Beschaffung eines Einfahrtsschutzsystems II

Beschaffung eines Einfahrtsschutzsystems Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Lieferung des zertifizierten Einfahrtschutzsystems ARMIS GO zu vergeben. Aufgrund der Empfehlung des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (nachfolgend: "HMdI") entspricht die Aufstellung nicht zertifizierter Einfahrtsschutzsysteme nicht mehr dem aktuellen technischen Standard. Demgegenüber genügt das Einfahrtsschutzsystem ARMIS GO als mobiles Zufahrtschutzsystem …

CPV: 34928300 Safety barriers
Place of execution:
Beschaffung eines Einfahrtsschutzsystems II
Awarding body:
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
Award number:
60300-25/2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Wiesbaden Congress & Marketing GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung eines Einfahrtsschutzsystems II
Beschreibung : Beschaffung eines Einfahrtsschutzsystems
Kennung des Verfahrens : 2930fc4f-dbda-4898-88fa-108f339bc907
Interne Kennung : 60300-25/2
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34928300 Sicherheitsbarrieren

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS) : Wiesbaden, Kreisfreie Stadt ( DE714 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5XTE Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Consel Group AG zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Der tatsächliche Auftragswert unterfällt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und ist daher nicht offenzulegen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung eines Einfahrtsschutzsystems II
Beschreibung : Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Lieferung des zertifizierten Einfahrtschutzsystems ARMIS GO zu vergeben. Aufgrund der Empfehlung des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (nachfolgend: "HMdI") entspricht die Aufstellung nicht zertifizierter Einfahrtsschutzsysteme nicht mehr dem aktuellen technischen Standard. Demgegenüber genügt das Einfahrtsschutzsystem ARMIS GO als mobiles Zufahrtschutzsystem den Anforderungen an ein zertifiziertes System und fügt sich auch in das Stadtbild ein. Aufgrund der Vielzahl an Veranstaltungen, die die Auftraggeberin durchführt, ist nunmehr beabsichtigt, das Einfahrtsschutzsystem ARMIS GO für die Veranstaltungen zu beschaffen, das den Empfehlungen des HMdI und den besonderen Gegebenheiten vor Ort in besonderem Maße entspricht. Das zertifizierte Einfahrtsschutzsystem ARMIS GO zeichnet sich dabei besonders durch die Zertifizierung als Einzelmodul mit einer Eindringtiefe von 12,30 Metern aus, die auf dem Markt kein anderes Produkt erreichen kann.
Interne Kennung : 60300-25/2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34928300 Sicherheitsbarrieren

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS) : Wiesbaden, Kreisfreie Stadt ( DE714 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 135, §§ 155 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 135, §§ 155 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Wiesbaden Congress & Marketing GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Aufgrund der aktuellen / gesteigerten Gefährdungslage und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen für Outdoor-Veranstaltungen benötigt die Auftraggeberin ein zertifiziertes Einfahrtsschutzsystem, das den Zertifizierungsempfehlungen des HMdI und den besonderen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Die Auftraggeberin hat dazu in Zusammenarbeit mit einem fachlich-technischen Sachverständigen für alle durch die Auftraggeberin organisierten Veranstaltungen einen neue Zufahrtsschutzpläne entwickelt und hierfür eine umfassende europaweite Markterkundung durchgeführt. Auf dieser Grundlage hat die Auftraggeberin festgestellt, dass einzig das System ARMIS GO der Consel Group AG - das auch ausschließlich vom Hersteller vertrieben wird - den räumlichen und technischen Anforderungen der Auftraggeberin vor Ort entspricht. Das ARMIS GO entspricht insbesondere unter Sicherheitsaspekten den Anforderungen der Auftraggeberin, die aufgrund der Größe und städtebaulichen Situation in Wiesbaden darauf angewiesen ist, dass die Zufahrtssperren besonders flexibel und mobil einsetzbar sind, da die Outdoor-Veranstaltungen der Auftraggeberin auf unterschiedlichen Veranstaltungsgeländen stattfinden. Darüber hinaus ermöglichen vor allem die Zufahrtssperren der Consel Group AG neben dem Schutz der Veranstaltung auch die Einhaltung der notwendigen Rettungswegbreiten in einer Notsituation in besonders geeigneter Weise nach Maßgabe des von der Auftraggeberin vorgegebenen Zufahrtsschutzplanes bei gleichzeitigem Erhalt der Barrierefreiheit. Auch weist einzig die Zufahrtssperre ARMIS GO als zertifiziertes Einzelmodul eine derart geringe Eindringtiefe von 12,30 Metern auf, die etwa im Hinblick auf die Gegebenheiten vor Ort (u. a. Altstadt) mit Blick auf eine effiziente Nutzbarkeit der verfügbaren (teils beengten) Flächen bedeutsam ist. Systeme anderer Hersteller erreichen eine derart geringe Eindringtiefe von 12,30 Metern nicht, sondern liegen teils bei bis zu 34,8 Metern, was die nutzbare Veranstaltungsfläche erheblich reduziert. Soweit Produkte anderer Hersteller zwischen diesen beiden Werten liegen, sind mit den Systemen jedoch andere Einschränkungen, z.B. im Bereich der Barrierefreiheit, verbunden. Hinzu kommt, dass die Beschaffung auch als äußerst dringlich im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV anzusehen ist, da der Aufraggeber infolge der Anforderungen des HdMI unmittelbar reagieren musste. Die Beschaffung konnte nicht zu einem früheren Zeitpunkt veranlasst werden, da zunächst die Zufahrtsschutzkonzepte erarbeitet werden mussten. Dies hat die Auftraggeberin unmittelbar nach Bekanntwerden der Anforderungend es HdMI unter Hinzuziehung eines Sachverständigen veranlasst und nunmehr die Anforderungen für die zu schützenden Veranstaltungen definiert. Durch Einhaltung der Fristen eines formellen Verfahrens wäre unter Berücksichtigung der Lieferfristen die Durchführung der Großveranstaltungen insbesondere der Weihnachtsmärkte und Stadtfeste nicht mehr möglich. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Verfügbarkeit von zertifizierten Materialien durch Miete oder Leihe aufgrund der in allen Kommunen gleichzeitig stattfindenden Märkte nicht mehr gegeben ist. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher, die Consel Group AG mit der Lieferung von Zufahrtssperren on ARMIS GO zu beauftragen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Consel Group AG
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
Registrierungsnummer : t:06111729100
Postanschrift : Kurhausplatz 1
Stadt : Wiesbaden
Postleitzahl : 65189
Land, Gliederung (NUTS) : Wiesbaden, Kreisfreie Stadt ( DE714 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
Telefon : 069-17000017
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer : +49 6151126601
Postanschrift : Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 64283
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt, Kreisfreie Stadt ( DE711 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6151126601
Fax : +49 6151125816
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Consel Group AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : CHE-108.651.242
Postanschrift : Brunaustrasse 185
Stadt : Fahrweid
Postleitzahl : 8951
Land, Gliederung (NUTS) : Zürich ( CH040 )
Land : Schweiz
Telefon : 0041432778303
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Schweiz
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 66df6de3-a0cb-4c07-9861-ef5c02f0ba3f - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/06/2025 13:30 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00421306-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 122/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/06/2025