Zusätzliche Informationen
:
1. Preisgelder im Wettbewerb: Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 110.000,00 € netto zur Verfügung, die als Preise und Anerkennungen ausgeschüttet werden. Folgende Verteilung ist vorgesehen: 1. Preis: 44.000,00 € netto, 2. Preis: 27.500,00 € netto, 3. Preis: 16.500,00 € netto, Anerkennungen: Im Gesamtwert von 22.000,00 € netto für bemerkenswerte Teilleistungen. Das Preisgericht behält sich gem. RPW 2013 vor, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung. 2. Beurteilungskriterien im Wettbewerb: Die eingehenden Arbeiten werden u.a. nach den folgenden Kriterien bewertet: Leitidee und konzeptionelle Qualität gesamter Alleenring, Landschaftsarchitektonische Qualität, Gestaltqualität des öffentlichen Raums inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität, Ökologische Qualität, Klimaresilienz und Biodiversität, Erfüllung der funktionalen Anforderungen (u.a. Verkehr/Erschließung), Identität, Berücksichtigung und Umgang mit Bodendenkmalschutz, Denkmalschutz und UNESCO-Welterbestätten, Qualität des wasserwirtschaftlichen Konzeptes, Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit der Vorschläge. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. 3. Voraussichtliche Termine im Wettbewerb: Auswahl Teilnehmende: Ende August 2025, Bereitstellung der Unterlagen: 09.09.2025, Rückfragen: 16.09.2025, Kolloquium (Präsenz): 19.09.2025, Planabgabe digital: 18.11.2025, Preisgericht: 18.12.2025 4. Preisgericht: Das Preisgericht wird in Abstimmung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz besetzt. 5. Hinweise zu den Unterlagen im Teilnahmewettbewerb: Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch die vollständig ausgefüllten und von den Büroinhabenden, den Geschäftsführenden und / oder den bevollmächtigten Vertreter*innen unterzeichneten Bewerbungsformularen einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist möglich. Im Bewerbungsverfahren verlangt der Auftraggeber weitgehend Eigenerklärungen von den Bewerbenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der von den Bewerbenden mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen durch Abforderung entsprechender Bescheinigungen zu überprüfen. Sollte sich während des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, werden die Bewerbenden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage nachfolgender Formblätter im Teilnahmewettbewerb erforderlich: F01_LA_Bewerbungsbogen jeweils inkl. erforderlicher Anlagen: Über das Bewerberformblatt erfolgt eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufshaftpflichtversicherung und Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall, sofern die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht ausreichen. Diese Erklärung ist von jedem Partner der Bewerbung und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV abzugeben. Die Befähigung zur Berufsausübung (Kammernachweis) gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufsregister ist als Anlage beizufügen. F02_LA_Projektdatenblatt: jeweils für die nachzuweisenden Referenzen (vgl. Eignungskriterien). Die Referenzen müssen zudem in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 Blätter (pdf-Format) zu beschränken. Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem F03_Erklärung zur Bewerber-Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt einzureichen. Formblatt 04 a und b - Erklärung bei Eignungsleihe und Nachunternehmern: Eigenerklärung der Bewerberin / des Bewerbers ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet wird (Formblatt 4a) und Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie im Rahmen evtl. Eignungsleihe in Anspruch genommene Kapazitäten durch Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formblatt 04b). Formblatt Eigenerklärung Russland Sanktionen von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV. F06 - Eigenerklärung: zum Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen (nach § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB), zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zum Nichtvorliegen von Vergabesperren von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV. Mustererklärungen 1 und 3, Eigenerklärung Mindestlohn-Gesetz von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV. F08 - Selbstauskunft zur Selbstständigkeit bei Einzelunternehmen von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV.