Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)

Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes ¿Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern¿ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende …

CPV: 45200000 Works for complete or part construction and civil engineering work, 45211000 Construction work for multi-dwelling buildings and individual houses, 45212000 Construction work for buildings relating to leisure, sports, culture, lodging and restaurants, 45212300 Construction work for art and cultural buildings, 45212320 Construction work for buildings relating to artistic performances, 45212420 Construction work for restaurants and similar facilities, 45213000 Construction work for commercial buildings, warehouses and industrial buildings, buildings relating to transport, 45214000 Construction work for buildings relating to education and research, 45221000 Construction work for bridges and tunnels, shafts and subways, 45262330 Concrete repair work, 45262660 Asbestos-removal work, 45300000 Building installation work, 45324000 Plasterboard works, 45410000 Plastering work
Deadline:
July 31, 2029, 9 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)
Awarding body:
Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Award number:
2025-001-OH

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)
Beschreibung : Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes ¿Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern¿ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende Asbestexposition zu untersuchen. Hierbei sollen parallel zu den eigentlichen (Bau-)Arbeiten am und im Objekt unter Einsatz spezieller Gerätesysteme tätigkeitsbegleitende Messungen erfolgen. Ziel des gemeinsamen Messprogramms ist die Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Asbest. Untersucht werden Tätigkeiten auf Baustellen beim sogenannten Bauen im Bestand, d.h. Tätigkeiten in Gebäuden die zwischen ca. 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend modernisiert wurden. Die vorliegende Beschaffung betrifft einen Open-House-Vertrag deren Gegenstand die Beauftragung von Fachsanierern ist. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d.h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A , bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.
Kennung des Verfahrens : a0d4da4e-1448-4428-9610-2b5da95e4839
Interne Kennung : 2025-001-OH
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Betrug : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Korruption : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Zahlungsunfähigkeit : Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)
Beschreibung : Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes ¿Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern¿ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende Asbestexposition zu untersuchen. Hierbei sollen parallel zu den eigentlichen (Bau-)Arbeiten am und im Objekt unter Einsatz spezieller Gerätesysteme tätigkeitsbegleitende Messungen erfolgen. Ziel des gemeinsamen Messprogramms ist die Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Asbest. Untersucht werden Tätigkeiten auf Baustellen beim sogenannten Bauen im Bestand, d.h. Tätigkeiten in Gebäuden die zwischen ca. 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend modernisiert wurden. Die vorliegende Beschaffung betrifft einen Open-House-Vertrag deren Gegenstand die Beauftragung von Fachsanierern ist. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d.h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A , bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.
Interne Kennung : 2025-001-OH

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45211000 Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45212320 Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45212420 Bauarbeiten für Restaurants und ähnliche Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45213000 Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45262330 Betonreparaturarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45300000 Bauinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45324000 Gipskartonarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45410000 Putzarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Für die Zulassung eines interessierten Sanierungsfachunternehmens gilt: Die Berufsgenossenschaften prüfen die eingereichten Unterlagen, insbesondere darauf, ob das interessierte Sanierungsfachunternehmen die erforderliche Eignung aufweist und die verbindlichen (d.h. zwingenden) Einheitspreise sowie Vertragsbedingungen akzeptiert. Die Zulassung zum Vertragssystem erfolgt durch Abschluss der Poolvereinbarung mit dem Antragsteller. Der Vertragsschluss erfolgt mit allen Unternehmen, welche: - die geforderte Eignung nachweisen, - die Vertragsbedingungen (inklusive der verbindlich und zwingend vorgegebenen Einheits-Preise; siehe Muster-Leistungsverzeichnis) akzeptieren und - dies durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars sowie der weiteren geforderten Unterlagen bestätigen. Neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen sind einzureichen: - vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Zulassung zur Poolvereinbarung (Formblatt 1) - Erklärung, dass die Bedingungen der Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“, des Muster-Leistungsverzeichnisses (inklusive der dort angegebenen verbindliche und zwingenden Einheits-Preise) sowie der sonstigen Dokumente (u.a. Vereinbarung Auftragsverarbeitung) akzeptiert werden (durch unveränderte Einreichung Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“ sowie des Muster-Leistungsverzeichnisses) - bei Antragstellergemeinschaft Formblatt 4 - bei Eignungsleihe Formblätter 5 und 6 - Erklärung zum geplanten Nachunternehmereinsatz (durch Antragsteller zu erstellende Eigenerklärung) Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung mittels Vorlage des Nachweises der Präqualifikation belegen. (siehe Punkt 5 Dokument 01- Bedingungen_Open-House)

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : - Einreichung eines aktuellen Handelsregisterauszugs (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Handelsregisterauszug maximal 6 Monate alt) - Zulassung als Fachbetrieb nach Gefahrstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs. 4 - Erklärung zu den Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formblatt 2 Eignung)
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : - Erklärung zur Beschäftigtenanzahl (Formblatt 2 Eignung) - Nachweis der personellen Ressourcen: * Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als verantwortliche, sachkundige Person nach TRGS 519, Nr. 5.1 tätig ist sowie eines/ einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/ -in. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als Aufsichtsführende Person nach TRGS 519, Nr. 5.2 tätig ist sowie eines/ einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/ -in. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis von mindestens drei Personen, die als Fachpersonal nach TRGS 519 Nr. 5.3 tätig sind. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis mindestens einer Person mit Sachkundenachweis nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) bzw. TRGS 524 (Form: Vorlage des Nachweises) - Nachweis von mindestens drei Referenzen betreffend die Durchführung von Sanierungsarbeiten in Gebäuden (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kasernen, Wohngebäude, Verwaltungsbauten, Industrie- und Gewerbebauten). Die Referenzen müssen nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbar sein. (Formblatt 3) Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn die wesentlichen Leistungen nach dem 01.01.2017erbracht worden sein.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : - Erklärung zum Gesamt-Umsatz des Erklärenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 2 Eignung) - Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 3 Mio. Euro (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen sowie Sachschäden. (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis maximal 3 Monate alt sein)

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erfahrung mit Sanierungsarbeiten in vergleichbaren Objekten
Beschreibung : Erfahrung mit Sanierungsarbeiten in vergleichbaren Objekten
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Verfügbarkeit des Poolunternehmens
Beschreibung : Verfügbarkeit des Poolunternehmens
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Entfernung zwischen dem Standort des Poolunternehmens, welcher der zukünftigen Abrechnung zugrunde gelegt wird, und dem Standort des Objekts, in welchem die messtechnisch zu begleitende Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Entfernung zwischen dem Standort des Poolunternehmens, welcher der zukünftigen Abrechnung zugrunde gelegt wird, und dem Standort des Objekts, in welchem die messtechnisch zu begleitende Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 31/07/2029 09:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 1 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es können alle relevanten Dokumente nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein sog. Open-House-Verfahren, das nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterfällt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt - ohne Präjudiz - nur zur Schaffung größtmöglicher Transparenz. Rechtsbehelfe bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Stelle könnten allenfalls eingelegt werden, um überprüfen zu lassen, ob das Verfahren dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegt. Rein vorsorglich. d.h. ohne Unterwerfung unter die vergaberechtlichen Regelungen des GWB, und für den Fall, dass das Kartellvergaberecht im Nachhinein durch die zuständige Stelle für anwendbar erklärt wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Organisation, die Angebote bearbeitet : Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Registrierungsnummer : BGHM
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55124
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 022894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f7c3f526-c3a1-4ac2-9d97-523bc91eb689 - 03
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/07/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00454730-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 131/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/07/2025