Titel
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Erweiterung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) - Planung Signaletik (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Grundleistungen der LPH 2,3 und 5 bis 9 und besondere Leistungen – VgV 51-2785-24
Beschreibung
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1.1. Allgemeine Beschreibung: Auf der bundeseigenen Liegenschaft Stresemannstraße in Berlin-Mitte soll für das BMUKN ein Erweiterungsgebäude einschließlich Außenanlagen als Leuchtturmprojekt Nachhaltiges Bauen geplant werden. Im Neubau werden auch Büroflächen für die Nutzung durch weitere Bundesministerien und für das Abgeordnetenhaus von Berlin geplant. Es sind ca. 31.500 m2 Nutzfläche (NF) für Büroflächen (davon ca. 4.880 m2 als Open-Space-Bereiche) inkl. Kantine, Konferenzbereich sowie Bibliothek als Medien-Informationszentrum vorgesehen. Gegenstand ist die Planung der Signaletik auf Grundlage des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gemäß § 33 ff. HOAI. Der Auftragsgegenstand beinhaltet: 1. Externes Orientierungssystem: Identifikation im Stadtraum, Adressierung / Identifikation Gebäudeeingänge, Wegweisung Außenraum (inkl. Differenzierung Bestandsgebäude / Erweiterungsbau) 2. Orientierungssystem ruhender und fließender Verkehr: Kennzeichnung Zufahrten, Stellplätze für unterschiedl. Nutzer, Wegeleitsystem zu Boden / Decke für ruhenden und fließenden Verkehr (Pkw, Fahrräder, Fußgänger) 3. Internes Orientierungssystem: Orientierungstafeln im Eingangsbereich Nord und Süd (inkl. Differenzierung Bestandsgebäude / Erweiterungsbau), Gebäudemodell im Eingangsbereich Nord und Süd für blinde und sehbehinderte Personen, Orientierung Vertikalerschließung im Bereich Hauptverteiler (Aufzüge / Treppenhäuser), Stockwerkskennzeichnung, Bereichskennzeichnungen, Wegeführung auf den Ebenen UG - 6. OG (Hauptverteiler, Nebenverteiler), Wegeführung im Bereich der Dachflächen über 6. OG sowie Außenanlagen EG , Wegeführung zu Zielen der Gebäudeversorgung, Wegeführung zu Bereichen mit besonderen Anforderungen, Aufzugsbeschriftung, Piktogramme, visuelles und akustisches Raumleitsystem in den Ausstellungsbereichen, Erstellung einer Gestaltungsvorgabe für Raumbeschilderung (weitere Planungsverantwortung Objektplanung Gebäude u. Innenräume), Mitwirkung bei der Erstellung einer Gestaltungskonzepts für ein visuell / taktil erfahrbares Wege- und Blindenleitsystem im Bereich von Elementen / Konstruktionen der KG 300 (Bodenbeläge und Wandbekleidungen / -beschichtungen, Treppengeländer etc. - Planungsverantwortung Objektplanung Gebäude u. Innenräume) Die Leistungen der Planung des Gebäudes wurden durch das gebundene Projektteam bis einschl. Genehmigungsplanung vollständig erbracht. Der Einstieg des AN erfolgt während der angelaufenen LP 5 Ausführungsplanung. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Gebäudenutzung: Bürogebäude - Art der Baumaßnahme: Neubau (Erweiterung) - BGF/BRI: 53.115,00 m2/ 192.737,29 m3 - Projektkosten (netto) KG 200-600 gem. DIN 276: 247.417.130,39€ - Projektdauer: 2020-2031 1.2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Signaletik - Leistungsbild: Grundleistungen LPH 2 bis 9 gem. §§ 33 ff. HOAI Besondere Leistungen: Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung von Planungsworkshops unter Einbeziehung der Nutzerschaft. Erstellung einer Gestaltungsvorgabe für Raumbeschilderung (weitere Planungsverantwortung Objektplanung Gebäude u. Innenräume), Mitwirkung bei der Erstellung eines Gestaltungskonzepts für ein visuell / taktil erfahrbares Wegeleitsystem sowie Blindenleitsystem im Bereich von Elementen / Konstruktionen der Kostengruppe 300 (Planungsverantwortung Objektplanung Gebäude u. Innenräume), Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung von Bemusterungen anhand von Prototypen unter Einbeziehung der Nutzerschaft, Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen, Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen - Beginn/Ende der Leistungserbringung: 02/2026 – 03/2029 Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.