Beschaffung von Sammelbehältern für die Bio- und Restabfallabfuhr im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Rahmenvertrag zur Beschaffung von Sammelbehältern für die Bio- und Restabfallabfuhr im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Bioabfall (ab 2026) und Restabfall über ein Holsystem und schreibt die Beschaffung der …

CPV: 90500000 Refuse and waste related services
Place of execution:
Beschaffung von Sammelbehältern für die Bio- und Restabfallabfuhr im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Awarding body:
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Award number:
21367 NM BB

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung von Sammelbehältern für die Bio- und Restabfallabfuhr im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Beschreibung : Rahmenvertrag zur Beschaffung von Sammelbehältern für die Bio- und Restabfallabfuhr im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Bioabfall (ab 2026) und Restabfall über ein Holsystem und schreibt die Beschaffung der Sammelbehälter für die Bio- und Restabfallsammlung als Rahmenvertrag mit Leistungsbeginn ab dem 01.04.2026 für zunächst drei Jahre europaweit aus. Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich um 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
Kennung des Verfahrens : 3653398f-d116-4ec7-992b-f36efa5f4bfa
Interne Kennung : 21367 NM BB
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Neumarkt i. d. OPf. ( DE236 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1
Beschreibung : • Beschaffung der Sammelbehälter für die Bio- und Restabfallsammlung im Holsystem inkl. Erstauslieferung und Verteilung an die Adressen der Grundstückseigner/Anschlussnehmer • Beschaffung weiterer Sammelbehälter für die Bio- und Restabfallsammlung im Holsystem nach der Erstauflieferung als Folgeaufträge mit jeweiliger Auslieferung an zwei zentrale Lager des Aufraggebers Die Auslieferung der über Folgeaufträge bestellten Sammelbehälter an die Adressen der Grundstückseigner/Anschlussnehmer ist nicht Teil der beauftragten Leistung. • Ausstattung aller Sammelbehälter für Bio- und Restabfallsammlung im Holsystem mit einem geeigneten Chip zur Nutzung eines Identsystems • Einbindung der Sammelbehälter in das Identsystem ausschließlich bei der Erstauslieferung • Erstauslieferung der Sammelbehälter hat im Zeitraum vom 13.04.2026 bis zum 17.07.2026 zu erfolgen.
Interne Kennung : 0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Neumarkt i. d. OPf. ( DE236 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Umweltzeichen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Ausführung der Behälter
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 3
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Behältergewicht
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 86

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen, 1) dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden, 2) dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch die Verordnung vom 17.08.2023 (BGBl. I S. 222) m.W.v. 24.08.2023 zuletzt geändert worden ist, insbesondere: - § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung (3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern, 1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum vier Tage, oder 2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen, 1) dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden, 2) dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch die Verordnung vom 17.08.2023 (BGBl. I S. 222) m.W.v. 24.08.2023 zuletzt geändert worden ist, insbesondere: - § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung (3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern, 1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum vier Tage, oder 2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2
Beschreibung : • Einsammlung und Vorbereitung zur Verwertung/Entsorgung der bisher verwendeten Sammelbehälter der Bio- und Restabfallsammlung im Holsystem. • Das Einsammeln der alten Sammelbehälter hat im Zeitraum vom 13.04.2026 bis zum 24.07.2026 zu erfolgen. Die Verwertung der bisher verwendeten Sammelbehälter der Bio- und Restabfallsammlung im Holsystem ist nicht Teil der beauftragten Leistung.
Interne Kennung : 0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Neumarkt i. d. OPf. ( DE236 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen, 1) dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden, 2) dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch die Verordnung vom 17.08.2023 (BGBl. I S. 222) m.W.v. 24.08.2023 zuletzt geändert worden ist, insbesondere: - § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung (3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern, 1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum vier Tage, oder 2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen, 1) dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden, 2) dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch die Verordnung vom 17.08.2023 (BGBl. I S. 222) m.W.v. 24.08.2023 zuletzt geändert worden ist, insbesondere: - § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung (3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern, 1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum vier Tage, oder 2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

6. Ergebnisse

Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 2 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 1 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SULO Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 1: Beschaffung und Auslieferung der Sammelbehälter für die Bio- und Restabfallsammlung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Beschreibung : Alle Leistungen werden im Eigenbetrieb durchgeführt.
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 21367 NM BB 1
Datum des Vertragsabschlusses : 12/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 1 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Meyer Service und Logistik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 2: Einsammlung und Vorbereitung zur Verwertung der alten Sammelbehälter für die Bio- und Restabfallsammlung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Beschreibung : Alle Leistungen werden im Eigenbetrieb durchgeführt.
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 21367 NM BB 2
Datum des Vertragsabschlusses : 12/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Registrierungsnummer : 11631
Postanschrift : Nürnberger Str. 1
Stadt : Neumarkt i.d. OPf.
Postleitzahl : 92318
Land, Gliederung (NUTS) : Neumarkt i. d. OPf. ( DE236 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9181470256
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 9b433e79-6cd0-4890-8cba-f84d2c7ea344
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Neumarkt i. d. OPf. ( DE236 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981 53-1277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : SULO Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE126045209
Stadt : Herford
Postleitzahl : 32051
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 522159805
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Meyer Service und Logistik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE295976718
Stadt : Hachenburg
Postleitzahl : 57627
Land, Gliederung (NUTS) : Westerwaldkreis ( DEB1B )
Land : Deutschland
Telefon : +49 26625174
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3a4c3762-52e7-4fd2-9103-95c017ade1bd - 02
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/08/2025 09:33 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00566606-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 166/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/09/2025