Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird …

CPV: 64210000 Telephone and data transmission services
Place of execution:
Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Awarding body:
Bereich Landrat/Vergabestelle
Award number:
B/VgV/ILS/38/26-25/we

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bereich Landrat/Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Beschreibung : Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV). Begründung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle ist es zwingend erforderlich entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vorzuhalten und einzusetzen, welche den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für den Betrieb einer notwendigen Interimsleitstelle der ILS ABI wird temporär ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss als Telefonanschluss benötigt. Die Interimsleitstelle ist eine Zwischenlösung als Behelfsleitstelle bis zur Inbetriebnahme des Neubau der ILS. Der Betrieb der Interimsleitstelle ist ab Quartal 1 2026 geplant. Ohne eine Bereitstellung des Kommunikationsanschlusses ist der Betrieb der Interimsleitstelle der ILS ABI nicht möglich. Die deutsche Telekom ist Netzbetreiberin mit eigener Infrastruktur und stellt als einziges Unternehemen flächendeckend den Zugang zum öffentlichen Festnetz mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen für Notrufeinrichtungen sicher. Dies erfolgt in der Regel durch separate Callcenter, welche ausschließlich den BOS-Leitstellen als 24/7 Ansprechpartner dienen, sobald Störungen im System auftreten. Im Falle von Störungen können Leitungen schnell und unkompliziert auf intakte Leitungen umgeroutet werden. Ferner bietet die Telekom leistungsfähige Festverbindungen mit garantierten Latenzzeiten, Bandbreiten und Notstromversorgung. Die Telekom unterhält zudem ein eigenes Techniker-Netz, welches mit den speziellen Anforderungen von BOS Behörden vertraut ist. Die Telekom hat als zugelassener Anbieter für sicherheitsrelevante Telekommunikation besondere Berechtigungen. Gemäß $11 TKG unterliegt die Telekom der Pflicht als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Telefonnetzes, verlässliche Kommunikation im Katastrophenfall sicherzustellen. Letztlich sind die Anschlüsse der Telekom untrennbar mit der Netzinfrastruktur verbunden und es existiert kein anderer Anbieter, der die aufgeführten Eigenschaften vollständig in einem Angebot vereinen kann. Es ist beabsichtigt nach Ablauf der Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB den Auftrag an die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn zu erteilen
Interne Kennung : B/VgV/ILS/38/26-25/we

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : R.-Schütze-Str. 6
Stadt : Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl : 06749
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 16 046 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

3. Teil

3.1 Technische ID des Teils : PAR-0000

Titel : Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Beschreibung : Es ist beabsichtigt über die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss zu beauftragen. 1. Bereitstellung Leistungsumfang: DeutschlandLAN Connect IP100 Erstanbindung 2. Überlassung Leistungsumfang: DeutschlandLAN Connect IP100 Erstanbindung Bereitstellung und Überlassung eines hochperformanten Zuganges zum Internet-Backbone der Telekom. DeutschlandLAN Connect IP 100 ErstAnb

3.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

3.1.5 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

3.1.7 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein

3.1.8 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bereich Landrat/Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bereich Landrat/Vergabestelle

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bereich Landrat/Vergabestelle
Registrierungsnummer : keine vorhanden
Postanschrift : Am Flugplatz 1
Stadt : Köthen
Postleitzahl : 06366
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bereich Landrat/Vergabestelle
Telefon : +49 349660-1194
Fax : +49 349660-1193
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer : t:03455141536
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3455141529
Fax : +49 3455141115
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 00a4a331-e861-4e5a-8283-518f868e5d11 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/08/2025 13:34 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00532028-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 155/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/08/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens : 14/08/2025