BAW 01/2025 juristische Beratungs- und Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren

Für die Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes wird eine vergaberechtliche Unterstützung zur rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen sowie Bearbeitung von rechtlichen Sachverhalten vor, während und nach Vergabeverfahren benötigt. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages (12/2025 - 11/2029) soll sichergestellt werden, dass die Vergabeverfahren flexibel und wenn nötig ebenso kurzfristig anwaltlich betreut …

CPV: 79111000 Legal advisory services
Place of execution:
BAW 01/2025 juristische Beratungs- und Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
Awarding body:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Award number:
BAW 01/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : BAW 01/2025 juristische Beratungs- und Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
Beschreibung : Für die Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes wird eine vergaberechtliche Unterstützung zur rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen sowie Bearbeitung von rechtlichen Sachverhalten vor, während und nach Vergabeverfahren benötigt. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages (12/2025 - 11/2029) soll sichergestellt werden, dass die Vergabeverfahren flexibel und wenn nötig ebenso kurzfristig anwaltlich betreut werden. Dies beinhaltet unter anderem die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Vorbereitung von Schreiben, die dazugehörige rechtliche Beratung, der Vergabedokumentation, rechtlicher Beistand bei Problemen mit der Vertragsdurchführung sowie die hierfür notwendigen Assistenzarbeiten seitens des Auftragnehmers. Die Leistungen aus dem Rahmenvertrag werden vom Auftraggeber schriftlich durch Einzelaufträge abgerufen. Ebenso Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV sind neben der BAW, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BAW, die Behörden der WSV. Der Auftraggeber hat jedoch keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 12) enthalten.
Kennung des Verfahrens : 09194aff-c03d-4772-a4b8-93af337d40bd
Interne Kennung : BAW 01/2025
Verfahrensart : Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79111000 Rechtsberatung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Karlsruhe
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Ebenso Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV sind neben der BAW, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BAW, die Behörden der WSV. Weitere Erfüllungsorte ergeben sich aus Abrufen der WSV Behörden.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 2 500 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Betrug : - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. §27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es wird erklärt, dass - keine Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Beantragte, laufende insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich /wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), -Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), -illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Zahlungsunfähigkeit : Liquidation muss vorliegen, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : BAW 01/2025 juristische Beratungs- und Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
Beschreibung : Für die Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes wird eine vergaberechtliche Unterstützung zur rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen sowie Bearbeitung von rechtlichen Sachverhalten vor, während und nach Vergabeverfahren benötigt. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages (12/2025 - 11/2029) soll sichergestellt werden, dass die Vergabeverfahren flexibel und wenn nötig ebenso kurzfristig anwaltlich betreut werden. Dies beinhaltet unter anderem die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Vorbereitung von Schreiben, die dazugehörige rechtliche Beratung, der Vergabedokumentation, rechtlicher Beistand bei Problemen mit der Vertragsdurchführung sowie die hierfür notwendigen Assistenzarbeiten seitens des Auftragnehmers. Die Leistungen aus dem Rahmenvertrag werden vom Auftraggeber schriftlich durch Einzelaufträge abgerufen. Ebenso Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV sind neben der BAW, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BAW, die Behörden der WSV. Der Auftraggeber hat jedoch keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 12) enthalten.
Interne Kennung : BAW 01/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79111000 Rechtsberatung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kußmaulstraße 17
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76187
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Ebenso Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV sind neben der BAW, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BAW, die Behörden der WSV. Weitere Erfüllungsorte ergeben sich aus Abrufen der WSV Behörden.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2029

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 2 500 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eigenerklärungen zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgrünen) sind durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes 133/333b-L (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage 4) sowie folgenden weiteren einzureichenden Unterlagen vorzunehmen. Aufgrund der teilweise kurzfristigen Abrufe von zeitlich aufwändigen und komplexen Rechtsdienstleistungen werden nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 5.000.000 EUR als geeignet eingestuft. •Bereitschaft zur Aufnahme der gesetzlichen Pflichtinhalte in Rechnungsdokumente (Anlage 16a, elektronischen Rechnungen über OZG-RE des Bundes.•Erstellung von monatlichen Einzelrechnungen, als E-Rechnung, •Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russlandsanktion), Anlage 16b, Der Bewerber muss die genannten Kriterien erfüllen und mit entsprechenden Nachweisen belegen, siehe hierzu die Anlage 4a. Die Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russ-landsanktion) ist mit Anlage 16b vorzunehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : In der Eigenklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L, Anlage 4) können Referenzen und andere Angaben aus technischen Gründen nur aufgelistet, aber nicht ausreichend detailliert beschrieben werden. Dehalb wurde eine eigene Anlage 4a erstellt. Diese ist ebenso, vollständig ausgefüllt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass sich die benannten Referenzen auf die in der Leistungsbeschreibung formulierten Inhalte und Erfahrungen bei der Rechtsberatung von öffentlichen Vergabestellen beziehen müssen. Zu den Referenzen sind jeweils anzugeben: Auftraggeber, erbrachte Leistung, Leistungszeitraum sowie der Rechnungswert der vergebenen Leistung. Zu den geforderten Erfahrungen werden folgende Eignungskriterien festgelegt •Zugelassene Teilnehmer am nicht offenen Verfahren müssen in der Angebotsphase explizit durch die Einreichung von etwaigen dort beschriebenen fachlichen Referenzen ihre Qualifikation nachweisen, Für die Einschätzung der Eignung sind Erfahrungen mit der Bearbeitung einer e-Vergabeplattform erforderlich. Für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers, muss die Bearbeitung über eine Online Vergabeplattformen in den letzten 3 Geschäftsjahren im Rahmen der Betreuung von 5 einschlägigen, hier vom Umfang vergleichbaren und in sich geschlossenen, EU-weiten Ausschreibungsverfahren als Rechtsberatung einer öffentlichen Vergabestelle nachgewiesen werden. Die Erfahrung muss sich auf dem im folgenden Angebot zugewiesenen Rechtsanwalt, dessen Vertretung und/oder Assistenz beziehen. Diese Angaben reichen die Bewerber bitte in Form einer eigen angefertigten Anlage ein. Angaben: Welche elektronische Plattform wurde bedient, Auftragsgegenstand, Auftragswert, öffentlicher Auftraggeber, Zeitraum des Vergabeverfahrens, Zuordnung zur Person (im Angebot später zugewiesener RA, Vertretung, Assistenz), kurze Benennung, welche Verfahrensabschnitte von wem bearbeitet wurden). •Vertiefte Kenntnisse und Erfahrung im Vergaberecht, nachgewiesen durch zwei einschlägige Fachpublikation pro Anwalt (zugewiesener und stellv.) mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung (Vergaberecht allgemein bzw. Bereich der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen) innerhalb der letzten drei Jahre durch Angabe eines Fundstellennachweises.Die Fundstellen der zwei geforderten Fachpublikationen sind in der Anlage 4a im Freitextfeld einzufügen. •Die persönliche telefonische Erreichbarkeit der für den AG zuständigen RA (zugewiesener RA, dessen Vertretung Angabe mit dem Angebot) muss mo. bis fr. (ausgenommen Feiertags) 9:00Uhr-17:00Uhr gewährleistet sein. Anfragen des AG müssen in diesen Zeiträumen innerhalb von 24 Stunden bestätigt und ange-nommen werden. Beantwortung/ Bearbeitung dieser Anfragen müssen innerhalb von 48 Stunden beim AG vorliegen. Anfragen und Bearbeitungen im Rahmen von EU-Ausschreibungsverfahren unterliegen einem durch den Auftraggeber erstellten Projektzeitplan. Die Bearbeitung von Unterlagen und anderen damit zusammenhängenden Beratungsleistungen werden durch den Auftragnehmer im vorgegebenen Zeitplan erfüllt werden. •Gegenüber dem Auftraggeber tätig werden dürfen nur der zugewiesene Rechtsanwalt sowie dessen Stellvertreter •Grundsätzliche Reisebereitschaft bei Anwesenheitsbedarf vor Ort (Karlsruhe, Hamburg sowie Standorten der WSV od. in EU-Ausschreibungsverfahren festgelegte Orte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : •In Deutschland zugelassener Rechtsanwalt (zugewiesener Rechtsanwalt und juristische Vertretung) wird nachgewiesen durch die Vorlage der Zulassungsurkunden der Rechtsanwälte, welche die Leistungserbringungen ausführen werden. Für den Nachweis zur Assistenz bitte wir um Vorlage einer beruflichen Bescheinigung in Form einer Urkunde oder gleichwertigem.•Die standardmäßige Berufshaftpflichtversicherung reicht aus.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Wirtschaftlichkeit der eingehenden Angebote bewertet der Auftraggeber mit den folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen: 1. Preis 50 % (= 500 Punkten) 2. Qualität 50 % (= 500 Punkten) Insgesamt ist damit eine Gesamtpunktzahl von maximal 1000 Punkten (= 100%) erreichbar. Die erzielte Gesamtpunktzahl ergibt sich durch die Addition der in den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ erreichten Punktzahlen. Das für den Zuschlag in Frage kommende wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Punktsumme. Bei einer eventuellen Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 11/09/2025 10:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 24/09/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 19/09/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich : nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Die zustädige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist das Bundeskartellam, Vergabekammer des Bundes.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Organisation, die Angebote bearbeitet : Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 991-04361-66
Abteilung : Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Postanschrift : Kußmaulstraße 17
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76187
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle der BAW
Telefon : 072197265180
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : Leitweg ID: 991-02380-92
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 022894990
Fax : 02289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 08b95262-2436-4bce-8317-77c4f0d8c226 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/08/2025 20:48 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00543205-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 158/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/08/2025