Zusätzliche Informationen
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Bindefrist 20.10.2025 Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: - Projektleiter Landschaftsplanung - Fachplaner Landschaftsplanung Qualifikationsanforderung des vorgesehenen Projektleiters Landschaftsplanung: 1. Abschluss: abgeschlossenes Studium Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing (FH) bzw. MSc des Studienganges Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie, Umweltwissenschaften /planer, Bio-logie oder vergleichbar 2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich der Landschaftsplanung von Infrastrukturvorhaben (Eisenbahn-, Straßen-, Schifffahrts- oder Versorgungsinfrastruktur) 3. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Landschaftsplaner Eine vergleichbare Leistung, die nach dem Geschäftsjahr 2010 abgeschlossen wurde und in denen er als Projektleiter (Leitung und eigenverantwortliche Betreuung des Projektes) im Bereich der Planung von Infra-strukturvorhaben tätig war, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Umweltplanungsleistungen für den Neu oder Ausbau einer Infrastrukturmaßnahme (Eisenbahn-, Straßen-, Schifffahrts- oder Versorgungsinfrastruktur) in den Leistungsphasen 3 und 4 und einer Längenausdehnung von mind. 3km. 2. Umweltplanungsleistungen die mindestens 3 der nachstehenden Leistungsbilder umfasst: UVS/UVP-Bericht, Fachbeitrag zum Artenschutz/saP, Landschaftspflegerischer Begleitplan Qualifikationsanforderung des vorgesehenen Fachplaner Landschaftsplanung: 1. Abschluss: abgeschlossenes Studium Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing (FH) bzw. MSc des Studienganges Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie, Umweltwissenschaften /planer, Bio-logie oder vergleichbar 2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Landschaftsplaner im Bereich der Landschaftsplanung von Infrastrukturvorhaben (Eisenbahn-, Straßen-, Schifffahrts- oder Versorgungsinfrastruktur) 3. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Landschaftsplaner Eine vergleichbare Leistung, die nach dem Geschäftsjahr 2010 abgeschlossen wurde und in denen er als Fachplaner Umweltplanung im Bereich der Planung von Infrastrukturvorhaben tätig war, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Umweltplanungsleistungen für den Neu oder Ausbau einer Infrastrukturmaßnahme (Eisenbahn-, Straßen-, Schifffahrts- oder Versorgungsinfrastruktur) in den Leistungsphasen 3 und 4 und einer Längenausdehnung von mind. 3km. 2. Umweltplanungsleistungen die mindestens 3 der nachstehenden Leistungsbilder umfasst: UVS/UVP-Bericht, Fachbeitrag zum Artenschutz/saP, Landschaftspflegerischer Begleitplan Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen