Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Entwurf/Planung und schlüsselfertige Errichtung von Containerbauanlagen Interimsküche und Interimskantine sowie Wartungsleistungen (Vergabenummer VOEK 613-24)

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant den Neubau von Containeranlagen als temporäres Wirtschaftsgebäude und Kantine (Küche/Speisesaal) zur Verpflegung von 360 Einsatzkräften und Auszubildenden sowie Bestandspersonal der Bundespolizei während der Sanierung der bestehenden Gebäude auf der Liegenschaft: Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Dabei ist im Rahmen der Leistungsbeschreibung mit …

CPV: 32523000 Telecommunications facilities, 39220000 Kitchen equipment, household and domestic items and catering supplies, 44211100 Modular and portable buildings, 44480000 Miscellaneous fire-protection equipment, 45000000 Construction work, 45113000 Siteworks, 45223800 Assembly and erection of prefabricated structures, 45233222 Paving and asphalting works, 45262670 Metalworking, 45450000 Other building completion work, 50000000 Repair and maintenance services, 71320000 Engineering design services, 71321000 Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings
Place of execution:
Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Entwurf/Planung und schlüsselfertige Errichtung von Containerbauanlagen Interimsküche und Interimskantine sowie Wartungsleistungen (Vergabenummer VOEK 613-24)
Awarding body:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Award number:
VOEK 613-24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Entwurf/Planung und schlüsselfertige Errichtung von Containerbauanlagen Interimsküche und Interimskantine sowie Wartungsleistungen (Vergabenummer VOEK 613-24)
Beschreibung : Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant den Neubau von Containeranlagen als temporäres Wirtschaftsgebäude und Kantine (Küche/Speisesaal) zur Verpflegung von 360 Einsatzkräften und Auszubildenden sowie Bestandspersonal der Bundespolizei während der Sanierung der bestehenden Gebäude auf der Liegenschaft: Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Dabei ist im Rahmen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vom künftigen Auftragnehmer die vollständige Planung, Errichtung der Anlage inkl. der Wartungsleistungen zu erbringen. Des Weiteren sind sämtliche Genehmigungen zur Umsetzung herbeizuführen. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine 1-geschossige, schlüsselfertige Containeranlage abzugeben. Herstellen, Liefern und Errichten eines barrierefreien Gebäudes in Containerbauweise gem. nachfolgender Beschreibung. Die Container gehen in den Besitz des AG über, sie werden nicht gemietet. Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es dürfen ausschließlich neue Container oder Container einem neuwertigen Zustand (lediglich 1 Benutzung mit anschließender Generalüberholung) angeboten werden. Der Auftragnehmer schuldet alle öffentlich- rechtlichen Genehmigungen die für das Bauvorhaben erforderlich sind. Zuständig ist die untere Baubehörde der Stadt Deggendorf. Für die Baugenehmigung ist vom GU Auftragnehmer ein öffentlich, rechtlich, bestellter Sachverständiger zu binden. Als baurechtliche Planungsgrundlage gelten das Baugesetzbuch und die Bayerische Landesbauordnung. Es sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und die damit verbundenen energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzuhalten sind. Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Leistungen sind in die Preise im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren. - einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem Übergabepunkt (siehe KG 400) - einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben Die Einschaltung eines Fachplaners für Küchen ist aufgrund der speziellen Planungsaufgabe unerlässlich und muss mit einkalkuliert werden. Die BPOL DEGGENDORF mit ihren Gebäuden und Hallen befindet sich in einer umzäunten Liegenschaft und einem durch Wachpersonal gesicherten Ein- und Ausfahrtbereich. Aufgrund der inneren Betriebsabläufe ist es notwendig, dass sich die zusätzlich benötigten Räume und Flächen innerhalb der Bestandsliegenschaften und somit in unmittelbarer Nähe mit den sonstigen Einrichtungen wie Unterkunftsgebäude, Lehrsaalgebäude, usw. befinden. Ein Standort außerhalb der Liegenschaft kommt nicht in Betracht.
Kennung des Verfahrens : 7090e805-3e3d-4f4b-9d6a-88ea45275d3b
Interne Kennung : VOEK 613-24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Deggendorf ( DE224 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : (1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de ) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Bundespolizei vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de ) einzureichen sind, endet am 25.04.2025 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. (9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de 10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. 11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. 12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. 14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. 15) Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV und § 3 EU Nr. 1 VOB/A

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Entwurf/Planung und schlüsselfertige Errichtung von Containerbauanlagen Interimsküche und Interimskantine sowie Wartungsleistungen
Beschreibung : Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant den Neubau von Containeranlagen als temporäres Wirtschaftsgebäude und Kantine (Küche/Speisesaal) zur Verpflegung von 360 Einsatzkräften und Auszubildenden sowie Bestandspersonal der Bundespolizei während der Sanierung der bestehenden Gebäude auf der Liegenschaft: Bundespolizei (BPOL) in 94469 Deggendorf, Ulrichsberger Str. 1-13. Dabei ist im Rahmen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vom künftigen Auftragnehmer die vollständige Planung, Errichtung der Anlage inkl. der Wartungsleistungen zu erbringen. Des Weiteren sind sämtliche Genehmigungen zur Umsetzung herbeizuführen. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine 1- geschossige, schlüsselfertige Containeranlage abzugeben. Herstellen, Liefern und Errichten eines barrierefreien Gebäudes in Containerbauweise gem. nachfolgender Beschreibung. Die Container gehen in den Besitz des AG über, sie werden nicht gemietet. Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es dürfen ausschließlich neue Container oder Container einem neuwertigen Zustand (lediglich 1 Benutzung mit anschließender Generalüberholung) angeboten werden. Der Auftragnehmer schuldet alle öffentlich- rechtlichen Genehmigungen die für das Bauvorhaben erforderlich sind. Zuständig ist die untere Baubehörde der Stadt Deggendorf. Für die Baugenehmigung ist vom GU Auftragnehmer ein öffentlich, rechtlich, bestellter Sachverständiger zu binden. Als baurechtliche Planungsgrundlage gelten das Baugesetzbuch und die Bayerische Landesbauordnung. Es sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und die damit verbundenen energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzuhalten sind. Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Leistungen sind in die Preise im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren. - einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem Übergabepunkt (siehe KG 400) - einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben Die Einschaltung eines Fachplaners für Küchen ist aufgrund der speziellen Planungsaufgabe unerlässlich und muss mit einkalkuliert werden. Die BPOL DEGGENDORF mit ihren Gebäuden und Hallen befindet sich in einer umzäunten Liegenschaft und einem durch Wachpersonal gesicherten Ein- und Ausfahrtbereich. Aufgrund der inneren Betriebsabläufe ist es notwendig, dass sich die zusätzlich benötigten Räume und Flächen innerhalb der Bestandsliegenschaften und somit in unmittelbarer Nähe mit den sonstigen Einrichtungen wie Unterkunftsgebäude, Lehrsaalgebäude, usw. befinden. Ein Standort außerhalb der Liegenschaft kommt nicht in Betracht.
Interne Kennung : VOEK 613-24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 45223800 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45450000 Sonstige Baufertigstellungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45113000 Baustelleneinrichtung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45262670 Metallbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45233222 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39220000 Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32523000 Fernmeldeeinrichtungen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optionale Verlängerung der Wartungsleistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Deggendorf ( DE224 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : (1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de ) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Bundespolizei vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de ) einzureichen sind, endet am 25.04.2025 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. (9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de 10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. 11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. 12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. 14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. 15) Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : 1. Preis
Beschreibung : Preis - Gewichtung 70 Prozent, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet). Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus der Gesamtsumme (netto) lt. Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen. Bewertung Zuschlagskriterium Preis: Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots): Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2-fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Preisangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot wird das Angebot ausgeschlossen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2. Qualität
Beschreibung : 2. Qualität - Gewichtung 30 Prozent maximale Punktzahl 100 (ungewichtet) Der Bieter ist aufgefordert, die Umsetzung der Schwerpunkte für die zu vergebenden Leistung in einer Tabelle zu erläutern und durch Pläne, Produktdatenblättern, Broschüren, Konstruktionsskizzen und durch eingehende und zweckmäßig gegliederte Beschreibungen in den einzureichenden Anlagen zu den Schwerpunkten 2.1 bis 2.4 darzulegen. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden. 2.1 Angaben des Bieters zum vorgesehenen Terminplan in Wochen oder Tagen entsprechend dem Leistungsprogramm: a) Fertigstellung Genehmigungsplanung zur Freigabe durch die AG b) Fiktiv angenommene Dauer für das Genehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung nach Freigabe der AG c) Fertigstellung Ausführungsplanung + technische Planung zur Freigabe durch die AG d) Fertigstellung Gründung/Fundament zur Freigabe durch die AG e) Bereich 01. Fertigstellung Interimsküche/Wirtschaftsgebäude f) Bereich 02. Fertigstellung Interims-Kantine max. 20 Punkte zu erreichen. 2.2 Darstellung der Konstruktionsprinzipien der geplanten Containeranlagen anhand von aussagekräftigen und zur Beurteilung des Angebots erforderlichen Plänen und sonstige Unterlagen. Diese sind als Anlage einzureichen und beispielsweise anhand von Produktdatenblättern, Broschüren, Konstruktionsskizzen und Beschreibungen der angebotenen Modulbauteile/Container zu beschreiben und für die Bauausführung darzustellen, max. 50 Punkte zu erreichen. 2.3 Erläuterung zu den technischen Anlagen u. deren Wartung/Instandhaltung. Diese ist als Anlage einzureichen und mit Produktdatenblätter o.ä. darzulegen, max. 20 Punkte zu erreichen. 2.4 Erläuterung zu den Wartungsleistungen der technischen Anlagen während der Vertragslaufzeit. Diese ist als Anlage einzureichen oder im Vordruck "Zuschlagskriterien Bewertung" darzulegen, max. 10 Punkte zu erreichen. Bewertung Zuschlagskriterium Qualität: Das Zuschlagskriterium Qualität muss insgesamt mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 30 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlen die Angaben zum Zuschlagskriterium „Qualität“ im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das eingesetzte Wertungsgremium der Auftraggeberin übt bei der Wertung der qualitativen Kriterien seinen Beurteilungsspielraum aus. Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich. Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien Bewertung: sehr gut Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 17 - 20 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 42 - 50 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4 9 - 10 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die glaubhaft erwarten lässt, dass die Leistungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). Bewertung: gut Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 13 - 16 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 23 - 41 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4 7 - 8 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die glaubhaft erwarten lässt, dass die Leistungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 9 - 12 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 14 - 22 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4 5 - 6 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Leistungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, befriedigende fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben). Bewertung: ausreichend (Mindestpunktzahl) Anwendung bei Nr. 2.1, 2.3 4 - 8 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2 4 - 13 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4 4 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die Mängel bei der Umsetzung der Leistung aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragen). Bewertung: mangelhaft bis ungenügend: Anwendung bei Nr. 2.1 0 - 3 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2, 2.3 0 - 3 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4, 2.5 0 - 3 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig. Die Qualitätsangaben des Angebotes werden zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Zuschlag: Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z= wL L + wP LP Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für die Qualität LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis wL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Qualität (30 %) wP = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %) Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl der Qualität den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 3 947 250 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : KB Container GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ORG-003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 3 947 250 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag KB Container GmbH
Datum des Vertragsabschlusses : 11/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer : 0204: 991-80032-33
Postanschrift : Ellerstrasse 56
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Verdingungsstelle
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t: 0228 9499 0
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : KB Container GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 991-80032-33
Stadt : Schlüsselfeld
Postleitzahl : 96132
Land, Gliederung (NUTS) : Bamberg, Landkreis ( DE245 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 307adfd7-b10b-4c10-96aa-0a4de2bb3009 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/07/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00425844-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 124/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/07/2025