Beschreibung
:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV (3) 1 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren: Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Bauwerksprüfers, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Vergleichbare Dienstleistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert: Vergleichbar sind Aufträge, bei denen mehrere Prüfungen an Verkehrswegebrücken nach DIN 1076, in ähnlichem Umfang eines Loses und mit ähnlicher Aufgabenstellung wie für das beschriebene Projekt, in den Jahren 2022 bis 2024 abgewickelt wurden. Die Ähnlichkeit im Umfang eines Loses ist gegeben, wenn innerhalb einer Referenz mindestens 10 unterschiedliche Bauwerke pro Jahr geprüft wurden. Eine Referenz enthält ausschließlich Bauwerksprüfungen eines Jahres. Die Ähnlichkeit in der Aufgabenstellung ist gegeben, wenn die Referenz folgende Komponenten enthält: 1) verschiedenen Prüfarten (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen, Sonderprüfungen) 2) Brücken verschiedener Konstruktionen (Stahlbeton, Spannbeton und Stahl). Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, ist nicht begrenzt. Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei Referenzen der Jahre 2022 bis 2024 vorzulegen. Pro Referenz und Jahr ist die Prüfung an mindestens 10 unterschiedlichen Bauwerken nachzuweisen. Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus 1) ist vorgesehen: Prüfarten sind: Hauptprüfung (H), Einfache Prüfung (E), Sonderprüfung (S) genau drei Prüfarten vertreten (H und E und S) Punkte je Referenz: 3,00 genau zwei Prüfarten incl. H vertreten (H und E oder S) Punkte je Referenz: 2,00 genau eine Prüfart vertreten (H oder E oder S) Punkte je Referenz: 1,00 Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus 2) ist vorgesehen: Bauart, Stahlbeton oder Spannbeton (StB) Punkte je Referenz: 1,00 Bauart, Stahl (St) Punkte je Referenz: 1,00 Die Summe der Einzelbepunktung der Komponenten 1) und 2) ergibt die maximale Punktzahl 5 Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 5 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 4 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 3 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 2 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 1 Punkt gemäß Bepunktungssystem. 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 0 Punkte gemäß Bepunktungssystem. Die Vergleichbarkeit ist somit nicht gegeben Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jeder vergleichbaren und damit wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein. Bei mehr als 3 Referenzen wirken sich Einzelbewertungen unter 5 Punkten negativ auf das Gesamtergebnis aus. Beispiel 1: Drei Referenzen, die mit jeweils 5 Punkten bewertet werden, ergeben eine Gesamtbewertung von 3 * 5 / 3 = 5,00 Beispiel 2: Fünf Referenzen, bei denen jeweils drei Referenzen mit 5 Punkten und jeweils zwei Referenzen mit 3 Punkten bewertet werden, ergeben eine Gesamtbewertung von ( 3 * 5 + 2 * 3 ) / 5 = 4,20 Dieser Punkt stellt einen Mindeststandard dar. Es sind drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen, vorzulegen. Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.