Arzneimittelversorgung Klinik Norderney

Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung der Klinik Norderney, 26548 Norderney Vertragslaufzeit: 4 Jahre

CPV: 33600000 Pharmaceutical products
Deadline:
Sept. 15, 2025, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Arzneimittelversorgung Klinik Norderney
Awarding body:
Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -
Award number:
VD2025/003

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Arzneimittelversorgung Klinik Norderney
Beschreibung : Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung der Klinik Norderney, 26548 Norderney
Kennung des Verfahrens : e522af6c-41ea-4be9-bbad-37bc26370ce6
Interne Kennung : VD2025/003
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Norderney
Postleitzahl : 26548
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Korruption : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Betrug : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Zahlungsunfähigkeit : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Arzneimittelversorgung Klinik Norderney
Beschreibung : Vertragslaufzeit: 4 Jahre
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Norderney
Postleitzahl : 26548
Land, Gliederung (NUTS) : Aurich ( DE947 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2030

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Zertifizierung nach DIN EN 9001 oder nach dem QM-System der zuständigen Apothekenkammer auf Grundlage des TQM

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Standort
Beschreibung : Je nach Standort (Entfernung) bekommt der Bieter eine Punktzahl von 0 - 10 Punkten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Die Bewertung des Preises erfolgt indem der niedrigste Preis zum betrachteten Preis prozentual ins Verhältnis gesetzt wird, d. h. die geringste Angebotssumme wird durch die jeweils zu bewertende Angebotssumme der einzelnen Bieter geteilt und mit 100 multipliziert. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält somit 10 Punkte.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 80

5.1.11 Auftragsunterlagen

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 15/09/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Ggf. werden Unterlagen zur Prüfung der Eignung nachgefordert. Unterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien werden nicht nachgefordert. Somit können fehlende Unterlagen zum Ausschluss führen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 15/09/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Einkauf -
Registrierungsnummer : DE170173453
Postanschrift : Gartenstrasse 194
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : 0049 251 238-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer : DE164242157
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Strasse 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Fax : +49 251-4112165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f214f5ad-6c3e-42f5-8030-b1ee4af4288e - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/08/2025 09:50 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00536926-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 156/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/08/2025