Bereitstellung erhöhter Übergabedruck Biogas-Netzanschluss BGEA Reichardtswerben am Netz der ONTRAS Gastransport GmbH

Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung eines erhöhten Übergabedruckes für den Netzanschluss der BGEA Reichardtswerben an das Netz der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) inkl. der dafür notwendigen Anlagen. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung eines erhöhten Übergabedruckes für den Netzanschluss der BGEA Reichardtswerben an das Netz der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) inkl. …

CPV: 71314000 Energy and related services
Place of execution:
Bereitstellung erhöhter Übergabedruck Biogas-Netzanschluss BGEA Reichardtswerben am Netz der ONTRAS Gastransport GmbH
Awarding body:
ONTRAS Gastransport GmbH
Award number:
ONTRAS-2025-0013

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ONTRAS Gastransport GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bereitstellung erhöhter Übergabedruck Biogas-Netzanschluss BGEA Reichardtswerben am Netz der ONTRAS Gastransport GmbH
Beschreibung : Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung eines erhöhten Übergabedruckes für den Netzanschluss der BGEA Reichardtswerben an das Netz der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) inkl. der dafür notwendigen Anlagen.
Kennung des Verfahrens : 5ba10661-16ec-4ea1-8abe-1d969d43140c
Interne Kennung : ONTRAS-2025-0013
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Maximilianallee 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen Biogas Reichardtswerben GmbH zu erteilen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Bereitstellung erhöhter Übergabedruck Biogas-Netzanschluss BGEA Reichardtswerben am Netz der ONTRAS Gastransport GmbH
Beschreibung : Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung eines erhöhten Übergabedruckes für den Netzanschluss der BGEA Reichardtswerben an das Netz der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) inkl. der dafür notwendigen Anlagen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Stammweg 5
Stadt : Weißenfels
Postleitzahl : 06667
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : ONTRAS Gastransport GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung eines erhöhten Übergabedruckes für den Netzanschluss der BGEA Reichardtswerben in das Netz der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) inkl. der dafür notwendigen Anlagen. Der Anschlussnehmer, die Biogas Reichardtswerben GmbH, plant im Zuge der Erweiterung seiner bestehenden Biogasanlage Reichardtswerben den Neubau einer Biogasaufbereitungsanlage zur Einspeisung des dadurch auf Erdgasqualität aufbereiteten Biogases in das bestehende Erdgasnetz der ONTRAS. Begriffsbestimmungen gem. § 32 GasNZV: "Es kann jede juristische oder natürliche Person, die als Projektentwicklungsträger, Errichter oder Betreiber einer Anlage, mit der Biogas im Sinne von § 3 Nummer 10c des Energiewirtschaftsgesetzes auf Erdgasqualität aufbereitet wird, einen Netzanschluss beanspruchen. "Netzanschluss" ist die Herstellung der Verbindungsleitung, die die Biogasaufbereitungsanlage mit dem bestehenden Gasversorgungsnetz verbindet, die Verknüpfung mit dem Anschlusspunkt des bestehenden Gasversorgungsnetzes, die Gasdruck-Regel-Messanlage sowie die Einrichtungen zur Druckerhöhung und die eichfähige Messung des einzuspeisenden Biogases; "Anlage" ist die Anlage zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität." Die Kosten für den Netzanschluss werden zwischen der Biogas Reichardtswerben GmbH und der ONTRAS als Netzbetreiber aufgeteilt, dabei steht der Netzanschluss im Eigentum des Netzbetreibers (siehe § 33 Abs. 1 GasNZV). Gemäß § 33 Abs. 2 GasNZV können der Anschlussnehmer und der Netzbetreiber vertraglich weitere Rechte und Pflichten, insbesondere Dienstleistungen, vereinbaren und sich diese gegenseitig vergüten. Bezugnehmend auf den § 1 Abs. 1 EnWG wurde im Rahmen einer gemeinsamen technisch-kommerziellen Studie ein Konzept erarbeitet, um die Einspeisung des Biogases über die gesamte Prozesskette (Biogasaufbereitungsanlage und Netzanschluss) in das Erdgasnetz der ONTRAS in derart zu gewährleisten/zu realisieren, dass eine sichere, technisch effiziente, kostenoptimierte, verbraucherfreundliche, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff sichergestellt werden kann. Im Ergebnis dieser Studie konnte dargestellt werden, dass die Bereitstellung des notwendigen Netzdruckes durch den Anschlussnehmer als Konzept vorzugswürdig ist, indem z. B. eine beschleunigte Einspeisung regenerativer Energien sowie eine Reduzierung der Kosten i. S. d. Biogasumlage (geringere Belastung der Netzentgelte) erzielt werden können. Hauptbestandteil des Konzeptes stellt dabei die Art des Aufbereitungsverfahrens dar, welches in seiner Form nur durch den Anschlussnehmer selbst bestimmt werden kann. Dafür errichtet dieser eine Membran-Aufbereitungsanlage, welche aufgrund des technischen Aufbaus mit einem höheren Betriebsdruck arbeitet. Der Anschlussnehmer ist somit in der Lage, den benötigten Netzdruck durch den Wechsel des Aufbereitungsverfahrens inkl. notwendiger Nebenanlagen zur Verfügung zu stellen. Eine technisch aufwendigere, betriebskostenintensivere und in der Errichtung kosten- sowie zeitineffizientere Verdichtung auf Seiten des Netzbetreibers kann dadurch entfallen. Die dem Anschlussnehmer daraus entstehenden Mehrkosten sind Bestandteil der Kostenteilung gemäß § 33 Abs. 1 und 2 GasNZV und Inhalt des zu schließenden Vertrages.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Biogas Reichardtswerben GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : ONTRAS Gastransport GmbH
Registrierungsnummer : DE245749659
Postanschrift : Maximilianallee 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341271115944
Fax : 0 0 0
Internetadresse : https://www.ontras.com
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Biogas Reichardtswerben GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : 119/118/03080
Postanschrift : Stammweg 5
Stadt : Weißenfels
Postleitzahl : 06667
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 938a6cbe-41f3-4c5c-9a23-f25c69183931 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/08/2025 13:26 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00569557-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 166/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/09/2025