Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top

Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top einschließlich SmartRemote Service (SRS) der Siemens Healthineers AG. Zur Optimierung der radiologischen Leistungen beabsichtigt die Auftraggeberin die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top des Herstellers Siemens Healthineers AG. Die Auftraggeberin benötigt zur Erweiterung des Leistungsspektrums und Verbesserung der Diagnostik …

CPV: 33115100 CT scanners
Place of execution:
Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top
Awarding body:
Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Award number:
2025-KKH Bottrop-CT

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top
Beschreibung : Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top einschließlich SmartRemote Service (SRS) der Siemens Healthineers AG.
Kennung des Verfahrens : 2788edee-074e-4d66-a9c1-a8f6195c235c
Interne Kennung : 2025-KKH Bottrop-CT
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33115100 CT-Scanner

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Osterfelder Straße 157
Stadt : Bottrop
Postleitzahl : 46242
Land, Gliederung (NUTS) : Bottrop, Kreisfreie Stadt ( DEA31 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YCM5JQ9
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top
Beschreibung : Zur Optimierung der radiologischen Leistungen beabsichtigt die Auftraggeberin die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top des Herstellers Siemens Healthineers AG. Die Auftraggeberin benötigt zur Erweiterung des Leistungsspektrums und Verbesserung der Diagnostik einen vollwertigen diagnostischen CT-Scanner, der zusätzlich zum vorhandenen Untersuchungsspektrum vollumfänglich die Cardio Bildgebung und den Bereich Lungenscreening mit abdeckt. Besonderer Bedarf besteht hinsichtlich der Möglichkeit eines Ganzkörperscans mit einem Scanbereich von bis zu 200 cm und dass das neue System auch für adipöse Patienten, die ggf. 300 kg Gewicht haben, eine Lösung bietet. Zu diesem Zweck soll das neue Cardio-CT (Typ Siemens Go.Top) mit 128 Schichten angeschafft werden, welches alle genannten Anforderungen und auch dem einheitlicheren Bewertungsmaßstab der Kassen / KBV entspricht und erfüllt.
Interne Kennung : 2025-KKH Bottrop-CT

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33115100 CT-Scanner

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Osterfelder Straße 157
Stadt : Bottrop
Postleitzahl : 46242
Land, Gliederung (NUTS) : Bottrop, Kreisfreie Stadt ( DEA31 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Siemens Healthineers AG abzuschließen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Siemens Healthineers AG abzuschließen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH -

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV sind vorliegend gegeben. Die Beschaffung des CT Scanners SOMATOM go.Top kann aus technischen Gründen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) nur durch den Anbieter Siemens Healthineers AG erbracht werden. Wesentliche Alleinstellungsmerkmale des zu beschaffenden Upgrades auf das derzeit im Klinikum vorhandene CT sprechen für eine Beschaffung bei dem Anbieter Siemens Healthineers AG. Die Auftraggeberin verfügt derzeit über ein sog. CT2, Planungs-CT des Typs Siemens Somatom Go.Sim. Zur Erweiterung des Leistungsspektrums und Verbesserung der Diagnostik soll im Austausch mit dem Bestandsgerät ein CT-Scanner beschafft werden, der ergänzend zum vorhandenen Untersuchungsspektrum vollumfänglich die Cardio Bildgebung und den Bereich Lungenscreening abdeckt. Die Beschaffung eines Cardio-CT (Typ Siemens Go.Top) erfüllt alle genannten Anforderungen und entspricht auch dem einheitlicheren Bewertungsmaßstab der Kassen / KBV. Der Austausch der Geräte des Herstellers Siemens würde mit einem geringen Umbauaufwand zu realisieren sein. Ein Austausch der CT-Scanner von Go.Sim auf Go.Top kann anders als bei bei der Beschaffung eines CT mit anderer Konfiguration ohne bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Weder Strahlenschutz, Fundamente, Kabelkanäle, Lüftungs- oder Kühlanschlüsse müssen angepasst werden, auch die Elektro-Unterverteilung kann ohne Änderung bestehen bleiben. Bereits vorhandene Systeme, wie LAP-Laser, u.a. können unverändert weiter genutzt werden. Die Anwender im Klinikum der Auftraggeberin haben bisher mit einem CT des Herstellers Siemens gearbeitet und würden auch künftig mit diesem System arbeiten. So bleibt erlerntes Wissen erhalten und bedarf keiner kostenintensiven Schulungsmaßnahmen, einhergehend mit der Möglichkeit, erworbene Routinen unmittelbar fortzuführen und ein hohes Arbeitsniveau aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiter sind aufgrund des vorhandenen Gerätestamms auf die entsprechenden Systeme der Fa. Siemens geschult. Aus diesem Grund hat sich die Auftraggeberin im Schwerpunkt auf einen Hersteller festgelegt, um insbesondere in den nachrangigen Arbeitsstationen auf eine einheitliche bildgebende Struktur zurückgreifen zu können. Die Beschaffung bei dem Anbieter Siemens Healthineers AG bietet dem Auftraggeber nicht nur vorteilhafte Synergien, sondern beinhaltet auch technische Alleinstellungsmerkmale: - zusätzlicher, dedizierter Lowdose Zinnfilter & - 70KV Protolle. Das zu beschaffende CT ist optimal geeignet, entsprechend dem Beschaffungsbedarf der Klinik in deren Radiologie eingesetzt zu werden. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht erfüllt der Anbieter ein Alleinstellungsmerkmal. Geplant ist, das derzeit im Leasing vorhandene CT des Typs Siemens Somatom Go.Sim des Anbieters unter Beibehaltung vorhandener baulicher Vorrichtungen und Anschlüsse durch ein CT der neuen Generation des Anbieters, Modell Typ Siemens Go.Top des gleichen Anbieters zu ersetzen und den Leasingvertrag hierauf anzupassen bzw. zu erneuern. Es ist angeboten, das Leasing des derzeit vorhandenen CT vorzeitig zu beenden bzw. vorzeitig in einen Leasingvertrag für die Beschaffung des neuen CT umzuwandeln. Da die Siemens Healthineers AG der einzige Anbieter für das CT Siemens Go.Top auf dem europäischen Markt ist, ist diese als einziges Unternehmen in der Lage den Auftrag auszuführen, sodass die Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VgV gerechtfertigt ist.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Siemens Healthineers AG
Angebot :
Kennung des Angebots : CPQ-1400665 Rev. 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2025-KKH Bottrop-CT

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Registrierungsnummer : HRB 12559
Postanschrift : Osterfelder Str. 157
Stadt : Bottrop
Postleitzahl : 46242
Land, Gliederung (NUTS) : Bottrop, Kreisfreie Stadt ( DEA31 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2082076580
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : HRB 34491
Postanschrift : Zum Steigerhaus 8
Stadt : Oberhausen
Postleitzahl : 46117
Land, Gliederung (NUTS) : Oberhausen, Kreisfreie Stadt ( DEA17 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2082076580
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Siemens Healthineers AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 237558
Postanschrift : Klaus-Bungert-Straße 6
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 46468
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Telefon : +498001881885
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f1077a25-727f-4144-90ba-defaf682fac1 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/06/2025 11:07 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00387867-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 113/2025
Datum der Veröffentlichung : 16/06/2025