Coburg - 02S2 - Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung Als Stadt mit ca. 42.096 Einwohnern (Stand 09.2023) ist die Stadt Coburg nach § 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in der Fassung vom 20. Dezember 2023 bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 verpflichtet, eine "kommunale Wärmeplanung" zu …

CPV: 71314300 Energy-efficiency consultancy services
Place of execution:
Coburg - 02S2 - Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Awarding body:
Stadt Coburg
Award number:
1200-0452-2024/000466

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Coburg - 02S2 - Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Beschreibung : Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Kennung des Verfahrens : d50d2735-a974-4b80-8efd-68b3fc7b32ce
Interne Kennung : 1200-0452-2024/000466

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Markt 1
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Der Bewerbungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [60 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [5 %] - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [10 %] - Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Software, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV) [10 %]
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Coburg - 02S2 - Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Beschreibung : Als Stadt mit ca. 42.096 Einwohnern (Stand 09.2023) ist die Stadt Coburg nach § 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in der Fassung vom 20. Dezember 2023 bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 verpflichtet, eine "kommunale Wärmeplanung" zu erstellen. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens möchte die Stadt Coburg die vollständigen Planungsleistungen, die zur erstmaligen Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im Sinne der Kommunalrichtlinie Nummer 4.1.11 KRL und des WPG erforderlich sind, vergeben. Maßgeblich für die Erstellung dieses Leistungsverzeichnisses sind alle Anforderungen des Förderschwerpunkts "4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung" der Kommunalrichtlinie, die sich aus dem Technischen Annex ergeben. Darüber hinaus wurden die Anforderungen der Kommunalrichtlinie im Leistungsverzeichnis in Anlehnung an das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20.12.2023 konkretisiert. Besonders im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zur Fortschreibung der Wärmepläne erscheint diese Anlehnung als sinnvoll. Ausgehend von der derzeitigen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune soll ein Weg skizziert werden, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann. Darüber hinaus soll die Kopplung mit Stromnetzplanung und Gasnetzplanung (bspw. Rückbauszenario) erfolgen um die Basis für eine spartenübergreifende Infrastrukturplanung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Auswertung der Mobilitätsbedarfe erfolgen. Auf diesen vorgenannten Grundlagen sind die näher beschriebenen und zu bepreisenden Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses zu verstehen. D.h., die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Leistungspositionen sind so zu verstehen und im Auftragsfalle so zu erbringen, dass die in Gesetz definierten Ziele sowie des Technischen Annex erreicht werden. Die Leistungen müssen zwingend gemäß Fördermittelgeber ZUG innerhalb von 12 Monaten erbracht und abgeschlossen werden. Bewilligungszeitraum 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, da nur die in diesem Zeitraum verursachten Ausgaben staatlich gefördert werden.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Stufenweise Beauftragung

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt gestuft nach Positionen, voraussichtlich wie folgt: Auftragsstufe 1: Position 1 Projektmanagement; Position 2 mit dem AP 1 Bestandsanalyse sowie Position 3 Erweiterung des AP 1; Position 4 mit dem AP 2 Potentialanalyse zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. dem Leistungsverzeichnis. Auftragsstufe 2: AP 3 bis 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 5 bis 10.3 des Leistungsverzeichnisses Auftragsstufe 3: Bei Bedarf Titel 11, Titel 12 und Titel 13 des Leistungsverzeichnisses Mit Abschluss des Vertrages wird zunächst die Auftragsstufe 1 mit dem Projektmanagement, AP 1 und AP 2 beauftragt, ferner die hierfür zugehörigen und erforderlichen Teilleistungen aus der Auftragsstufe 2. Die Leistungen aus Auftragsstufe 1 sind mit einem abschließenden Zwischenbericht, als Grundlage, für eine mögliche weitere Beauftragung zu belegen. Weitere Leistungen werden durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers weiterbeauftragt.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : greenventory GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen : 21 600 Euro
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Beschreibung : Beteiligungs- und Kommunikationsplanung (Mitwirkung bei der Partizipationsstrategie)
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 20/08/2024

7. Änderung

7.1 Änderung

Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung : 508266-2024
Identifikator des geänderten Vertrags : CON-0001
Grund für die Änderung : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung : Im Zuge der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung bei der Stadt Coburg wurden nach Vorgabe der Kommunalrichtlinie Maßnahmen für Folgeaktivitäten definiert. Aufgrund der Verteilung der des aktuellen Wärmebedarfs mit ca. 2/3 bei den privaten Haushalten wurde die zielgerichtete Ansprache der Haushalte als wichtige Maßnahme identifiziert. Hierfür hat Greenventory während der Projektlaufzeit das Werkzeug namens "Heatfind" um die Verknüpfung zu den Ergebnissen der KWP erweitert. Es handelt sich dabei um eine Online-Anwendung zur niederschwelligen Erstbewertung der Möglichkeiten und Kosten einer Sanierung der eigenen Immobilie durch jeden Haushalt selbst. Dieses Werkzeug kann durch den Eigentümer selbst online genutzt werden und soll als wichtiger Baustein in der Sanierungsoffensive in Coburg genutzt werden und den Bürgern so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Folgende Gründe sprechen für eine Erweiterung des Auftrags von Greenventory um die Position der Software "Heatfind": - Die Software nutzt die Daten, welche im Zuge der KWP erhoben und im digitalen Zwilling der Stadt zusammengeführt wurden. Diese Arbeiten müssten durch einen anderen Anbieter mindestens zum Teil erneut ausgeführt werden und würden dadurch zu Mehrkosten und wahrscheinlich auch einer zeitlichen Verzögerung führen. - Der digitale Zwilling für die Stadt Coburg wird weiterhin genutzt und kann auch bei Bedarf mit neuen Daten angereichert werden. Dadurch kann die Qualität der Grundlagendaten langfristig sichergestellt werden. Diese Synergien zwischen digitalem Zwilling und Bürgerinformationswerkzeug kann bei einer Trennung der Systemanbieter nicht genutzt werden.

7.1.1 Änderung

Beschreibung der Änderungen : Softwaremodul Heatfind

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift : Markt 1
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981531277
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981531277
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : greenventory GmbH
Registrierungsnummer : DE326904795
Postanschrift : Georges-Köhler-Allee 302
Stadt : Freiburg
Postleitzahl : 79110
Land, Gliederung (NUTS) : Freiburg im Breisgau, Stadtkreis ( DE131 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 87b73bc5-20fc-4ba7-ad22-b8451e7a52fa - 01
Formulartyp : Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 26/08/2025 15:58 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00561084-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 164/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/08/2025