Zusätzliche Informationen
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. Verfahrensablauf: In der 1. Stufe bekunden Ingenieurbüros in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen und nachzuweisen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Auftraggeberin behält sich eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV vor. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten bei Bewerbergemeinschaften in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des / der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Teilnahme an den Bietergesprächen eingeladen und zur Erstellung eines Erstangebots (Angebotsabgabefrist 15 KT) und einer Präsentation aufgefordert. Die Planungsunterlagen (abgeschlossene LHP 1) des Ing. Büro Björnsen aus Leonberg werden den Bietern mit dem Einladungsschreiben zur Verfügung gestellt. Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Beurteilung der Zuschlagskriterien erfolgt durch das Auftragsgremium. 2. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Neckarsulm im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 4 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Zuschlagskriterien: Projektteam / Bürovorstellung, Gewichtung 10 % Vorstellung Referenzobjekt des Projektleiters, Gewichtung 20 %, Vorgehensweise beim anstehenden Projekt, Gewichtung 35 % Gesamteindruck der Präsentation, Gewichtung 15 % Honorar, Gewichtung 20 % Teilnahmeantrag Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen und Formblätter zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die elektronisch ausgefüllte Bewerbungsunterlage einschließlich der geforderten Anlagen sind fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Siehe auch die Teilnahmebedingungen in der Bekanntmachung.Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben, auf Seite 1 des Teilnahmenatrags, angegeben sein muss. Die Berechtigung zur Abgabe der Erklärung ist auf Verlangen der Vergabestelle, z.B. durch Auszug aus dem Handelsregister oder entsprechende Vollmachten nachzuweisen.Mit der Abgabe der Bewertungsunterlagen wird versichert, dass die Angaben in diesem Teilnahmeantrag wahrheitsgetreu ermittelt wurden und jederzeit belegt werden können. Erstangebote Die besten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Eine konkrete Terminvorgabe zur Einreichung der Erstangebote erfolgt mittels einer separaten Angebotsaufforderung. Verhandlungsgespräche Sämtliche Bieter, die ein wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten die Gelegenheit, ihre Herangehensweise an das Projekt sowie ihr Angebot vor den Vertreter/innen des/der Auftraggeber/in zu präsentieren und den Angebotsinhalt zu erörtern. Sofern erforderlich wird im Rahmen des Verhandlungsgespräches über die vorgelegten Erstangebote und den zugrundeliegenden Leistungsumfang verhandelt. Sofern sich kalkulations- oder leistungsumfangsrelevante Abstimmungen aus den Verhandlungsgesprächen ergeben, werden diese protokolliert und dem Bieter im Nachgang zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der finalen Angebotslegung übermittelt. Die Bewertung der Erst-, aller folgenden und der finalen Angebote erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix durch das Auswahlgremium, welches sich aus Vertreter/innen des/der Auftraggeber/in zusammensetzt. Die einzelnen Kriterien der Bewertungsmatrix werden durch das Bewertungsgremium mit einer Punktzahl von 1 bis 10 Punkten bewertet. Finale Angebote Sofern keine Beauftragung auf Grundlage der Erstangebote erfolgt und Verhandlungsgespräche stattgefunden haben, werden alle Bieter im Verfahren zur Abgabe finaler, verbindlicher Angebote aufgefordert. Sofern Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden bzw. sich wesentliche kalkulationsrelevante Änderungen am Leistungsumfang oder der Leistungserbringung aus einzelnen Verhandlungsgesprächen ergeben, werden die neu bzw. ergänzend zu berücksichtigenden Bedingungen an alle Bieter im Verfahren parallel übermittelt. Auf dieser Grundlage werden die Bieter sodann zur Abgabe eines finalen Angebotes innerhalb einer Frist von maximal 10 Kalendertagen aufgefordert. Die konkrete Frist zur Einreichung der finalen Angebote wird mit den Bietern in den Verhandlungsgesprächen vorabgestimmt. Maßgeblich sind die Fristen, welche über die Vergabeplattform an die Bieter kommuniziert werden. Eine weitere Verhandlungsrunde, nach den ersten Verhandlungsgesprächen, ist nicht vorgesehen; bleibt für den Bedarfsfall aber vorbehalten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn alle eingereichten Angebote mindestens 30% über der ermittelten Kostenermittlung liegen.