berufswahlapp

Im Jahr 2022 hat die G.I.B NRW GmbH die SUNZINET AG mit der Entwicklung und Pflege der Berufswahlapp beauftragt. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe ist zwischenzeitlich auf den Auftraggeber übergegangen; in diesem Zusammenhang wurde der Vertrag im Wege des Auftraggeberwechsels übernommen. Nunmehr sind Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich, die bei …

CPV: 72000000 IT services: consulting, software development, Internet and support
Place of execution:
berufswahlapp
Awarding body:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Award number:
GIB 01/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : berufswahlapp
Beschreibung : Im Jahr 2022 hat die G.I.B NRW GmbH die SUNZINET AG mit der Entwicklung und Pflege der Berufswahlapp beauftragt. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe ist zwischenzeitlich auf den Auftraggeber übergegangen; in diesem Zusammenhang wurde der Vertrag im Wege des Auftraggeberwechsels übernommen. Nunmehr sind Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich, die bei aller Umsicht vom Beschaffter nicht vorgesehen werden konnten. Deshalb muss der Bestandsvertrag erweitert werden. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen nach § 132 Abs. 2 GWB.
Kennung des Verfahrens : 19d62273-17d4-45f9-b6b0-5c27688d4c82
Vorherige Bekanntmachung : 436479-2019
Interne Kennung : GIB 01/2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bottrop, Kreisfreie Stadt ( DEA31 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Sitz des Hauptauftraggebers.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM5G66 Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsabschlusses angegeben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : berufswahlapp
Beschreibung : Mit dem Projekt "Berufswahlpass (BWP) 4.0" führte die G.I.B. mbH im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes stand ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Mit dem Zuschlag wurde auch ein Vertrag über die Weiterentwicklung und Pflege (EVB-IT-Pflegevertrag) geschlossen. Um eine sachgerechte Fortführung des Projekts zu gewährleisten, wird der Auftraggeber zusätzliche Module zur Entwicklung bei dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Interne Kennung : GIB 01/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bottrop, Kreisfreie Stadt ( DEA31 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Sitz des Hauptauftraggebers.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 436479-2019

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 75 630 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Um eine sachgerechte Fortführung des Projekts zu gewährleisten, hat der Auftraggeber zusätzliche Module zur Entwicklung bei dem Auftragnehmer in Auftrag gegeben. Das Auftragsvolumen beträgt etwa 90.000,- Euro (brutto). Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a, b GWB). Wegen des von dritter Seite bestimmten Projektzeitraums ist eine kurzfristige Umsetzung erforderlich, bei der sofort auf tiefgreifende Kenntnisse des bestehenden Codes der berufswahlapp und deren Architektur zurückgegriffen werden muss. Dabei kommen spezialisierte, proprietäre Tools und Workflows im Bereich von Automatisierung und Deployment zum Einsatz, die nur durch den Auftragnehmer wie benötigt bereitgestellt werden dürfen und können. So wird ein einheitlicher Release-Prozess sichergestellt, da der Auftragnehmer zugleich der Hoster der berufswahlapp ist. Der Einsatz eines weiteren Unternehmens würde zudem zu unkalkulierbaren Kompatibilitätsfragen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen führen. Schließlich würde die Einbindung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters den Neuabschluss entsprechender Vereinbarungen mit mehreren hundert Beteiligten erfordern, was innerhalb der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrags bis Mai 2026 nicht gewährleistet werden kann. Ein Auftragsnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b GWB). Die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer würde hier zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und laufenden Überwachungserfordernissen und Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Zudem ist die Auftragserweiterung dem Umstand geschuldet, dass durch rechtliche Anpassungen und Änderungen bereitgestellter Fördermittel unvorhergesehene Abrufen einhergingen, die für die Auftraggeberin, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, so nicht vorhersehbar waren. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren auch gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Leistungserbringung erfolgt unverändert und somit ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Der Preis wird durch die Zusatzleistungen um nicht mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht (§ 132 Abs. 2 S. 2 GWB).

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SUNZINET GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 18/07/2025

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer : DE 813951832
Postanschrift : Fürstenwall 25
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40219
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22885029175
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 221 1473045
Fax : +49 2211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : SUNZINET GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 217121258
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51063
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a4b4f4cb-a122-431f-ad97-6f89bb4c8ba9 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/07/2025 12:49 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00476151-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 137/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/07/2025