Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Palbociclib

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Palbociclib (ATC-Code: L01EF01) Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für das Arzneimittel Ibrance(R) mit dem …

CPV: 33600000 Pharmaceutical products
Place of execution:
Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Palbociclib
Awarding body:
AOK Sachsen - Anhalt
Award number:
AOK SAN 2025 -0100

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Palbociclib
Beschreibung : Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Palbociclib (ATC-Code: L01EF01)
Kennung des Verfahrens : 47851480-ba24-4749-85a7-71dd3ac92d98
Interne Kennung : AOK SAN 2025 -0100
Verfahrensart : Nichtoffenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA53AC
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Palbociclib
Beschreibung : Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für das Arzneimittel Ibrance(R) mit dem Wirkstoff Palbociclib (ATC-Code: L01EF01). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
Interne Kennung : AOK SAN 2025 -0100

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Rabatt
Beschreibung : Rabatte zusätzlich zu den übrigen gesetzlich vorgesehenen Abschlägen
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Es findet keine Gewichtung der Zuschlagskriterien statt. Die Auftragsvergabe basiert auf der Vereinbarung von Rabatten gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für alle Fertigarzneimittel des Auftragnehmers mit dem Wirkstoff Palbociclib (ATC-Code: L01EF01).

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Sachsen - Anhalt

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Pfizer Pharma GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Informationen zum Auftrag :
Titel : Arzneimittelrabattvertrag
Datum der Auswahl des Gewinners : 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 01/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer : DE258393558
Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Justiziariat/Vergabestelle
Telefon : +49 3912878-45327
Fax : +49 3912878-845327
Internetadresse : https://san.aok.de/
Profil des Erwerbers : http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Fax : +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Pfizer Pharma GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 237090054
Postanschrift : Friedrichstraße 110
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10117
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30 55 00 55-01
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 380f99d5-3fac-4fe8-be83-8931d2cf389d - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/07/2025 12:36 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00427758-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 124/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/07/2025