Beschreibung
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Sprachkenntnisse (gilt gleichermaßen für Lose 1 und 2) Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter das vorgesehene Personal benennen. Er muss dabei sicherstellen, dass für alle (!) nachfolgenden Sprachen jeweils mindestens ein/e Sprachmittler/Sprachmittlerin zur Verfügung steht, der/die mindestens das Sprachniveau C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR) oder gleichwertig vorweisen kann: (1) Arabisch, (2) Englisch, (3) Dari, (4) Farsi, (5) Französisch, (6) Kurdisch-Kurmandschi, (7) Kurdisch-Sorani, (8) Paschtu, (9) Russisch, (10) Spanisch, (11) Türkisch, (12) Ukrainisch, (13) Albanisch, (14) Rumänisch, (15) Armenisch, (16) Serbisch, (17), Bosnisch, (18) Somali, (19) Georgisch, (20) Tadschikisch, (21) Mazedonisch, (22) Thai, (23) Montenegrinisch, (24) Tigrinya, (25) Norwegisch, (26) Twi, (27) Deutsch für jede/n Sprachmittler/in, sofern diese nicht Erst- oder Muttersprache ist. - Die geforderten Sprachkenntnisse der vorgesehenen Sprachmittler/Sprachmittlerinnen sind mindestens in Form von Kurzprofilen, vorzugsweise in tabellarischer Form, nachzuweisen. Folgende Inhalte sind *verpflichtend anzugeben bzw. können optional ergänzt werden: *Pflichtangaben: - *Name, Vorname: - *Sprache/n: - *Sprachniveau/s: Optionale Angaben: - Erst-/Muttersprache (ja/nein) - Qualifikation (z. B. Ausbildung, Studium) - Dolmetscher-ID Hinweise: - Die Abforderung dieser Angaben/Unterlagen dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und ist unabhängig von den gemäß Nr. 3 geforderten Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes vorzulegen. - Gilt gleichermaßen für vorgesehenes Personal, dass nicht zum Unternehmen des Bieters gehört (z.B. Unterauftragnehmer).