Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Der Bieter hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe 2 Der Bieter hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären (Tariftreue). Der Bieter verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: -den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bieter verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe ANG_FB_07_Erklärung_Tariftreue
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Betrug
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Korruption
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe