Durchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women

Das Programm "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Die Programmlinie EXIST-Women bietet eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten und gründungsaffinen Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der …

CPV: 79951000 Seminar organisation services, 80522000 Training seminars
Place of execution:
Durchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women
Awarding body:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Award number:
E11396332

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Durchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women
Beschreibung : Das Programm "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Die Programmlinie EXIST-Women bietet eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten und gründungsaffinen Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung (siehe auch www.exist.de ). Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtungen der Förderlinien unterscheidet sich das Seminar Gründerin (EXIST-Women) vom Seminar Gründungsteam (EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Der Workshop verfolgt folgende Ziele: -Die Teilnehmerinnen analysieren im Austausch miteinander ihre Stärken, ihre Ressourcen und ihr Mindset als zukünftige Unternehmerinnen. Dabei werden sie gezielt durch Coaches angeleitet und durch deren Impulse spezifisch unterstützt. -Die Teilnehmerinnen entwickeln mithilfe der Coaches konkrete Maßnahmenpläne und smarte Ziele für die Weiterentwicklung ihrer Gründungsideen. -Die Teilnehmerinnen erhalten Gelegenheit für Networking untereinander sowie zum Erfahrungsaustausch mit Gründerinnen-Vorbildern. Der Anbietende soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung der Seminare einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Um die Programmziele der spezifischen Förderung von angehenden Gründerinnen zu erreichen, soll das Trainerteam entweder überwiegend aus Frauen bestehen oder mindestens ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen. Die Seminarteilnehmerinnen setzen sich bundesweit zusammen. Daher sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare an drei regional verschiedenen Orten mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Berlin, München und Köln/Düsseldorf angeboten werden (Losvergabe). Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich.
Kennung des Verfahrens : 83844dfc-d53e-42e2-b0fe-d2cb1819577d
Interne Kennung : E11396332
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens : entfällt

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79951000 Veranstaltung von Seminaren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80522000 Schulungsseminare

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt: • Los 1: Seminare in Berlin; • Los 2: Seminare in München; • Los 3: Seminare in Köln/Düsseldorf. Angebote können für ein oder mehrere Lose eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass je Los ein separates und vollständiges Angebot einzureichen ist! Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Durchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women, Los 1 Seminare in Berlin
Beschreibung : Das Programm "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Die Programmlinie EXIST-Women bietet eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten und gründungsaffinen Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung (siehe auch www.exist.de ). Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtungen der Förderlinien unterscheidet sich das Seminar Gründerin (EXIST-Women) vom Seminar Gründungsteam (EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Der Workshop verfolgt folgende Ziele: -Die Teilnehmerinnen analysieren im Austausch miteinander ihre Stärken, ihre Res-sourcen und ihr Mindset als zukünftige Unternehmerinnen. Dabei werden sie gezielt durch Coaches angeleitet und durch deren Impulse spezifisch unterstützt. -Die Teilnehmerinnen entwickeln mithilfe der Coaches konkrete Maßnahmenpläne und smarte Ziele für die Weiterentwicklung ihrer Gründungsideen. -Die Teilnehmerinnen erhalten Gelegenheit für Networking untereinander sowie zum Erfahrungsaustausch mit Gründerinnen-Vorbildern. Der Anbietende soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung der Seminare einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Um die Programmziele der spezifischen Förderung von angehenden Gründerinnen zu errei-chen, soll das Trainerteam entweder überwiegend aus Frauen bestehen oder mindestens ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen. Die Seminarteilnehmerinnen setzen sich bundesweit zusammen. Daher sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare an drei regional verschiedenen Orten mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Berlin, München und Köln/Düsseldorf angeboten werden (Losvergabe). Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich. Im Los 1 werden grundsätzlich Präsenz-Seminare mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Berlin für Seminarteilnehmerinnen umgesetzt. Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich.
Interne Kennung : E11396332, Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79951000 Veranstaltung von Seminaren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80522000 Schulungsseminare
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gem. der in der Leistungsbeschreibung Punkt V. beschriebenen optionalen Leistung „Verlängerung des Auftrages“ um bis zu 24 Monate zu verlängern. Über die Verlängerung wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit entschieden. Der Auftragnehmer wird unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Standort des Auftraggebers, Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Organisatorische Umsetzung (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Durchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women, Los 2 Seminare in München
Beschreibung : Das Programm "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Die Programmlinie EXIST-Women bietet eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten und gründungsaffinen Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung (siehe auch www.exist.de ). Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtungen der Förderlinien unterscheidet sich das Seminar Gründerin (EXIST-Women) vom Seminar Gründungsteam (EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Der Workshop verfolgt folgende Ziele: -Die Teilnehmerinnen analysieren im Austausch miteinander ihre Stärken, ihre Res-sourcen und ihr Mindset als zukünftige Unternehmerinnen. Dabei werden sie gezielt durch Coaches angeleitet und durch deren Impulse spezifisch unterstützt. -Die Teilnehmerinnen entwickeln mithilfe der Coaches konkrete Maßnahmenpläne und smarte Ziele für die Weiterentwicklung ihrer Gründungsideen. -Die Teilnehmerinnen erhalten Gelegenheit für Networking untereinander sowie zum Erfahrungsaustausch mit Gründerinnen-Vorbildern. Der Anbietende soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung der Seminare einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Um die Programmziele der spezifischen Förderung von angehenden Gründerinnen zu erreichen, soll das Trainerteam entweder überwiegend aus Frauen bestehen oder mindestens ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen. Die Seminarteilnehmerinnen setzen sich bundesweit zusammen. Daher sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare an drei regional verschiedenen Orten mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Berlin, München und Köln/Düsseldorf angeboten werden (Losvergabe). Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich. Im Los 2 werden grundsätzlich Präsenz-Seminare mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in München für Seminarteilnehmerinnen umgesetzt. Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich.
Interne Kennung : E11396332, Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79951000 Veranstaltung von Seminaren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80522000 Schulungsseminare
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gem. der in der Leistungsbeschreibung Punkt V. beschriebenen optionalen Leistung „Verlängerung des Auftrages“ um bis zu 24 Monate zu verlängern. Über die Verlängerung wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit entschieden. Der Auftragnehmer wird unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Standort des Auftraggebers, Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Organisatorische Umsetzung (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Durchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women, Los 3 Seminare in Köln, Düsseldorf
Beschreibung : as Programm "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Die Programmlinie EXIST-Women bietet eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten und gründungsaffinen Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung (siehe auch www.exist.de ). Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtungen der Förderlinien unterscheidet sich das Seminar Gründerin (EXIST-Women) vom Seminar Gründungsteam (EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Der Workshop verfolgt folgende Ziele: -Die Teilnehmerinnen analysieren im Austausch miteinander ihre Stärken, ihre Res-sourcen und ihr Mindset als zukünftige Unternehmerinnen. Dabei werden sie gezielt durch Coaches angeleitet und durch deren Impulse spezifisch unterstützt. -Die Teilnehmerinnen entwickeln mithilfe der Coaches konkrete Maßnahmenpläne und smarte Ziele für die Weiterentwicklung ihrer Gründungsideen. -Die Teilnehmerinnen erhalten Gelegenheit für Networking untereinander sowie zum Erfahrungsaustausch mit Gründerinnen-Vorbildern. Der Anbietende soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung der Seminare einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Um die Programmziele der spezifischen Förderung von angehenden Gründerinnen zu erreichen, soll das Trainerteam entweder überwiegend aus Frauen bestehen oder mindestens ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen. Die Seminarteilnehmerinnen setzen sich bundesweit zusammen. Daher sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare an drei regional verschiedenen Orten mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Berlin, München und Köln/Düsseldorf angeboten werden (Losvergabe). Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich. Im Los 3 werden grundsätzlich Präsenz-Seminare mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Köln, Düsseldorf für Seminarteilnehmerinnen umgesetzt. Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich.
Interne Kennung : E11396332, Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79951000 Veranstaltung von Seminaren
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80522000 Schulungsseminare
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gem. der in der Leistungsbeschreibung Punkt V. beschriebenen optionalen Leistung „Verlängerung des Auftrages“ um bis zu 24 Monate zu verlängern. Über die Verlängerung wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit entschieden. Der Auftragnehmer wird unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Standort des Auftraggebers, Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Organisatorische Umsetzung (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Sirius Minds GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Dienstleistung1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0,01 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Dienstleistung1
Datum der Auswahl des Gewinners : 20/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 01/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Registrierungsnummer : DE122624631
Postanschrift : Wilhelm-Johnen-Str.
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +492461612626
Internetadresse : https://www.fz-juelich.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer : Leitweg-ID: 991-00227BMWE-86
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Telefon : +492461612626
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : Leitweg-Id: 991-02380-92
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +4922894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Sirius Minds GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : USt_IdNr: DE281543343
Stadt : Oldenburg
Postleitzahl : 26122
Land, Gliederung (NUTS) : Oldenburg, Landkreis ( DE94D )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 01e0a1db-78a6-403e-bd47-2262782fb154 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/07/2025 13:16 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00429961-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 125/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/07/2025