Beschreibung
:
- Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB; - Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Schwarz-ArbG) und nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Liefer-ketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG); - Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt; - Eigenerklärungen des Bewerbers gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V); - Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat; - Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; - Eigenerklärung des Bewerbers zu unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten; - Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf die Vergabe Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder waren oder ihnen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden; - Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden; - Eigenerklärung des Bewerbers zu den Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften, zu den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie zu Regelungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, zur Zahlung der Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit, zu den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch, zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden und zu den Verpflichtungen von Unterauftragnehmern; - Eigenerklärung des Bewerbers zu den Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen; - Ggf. - soweit bereits bekannt - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe") sowie Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Nr. 1 und 2) für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; - Ggf. - bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft - Angaben gemäß Formblatt 1 "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter (ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben). Bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe nach § 47 SektVO ist folgendes einzureichen: - Angabe des dritten Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe"), - Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des dritten Unternehmens (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 3: "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"); sofern die Eignungsleihe hin-sichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist eine Haftungsübernahme erforderlich; sowie - Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Ziff. 6.3 Nr. 1 und 2) für das dritte Unternehmen; darüber hinaus sind alle nach Abschnitt Ziff. 6.3 erforderlichen Eignungsnachweise zu erbringen, hinsichtlich deren Eignung sich der Bewerber auf die Kapazitäten des dritten Unternehmens beruft - abhängig vom Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Eignung des dritten Unternehmens beruft (beruft sich der Bewerber beispielsweise auf bestimmte Referenzen eines dritten Unternehmens, so hat er die entsprechende Erklärung über diese Referenzen einzureichen);