Beschreibung
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Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Eigenerklärung Umsatz der vertragsgegenständlichen Leistungen: Angabe in Form der folgenden Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vertragsgegenständliche Leistungen erbracht wurden (Aufrechterhaltung / Abschluss von Verträgen für Verbrauchsmaterialien, Laborbedarf, Labortechnik, etc.), aus denen durch die Krankenhäuser/Kliniken Leistungen im Wert von mindestens 1,2 Milliarden EUR bezogen wurden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. Angabe mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge über Einkaufsdienstleistungen für mehrere (mindestens zehn) Krankenhäuser (gemeint sind einzelne Krankenhäuser oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünden von Krankenhäusern) in Form einer Liste der in dem relevanten Zeitraum (das Jahr 2024/2025) erbrachten wesentlichen Leistungen. Von den zehn (10) gelisteten Krankenhäusern müssen fünf (5) öffentliche Auftraggeber gem. § 99 GWB sein und 2 davon Universitätskliniken. Die geforderten Auftraggeber sind nicht zwingend in einer Referenz anzugeben, möglich ist auch die Abdeckung aller geforderter Auftraggeber in mehreren Referenzprojekten. In der Liste sind folgende weitere Angaben zu machen: - Name des Referenznehmers - Referenzgeber (mindestens 10 Krankenhäuser, 5 davon öffentliche Auftraggeber, 2 davon Universitätskliniken) - Erbringungszeitpunkt - Komplexität der Krankenhäuser (1.000 oder mehr stationäre Betten, Allg. Chirurgie, Interventionelle Neuroradiologie, Kardiologie, Herz- und Gefäßchirurgie, Endoskopie, Forschung) - Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt - Warenkorbwert Mindestanforderung: Jeder Bieter muss mindestens eine Referenz für die folgenden Auftraggeber einreichen: 10 Krankenhäuser, 5 davon öffentliche Auftraggeber, 2 davon Universitätskliniken. Jeder Bieter muss mindestens für das Jahr 2024/2025 mindestens eine Referenz einreichen, aus der sich ergibt, unter welchen Rahmenbedingungen er einen mit der Anlage D02 übereinstimmenden Warenkorb eingekauft hat und mit welcher er die weiteren Anforderungen erfüllt. Bei der Berechnung der Summe des Warenkorbes sind die Mengen des Musterwarenkorbes zugrunde zu legen. Wenn für einen Artikel kein Rabattvertrag bestand, ist der Originalpreis einzutragen. Der Warenkorb darf den unten genannten Wert sodann nicht überschreiten. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem jeweiligen Zeitraum (2024/2025) mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Erbringung von Einkaufsdienstleistungen für mehrere (mindestens zehn) Krankenhäuser (gemeint sind einzelne Krankenhäuser oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünde von Krankenhäusern) war oder ist. Diese Referenzliste wird nach folgenden Unterkriterien geprüft: - Die in der jeweiligen Referenzliste für das Jahre 2024/2025 aufgeführten Einrichtungen müssen die geforderten Komplexitätsanforderungen / Versorgungstufen erfüllen. - Mindestens 5 der in der jeweiligen Referenzliste aufgeführten Einrichtungen müssen ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein. - Mindestens 2 der in der jeweiligen Referenzliste aufgeführten Einrichtungen müssen ihrerseits jeweils Universitätsklinik sein - Der Bieter bestätigt, dass er den Wert des Referenzwarenkorbes den angegebenen Maximalpreis nicht überschreitet und gibt den genauen Preis an. Abgefragt wird damit eine Bestätigung, dass der Auftraggeber einen Einkaufserfolg bei Einkäufen zu den Konditionen des Bieters gemäß den angegebenen Referenzprojekten im Jahr 2024/2025 erreicht haben. Der anzugebene Warenkorbpreis darf die Summe von 115.670.000 EUR Euro netto nicht übersteigen. Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.