Zusätzliche Informationen
:
(1) Ablauf des Verfahrens (a) 1. Phase – Interessenbekundung Interessenten können ihr Interesse bekunden, in dem sie formlos eine E-Mail an die in Ziffer 5.1.12 angegebenen Adresse unter Angabe des Betreffs: „Alte Oper Frankfurt: Sicherheits- und Ordnungsdienste" richten. Die Interessenbekundung als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist bereits in der 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (siehe auch nachstehende 2. Phase - Interessenbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags / Interessenbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr. Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. (b) 2. Phase – Interessensbestätigung Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere / sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber- / Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber- / Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber- / Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zu Interessenbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt. (2) Weitere Hinweise zum Vergabeverfahren (a) Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. (b) Eignungsleihe: Für den Fall, dass ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer eigenen Eignung bzgl. der „wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ oder der „technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ die Kapazitäten anderer/ dritter Unternehmen in Anspruch nimmt, d. h. auf deren Eignungsnachweise verweist – „Eignungsleihe“ – müssen die Bewerber oder Bewerbergemeinschaft, mit der Interessensbestätigung • die anderen/ dritten Unternehmen namentlich benennen und • nachweisen, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und er/ sie auf die Mittel der anderen/ dritten Unternehmen im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können und • das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eignung des anderen / dritten Unternehmens nachweisen. Für den Fall, dass ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer eigenen Eignung bzgl. der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" die Kapazitäten anderer/ dritter Unternehmen in Anspruch nimmt, d. h. auf deren Eignungsnachweise verweist – „Eignungsleihe“ – müssen Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft, mit dem Teilnahmeantrag/ Interessensbestätigung eine Eigenerklärung des anderen/ dritten Unternehmens abgeben, mit der sich das andere/ dritte Unternehmen gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft mit diesem/ dieser gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (Haftungserklärung). Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer eigenen Eignung bzgl. der beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten anderer/dritter Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die namentliche Benennung, der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und die Haftungserklärung können insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des anderen/ dritten Unternehmens erfolgen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann das Formblatt „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Erklärungen und Nachweise“, das mit Aufforderung zur Interessensbestätigung zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren behält sich die Vergabestelle vor, dass auf separates Verlangen die Art und der Umfang der vorgesehen Leistungen des anderen/ dritten Unternehmens anzugeben sind, wobei das separate Verlangen auch durch entsprechende Vorgaben in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgeübt werden kann. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, dass auf separates Verlangen folgende Unterlagen (Eigenerklärungen und Nachweise) abzugeben sind Nachweis der Eignung unter Heranziehung der Anforderungen gemäß Ziffer 5.1.9, soweit sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungen übertragbar. (c) sonstige Unterauftragnehmer: Soweit Bewerber oder Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmer zu vergeben, d. h. Unterauftragnehmer einzusetzen, behält sich die Vergabestelle vor, dass auf separates Verlangen folgende Unterlagen (Eigenerklärungen und Nachweise) abzugeben sind: • Angabe der Namen dieser Unternehmen und - Nachweis, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und er/ sie auf die Mittel des/ der Unterauftragnehmer/ s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. • Art und den Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistungen und • Nachweis der Eignung unter Heranziehung der Anforderungen gemäß Ziffer 5.1.9, soweit auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungen übertragbar. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das separate Verlangen nach Abgabe einzelner oder aller vorstehend genannter Unterlagen auch durch entsprechende Vorgaben in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgeübt werden kann und die betreffenden Unterlagen dann ggf. mit dem Angebot abzugeben sind. Die namentliche Benennung und der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit können insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Unterauftragnehmers erfolgen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann das Formblatt „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" verwendet werden. Das Formblatt wird ggf. mit dem separaten Verlangen der Vergabestelle zur Verfügung gestellt. Liegt einer der Nachweise aus nicht vor, verlangt die Vergabestelle unter Setzung einer Frist den Austausch des Unterauftragnehmers und behält sich vor, von dem ersetzenden Unterauftragnehmer die vorstehend genannte Unterlagen zu verlangen. Wird der Unterauftragnehmer nicht fristgerecht ersetzt oder liegen bei dem ersetzenden Unterauftrag-nehmer ebenfalls nicht die Unterlagen vor, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Eine nochmalige Aufforderung zur Ersetzung erfolgt nicht. Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für Unterauftragnehmer, die NICHT die Eignung leihen. Für Unterauftragnehmer die zugleich auch die Eignung leihen, gelten nicht die Ausführungen unter „(2) (c) sonstige Unterauftragnehmer“ sondern stattdessen die Ausführungen unter „(2) (b) Eignungsleihe“. (d) Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Die Vergabestelle behält es sich zur Aufklärung eines solchen Sachverhalts Anhaben zur Gesellschafterstruktur abzufragen.