Amtsblatt der Stadt Bruchsal

Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung des Amtsblatts Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung

CPV: 64111000 Postal services related to newspapers and periodicals, 22211100 Official journals
Deadline:
Sept. 23, 2025, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Amtsblatt der Stadt Bruchsal
Awarding body:
Stadt Bruchsal
Award number:
LOT-0001 HA25-047.10

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bruchsal
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Amtsblatt der Stadt Bruchsal
Beschreibung : Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung des Amtsblatts
Kennung des Verfahrens : 6f399deb-6134-4939-9189-d7c99f6c0574
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 22211100 Amtsblätter

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Rein nationale Ausschlussgründe: Auszuschließen sind Angebote gemäß § 57 VgV. 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Amtsblatt für die Stadt Bruchsal
Beschreibung : Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung
Interne Kennung : LOT-0001 HA25-047.10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 22211100 Amtsblätter

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bruchsal
Postleitzahl : 76646
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister und Buchstabe h - Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE- Buchstabe g. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : 40 % Preis Es werden 0 – 40 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt unter folgenden Annahmen: - Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für Print (4.000) (1 bis 3 Jahre) - Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für E-Paper (2.000) (1 bis 3 Jahre) - Sechs Vollverteilungen pro Jahr x 4 Jahre Das kostengünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Die weitere Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schlüssel: Die Differenz zum preisgünstigsten Angebot wird mit 40 multipliziert und durch die jeweilige Ange-botssumme dividiert. Das Ergebnis wird von der ma-ximal erreichbaren Punktzahl subtrahiert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Digitales Redaktionssystem
Beschreibung : Digitales Redaktionssystem Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte = befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte = ungenügend Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Kriterien • Benutzerfreundlichkeit • Einstellmöglichkeit für die Nutzer/-innen über verschiedene mobile Endgeräte (z.B. responsive Website, App) unter Berücksich- tigung der Einfachheit der Einwahl • Verlässlichkeit des Systems und dessen technische Leistungsfähigkeit vor allem auch in Spitzenzeiten Legen Sie hierzu eine Beschreibung vor
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Optische Gestaltung
Beschreibung : Optische Gestaltung Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte = befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte = ungenügend Print: Beurteilt wird das gesamte Erscheinungsbild anhand der Kriterien Spaltenanzahl, Schriftgröße, Heftung, Farb- /Schwarz-weiß Druck, Papierqualität, Bildqualität, Variabilität etc. Legen Sie hierzu eine Beschreibung vor.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Crossmediale Ausspielung
Beschreibung : Crossmediale Ausspielung Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte = befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte = ungenügend Beurteilt wird in welchen verschiedenen, digitalen Ausgabeformaten das Amtsblatt bereitgestellt wer-den kann für Computer, Tablet und andere mobile Endgeräte. Stellen Sie Testzugänge für die Präsentation Ihres crossmediales Redaktionssystem zur Verfügung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E47874556

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E47874556
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 23/09/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 58 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 23/09/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadt Bruchsal

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bruchsal
Registrierungsnummer : Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift : Kaiserstr. 66
Stadt : Bruchsal
Postleitzahl : 76646
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7251 79-428
Internetadresse : https://www.bruchsal.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08A986640
Abteilung : Referat 15
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Telefon : 07219268730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : fa8ee5a4-33d7-4a16-8bff-777d10342e1c - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/08/2025 11:17 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00548209-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 160/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/08/2025