Beschreibung
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Leistungsinhalt ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG. 1. Allgemeines Das Ortenau Klinikum ist ein selbstständiges Unternehmen des Ortenaukreises in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 102a GemO i.V.m. § 48 LKrO. Die Kommunalanstalt führt den Namen „Ortenau Klinikum gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts“ (gKAöR) und hat ihren Sitz in Offenburg. Mit rund 6.000 Mitarbeitern ist es der viertgrößte kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg. Es verfügt über Fachkliniken und medizinische Zentren, deren hohe medizinische und pflegerische Kompetenz, sowie Erfahrung, weit hinaus über die Region Südbaden bekannt sind. An derzeit sechs stationären Häusern in der Ortenau mit rund 1.700 Planbetten, sowie einem Pflege- und Betreuungsheim, sorgt es gemeinsam mit seinen wichtigsten Partnern, den niedergelassenen Ärzten, für eine umfassende Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau. Zudem bieten das Ortenau Klinikum mit seinem Pflege- und Betreuungsheim für rund 350 pflegebedürftige, ältere, geistig behinderte, psychisch kranke und alkoholkranke Menschen ein Zuhause in Gengenbach-Fußbach. Im Folgenden wird das Unternehmen als „Auftraggeber“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund schreibt der Auftraggeber die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 g aus. 2. Leistungsgegenstand Leistungsinhalt ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG. 3. Kalkulationsgrundlage Die im Leistungsverzeichnis bekanntgegebenen erwarteten Sendungen dienen als Kalkulationsgrundlage und sind unverbindlich. Jede Position ist wie ausgewiesen zu bearbeiten, es dürfen keine Positionen eigenmächtig zusammengefasst werden. Die Preise sind unter Einbeziehung sämtlicher Nebenkosten anzugeben. Soweit der Bieter Subunternehmer in die Dienstleistung einbezieht, sind auch deren Preise in den angebotenen Preis zu übernehmen. Alle Leistungen, die im Leistungsverzeichnis definiert sind, müssen in der Kalkulation des Angebotspreises berücksichtigt worden sein. Insbesondere sind auch Rückgaben von Sendungen an den Absender jeweils in den Angebotspreis zu integrieren. Leistungsbeschreibung Zustellung von Briefsendungen Die Zustellung der inländischen Briefsendungen erfolgt, mit Ausnahme von Massensendungen und Sonderprodukten, im Jahresdurchschnitt mindestens zu 95% am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und mindestens zu 99% bis zum vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (Anforderung gemäß §18 Absatz 1 PostG). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingesteckt bzw. dem Empfänger, einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen oder in den Räumen des Empfängers anwesenden Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendungen berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Als nicht zustellbar gelten insbesondere alle Sendungen ï§ mit falschen oder fehlerhaften Firmenbezeichnungen bzw. Namen, ï§ mit sonstigen, wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen, ï§ mit einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschildes nicht erkennbar ist oder ï§ im Fall, dass der Empfänger verzogen oder verstorben ist. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung mindestens einen Zustellversuch. Abholung der Briefsendungen Die täglich anfallende, unsortierte und unfrankierte Post wird montags bis freitags von dem Auftraggeber definierten Abholungszeiträumen bei dem Auftraggeber vom Auftragnehmer abgeholt, im Briefzentrum verarbeitet und anschließend zugestellt. Die Abholungsorte sind gemäß Preisblatt (Teil C - Leistungsverzeichnis) vom Auftraggeber definiert und können mit schriftlicher Vereinbarung reduziert oder erweitert werden. Werden weitere Abholorte hinzugefügt, können die daraus entstehenden Kosten individuell geltend gemacht werden. Sonderabholungen sind nach Absprache möglich. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ein Abholungsfenster von 60 Minuten. Die Mengenangaben im Preisblatt (Teil C - Leistungsverzeichnis) sind Schätzwerte und somit als unverbindlich anzusehen. Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Einsatz von Dritten oder kooperierenden Unternehmen Es ist nicht zwingende Voraussetzung, dass der Auftragnehmer die bundesweite Beförderung der Sendungen als Eigenleistung erbringt. Einzelne oder auch mehrere Leistungsteile können von Nachunternehmen oder kooperierenden Unternehmen erbracht werden. Greift der Bieter für wesentliche Leistungsteile (insbesondere Transport und Zustellleistungen) – auch teilweise – auf die Deutsche Post AG zurück und erbringt diese die Dienstleistung unmittelbar für den Absender, d. h. den Auftraggeber, gilt dieser nicht als Nachunternehmer, sondern als mit dem Bieter kooperierendes Unternehmen.