Berufsintegrationsmaßnahmen an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen (Schuljahr 2025/26)

Durchführung von Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Deutschklassen Durchführung von Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Deutschklassen Durchführung von Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Deutschklassen

CPV: 80212000 Vocational secondary education services, 75121000 Administrative educational services, 80000000 Education and training services
Place of execution:
Berufsintegrationsmaßnahmen an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen (Schuljahr 2025/26)
Awarding body:
Landratsamt Freyung-Grafenau
Award number:
25-D-29

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Freyung-Grafenau
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Berufsintegrationsmaßnahmen an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen (Schuljahr 2025/26)
Beschreibung : Durchführung von Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Deutschklassen
Kennung des Verfahrens : 58c452fa-c440-41ed-ae73-0e73c36ea939
Interne Kennung : 25-D-29
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 80212000 Unterricht in berufsbildenden weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Freyung-Grafenau ( DE225 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Gesetzesvollzug

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Berufsintegrationsmaßnahmen an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen (Schuljahr 2025/26)
Beschreibung : Durchführung von Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Deutschklassen
Interne Kennung : 25-D-29.01

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 80212000 Unterricht in berufsbildenden weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : 100 % Preis

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. 3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. 3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Freyung-Grafenau

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Berufsintegrationsmaßnahmen an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen (Schuljahr 2025/26)
Beschreibung : Durchführung von Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Deutschklassen
Interne Kennung : 25-D-29.02

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 80212000 Unterricht in berufsbildenden weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 16/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : 100 % Preis

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. 3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : 1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. 3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Freyung-Grafenau

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kommunale Service-GmbH Freyung-Grafenau
Angebot :
Kennung des Angebots : Kommunale Service-GmbH Freyung-Grafenau
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Datum des Vertragsabschlusses : 12/09/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Freyung-Grafenau

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2
Datum des Vertragsabschlusses : 12/09/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Freyung-Grafenau

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Freyung-Grafenau
Registrierungsnummer : 09272000-FRG0110X-37
Postanschrift : Wolfkerstr. 3
Stadt : Freyung
Postleitzahl : 94078
Land, Gliederung (NUTS) : Freyung-Grafenau ( DE225 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +498551 57-1203
Fax : +498551 57-4506
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 892176-2411
Fax : +49 892176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Kommunale Service-GmbH Freyung-Grafenau
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE233439551
Postanschrift : Wolfkerstr. 3
Stadt : Freyung
Postleitzahl : 94078
Land, Gliederung (NUTS) : Freyung-Grafenau ( DE225 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 855157-3102
Fax : +49 855157-4506
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Kommunale Service-GmbH Freyung-Grafenau
Postanschrift : Wolfkerstr. 3
Stadt : Freyung
Postleitzahl : 94078
Land, Gliederung (NUTS) : DE225
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE213293247
Postanschrift : Ludwig-Penzkofer-Str. 3
Stadt : Freyung
Postleitzahl : 94078
Land, Gliederung (NUTS) : Freyung-Grafenau ( DE225 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8551 9163010
Fax : +49 8551 9163020
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V.
Postanschrift : Ludwig-Penzkofer-Str. 3
Stadt : Freyung
Postleitzahl : 94078
Land, Gliederung (NUTS) : DE225
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : df2ccefb-aa10-4232-b58a-587eaad74967 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/09/2025 15:18 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00646116-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 189/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/10/2025