Zusätzliche Informationen
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Die Stadtteilschule Süderelbe, Neumoorstück 1, wird auf 6-Zügigkeit in Sekundarstufe I und 3-Zügigkeit in Sekundarstufe II erweitert. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wurden bereits die Gebäude 4, 5 und 8 umfassend saniert (Fertigstellung 2021). Die anstehende Maßnahme betrifft den Ersatz- und Zubau von Allgemeinen Unterrichtsräumen, Küchen-, Pausen- und Essenseinnahmeflächen (Vitalküche), Verwaltungsflächen und Fachräumen inkl. Lehrküche in einem umfassenden Neubau (ca. 3.300m² Mietfläche) sowie den Abbruch von 10 Bestandsgebäuden auf den benachbarten Belegenheiten Neumoorstück 1 und Quellmoor 24. Der Neubau wird gem. LB Bau hergestellt und ausgestattet, erhält ein Gründach und PV-Anlage. Weiterhin wird die Förderung nach KFN angestrebt, hierfür die DGNB Gold-Zertifizierung und QNG Siegel. Geschätzter Gesamtauftragswert 1.304.098 € (netto); Auftragswert der vorliegenden Beschaffung: 532.072,38 € (netto). Die Objektplanung soll das Projekt ab der LPH 2 betreuen und planen. Dabei soll das Gebäude gem. der HOAI geplant und die verschiedenen Planungsgewerke koordiniert werden. Der Ersatzneubau soll bis 2029, die Außenanlagen bis 2031 fertiggestellt werden. Die Objektplanungsaufgaben beginnen ab der Leistungsphase 2 HOAI. Die Phase 0 sowie die LPH 1 wurden durch das Büro Architekten Johannsen und Partner betreut. Die erarbeiteten Ergebnisse werden im Rahmen der Ausschreibung allen Bietern zur Verfügung gestellt. Das vorgenannte Büro Architekten Johannsen und Partner ist von der Teilnahme am Verfahren nicht ausgeschlossen. Die externe Projektsteuerung wird ab der PS 2 ebenfalls neu ausgeschrieben. Bereits am Projekt beteilige Fachplaner: Planung HLS + Elektro, Statik, Energieberatung, Außenanlagenplanung, Vermessung, Sielsanierung, Küchenplanung, Baumsachverständiger, Schadstoffgutachter. Noch auszuschreiben ist die Brandschutzplanung, die Bau- und Raumakustik, Schallschutz, der DGNB-Auditor und der Abbruchplaner. Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. Abbruch Bestandsgebäude, den Neubau und die Sanierung der Außenanlagen beträgt ca. 12,4 Mio. € brutto. Durch die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Büros ist ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Weitere Informationen hierzu sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: - Leistungsphase 2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI; - Wärmeschutz und Energiebilanzierung als Beratungsleistung nach Ziffer 1.2.2 in der Leistungsphase 2 Objektplanung; - Leistungsphasen 3 bis 8 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen); - Erstellen von Baubestandsplänen als besondere Leistung der Leistungsphase 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftrag-geber festzulegenden Stufen);- Wärmeschutz und Energiebilanzierung als Beratungsleistung nach Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 3 bis 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber fest-zulegenden Stufen); - Mitwirkung bei der Nachhaltigkeitszertifizierungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH unterstützen und beratend begleiten. Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter aus behördlichem Kontext, externe Projektsteuerung und schulische Vertreter in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 01.01.2019) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkt) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-8 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerberbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerberbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerberbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.