Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Pastow und Teterow im Landkreis Rostock

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zehn Wertstoffhöfe, auf welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar aus anderen Herkunftsbereichen angenommen und für den Transport zu den entsprechenden Verwertungsanlagen gesammelt werden. Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung …

CPV: 90500000 Refuse and waste related services
Place of execution:
Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Pastow und Teterow im Landkreis Rostock
Awarding body:
Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Award number:
7011-03-25fs-EU

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Pastow und Teterow im Landkreis Rostock
Beschreibung : Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zehn Wertstoffhöfe, auf welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar aus anderen Herkunftsbereichen angenommen und für den Transport zu den entsprechenden Verwertungsanlagen gesammelt werden. Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Pastow (Los 1) und Teterow (Los 2). Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe des Landkreises Rostock. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen.
Kennung des Verfahrens : a4a5e387-874f-4124-9651-d24a6ebbaa10
Interne Kennung : 7011-03-25fs-EU
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Landkreis Rostock ( DE80K )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Pastow Wendenstr. 5, 18184 Pastow Los 2: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Teterow Pampower Weg 1c, 17166 Neubukow

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter 5.1.12 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter 8.1 ORG-0001 genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben mit Anlagen (Kap. V), — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Kap. II), — Besondere Vertragsbedingungen (Kap. IV), — Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort), Für den Fall, dass sich der Bieter (ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap. V. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern, Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV -
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Pastow
Beschreibung : Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Pastow wird von zwei qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.
Interne Kennung : LOT-0001 7011-03-25fs-EU

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2026. Es wird fest abgeschlossen bis zum 31.12.2027 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am 31.12.2031.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Wertstoffhof Pastow Wendenstr. 5
Stadt : Pastow
Postleitzahl : 18184
Land, Gliederung (NUTS) : Landkreis Rostock ( DE80K )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Teterow
Beschreibung : Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Teterow wird von einem qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.
Interne Kennung : LOT-0002 7011-03-25fs-EU

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2026. Es wird fest abgeschlossen bis zum 31.12.2027 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am 31.12.2031.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Wertstoffhof Teterow Pampower Weg 1c
Stadt : Teterow
Postleitzahl : 17166
Land, Gliederung (NUTS) : Landkreis Rostock ( DE80K )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Registrierungsnummer : Berichtseinheit-ID 00008722
Postanschrift : An der Schanze 9
Stadt : Güstrow
Postleitzahl : 18273
Land, Gliederung (NUTS) : Landkreis Rostock ( DE80K )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 384375570390
Internetadresse : https://www.abfall-lro.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer : VKMV-13-L50010000000-78
Abteilung : Vergabekammer
Postanschrift : Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt : Schwerin
Postleitzahl : 19053
Land, Gliederung (NUTS) : Schwerin, Kreisfreie Stadt ( DE804 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer
Telefon : +49 385-588 15164
Fax : +49 385-588 485 15817
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 50d239da-6572-40a7-8729-a296ad74b95c - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/08/2025 11:31 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00569508-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 166/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/09/2025