Druck der Zeitschrift KinderKinder

Die DGUV als Auftraggeber (AG) ist Herausgeberin mehrerer Fachzeitschriften, die von externen Auftragnehmern redaktionell erstellt, gedruckt und versendet werden. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Auftragnehmer (AN) für Druckleistungen für die Zeitschrift "KinderKinder" gefunden werden, beginnend mit der Ausgabe 1/2026. Der AN wird eng mit dem Auftragnehmer für Redaktionsleistungen zusammenarbeiten. …

CPV: 79800000 Printing and related services, 79810000 Printing services, 79820000 Services related to printing, 79823000 Printing and delivery services
Place of execution:
Druck der Zeitschrift KinderKinder
Awarding body:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Award number:
25_EU_028

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Druck der Zeitschrift KinderKinder
Beschreibung : Die DGUV als Auftraggeber (AG) ist Herausgeberin mehrerer Fachzeitschriften, die von externen Auftragnehmern redaktionell erstellt, gedruckt und versendet werden. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Auftragnehmer (AN) für Druckleistungen für die Zeitschrift "KinderKinder" gefunden werden, beginnend mit der Ausgabe 1/2026. Der AN wird eng mit dem Auftragnehmer für Redaktionsleistungen zusammenarbeiten. Die Zeitschrift "KinderKinder" ( https://www.kinderkinder.dguv.de/) erscheint viermal im Jahr, 2026 voraussichtlich mit einer Gesamtauflage von rund 59.400 Exemplaren je Ausgabe. Es gibt neben der Standardvariante noch individualisierte Varianten mit einem anderen Logo auf dem Titel. Bezugsberechtigt sind der AG sowie seine Mitglieder, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, als weitere Leistungsbezieher (siehe Vertrag, § 3 Abs. 2).
Kennung des Verfahrens : 9157a291-b9a4-4b0d-8336-6c42a2f51071
Interne Kennung : 25_EU_028
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79810000 Druckereidienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXV1YYDYTNWY4HQT#
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Die Auswahl "Ja" erfolgte allein aufgrund technischer Vorgaben. Die Auswahl "Nein" war technisch bedingt nicht möglich.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Druck der Zeitschrift KinderKinder
Beschreibung : Siehe "Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens" und das Dokument B. Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung : 25_EU_028

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79810000 Druckereidienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Siehe § 17 Abs. 2 des Vertrags: (2) Die Leistungszeit beginnt am 01.01.2026 und läuft bis 31.12.2026. Die erste zu druckende Ausgabe [...] ist die Ausgabe 1/2026. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis spätestens zum 31.12.2029, wenn der AG jeweils nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2029, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Siehe Leistungsbeschreibung: "Klimaneutraler Druck / Umweltmanagementsystem" "KinderKinder" wird nachweislich mit klimaneutralem Druck produziert (z. B. durch den Erwerb entsprechender Zertifikate; ein Nachweis wird dem AG zu Beginn der Vertragslaufzeit unaufgefordert vorgelegt). Das eingereichte Preisangebot muss auf dieser Basis kalkuliert sein. Die Druckerei muss zudem über ein aktuelles, zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS oder vergleichbarem System verfügen, das von einem unabhängigen, akkreditierten Gutachter geprüft wird.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unternehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Warlich Druck Meckenheim GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unternehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unternehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Warlich Druck Meckenheim GmbH, 53340 Meckenheim
Datum des Vertragsabschlusses : 29/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Registrierungsnummer : Leitweg-ID: 993-8005699900-17
Postanschrift : Glinkastraße 40
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10117
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über die Vergabeplattform.
Telefon : +49 3013001-0
Internetadresse : https://www.dguv.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Registrierungsnummer : USt-Idnr.: DE 143293385
Postanschrift : Kurfürsten-Anlage 62
Stadt : Heidelberg
Postleitzahl : 69115
Land, Gliederung (NUTS) : Heidelberg, Stadtkreis ( DE125 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Leistungsbezieher sind neben der DGUV alle ihre Mitglieder (außer der SVLFG). Die Adressen der Mitglieder finden Sie unter: https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/index.jsp. Die Nennung der BG RCI erfolgt hier nur exemplarisch und aufgrund technischer Vorgaben.
Telefon : +49 (0) 6221 5108-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 03090138316
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Warlich Druck Meckenheim GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 10152 Bonn
Postanschrift : Am Hambuch 5
Stadt : Meckenheim
Postleitzahl : 53340
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0)2225 9216-0
Internetadresse : http://warlich.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c9089314-67a8-4289-a419-c8ca4d143415 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/10/2025 11:22 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00648165-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 190/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/10/2025