2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen

In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien …

CPV: 79419000 Evaluation consultancy services
Place of execution:
2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen
Awarding body:
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Award number:
2522/G10

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen
Beschreibung : In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien in Verbindung mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013. Darüber hinaus ergeben sich Pflichten aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) mit Blick auf die Evaluierung eines Großteils dieser Gesetze, deren Erfüllung u.a. durch Einleitung des Vergabeverfahrens und Vorlage entsprechender Evaluierungskonzepte, bis zum 2. Quartal 2026, nachzuweisen sind. Bei der Evaluierung der Planungsbeschleunigungsgesetze geht es im Wesentlichen darum, zu überprüfen, ob die einzelnen gesetzlichen Regelungen die intendierten Auswirkungen haben. Bei den vorliegenden Gesetzen wird insbesondere zu untersuchen sein, inwieweit die beabsichtigten Beschleunigungseffekte erreicht werden. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (beispielsweise durch Erfassung und Auswertung von Daten von Vorhabenverantwortlichen) als auch qualitativen Kriterien (beispielsweise Auswertung von Erfahrungsberichten) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Evaluierungsbericht, der öffentlich zugänglich gemacht werden soll, dargestellt werden. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Evaluierung der Gesetze Nr. 1 bis 3 sowie die Erstellung eines Evaluierungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine spätere Evaluierung des Gesetzes Nr. 4 erfolgen kann. 1. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I, S. 2237) 2. Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 (BGBl. I, S. 640) 3. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694) 4. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl.I 2023 Nr. 409) Die Leistung beinhaltet im Einzelnen die folgenden Arbeitspakete (AP): AP 1: Sachstands- und Datenanalyse, Erstellung von Evaluierungskonzepten AP 2: Interviews, Fragebogen und Datenerhebung AP 3: Datenanalyse und -bewertung, Berichtskonzept AP 4: Evaluierungsberichte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : 1e5f9b23-3698-4ecd-935d-a8a86742f55c
Interne Kennung : 2522/G10
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzung und des Gesamtwertes des Auftrages wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 0 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen
Beschreibung : In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien in Verbindung mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013. Darüber hinaus ergeben sich Pflichten aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) mit Blick auf die Evaluierung eines Großteils dieser Gesetze, deren Erfüllung u.a. durch Einleitung des Vergabeverfahrens und Vorlage entsprechender Evaluierungskonzepte, bis zum 2. Quartal 2026, nachzuweisen sind. Bei der Evaluierung der Planungsbeschleunigungsgesetze geht es im Wesentlichen darum, zu überprüfen, ob die einzelnen gesetzlichen Regelungen die intendierten Auswirkungen haben. Bei den vorliegenden Gesetzen wird insbesondere zu untersuchen sein, inwieweit die beabsichtigten Beschleunigungseffekte erreicht werden. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (beispielsweise durch Erfassung und Auswertung von Daten von Vorhabenverantwortlichen) als auch qualitativen Kriterien (beispielsweise Auswertung von Erfahrungsberichten) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Evaluierungsbericht, der öffentlich zugänglich gemacht werden soll, dargestellt werden. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Evaluierung der Gesetze Nr. 1 bis 3 sowie die Erstellung eines Evaluierungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine spätere Evaluierung des Gesetzes Nr. 4 erfolgen kann. 1. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I, S. 2237) 2. Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 (BGBl. I, S. 640) 3. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694) 4. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl.I 2023 Nr. 409) Die Leistung beinhaltet im Einzelnen die folgenden Arbeitspakete (AP): AP 1: Sachstands- und Datenanalyse, Erstellung von Evaluierungskonzepten AP 2: Interviews, Fragebogen und Datenerhebung AP 3: Datenanalyse und -bewertung, Berichtskonzept AP 4: Evaluierungsberichte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : 2522/G10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsober-grenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 8 Abs. 4 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-tragspartner zuzurechnen sind. Solche Gründe können insbesondere vorliegen, wenn sich die Datenerhebung schwieriger gestaltet als erwartet. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich geworde-nen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern ab-gestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungs-obergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt ange-botenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 14 Abs. 4 dieses Vertrages. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 11 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zum Evaluierungskonzept
Beschreibung : Stellen Sie Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und begründen Sie diese bitte mit Blick auf a) die inhaltliche Anforderungen der Arbeitspakete und b) die Effizienz des geplanten Erhebungsdesigns. Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Untersuchungstiefe/eigene konzeptionelle Ausführungen - Problem- und Aufgabenverständnis ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu Datenerhebung und Wirkungsmessung
Beschreibung : Bitte beschreiben Sie Ihre geplante Vorgehensweise mit Blick auf die Erhebung und Auswertung der relevanten Daten sowie die Wirkungsmessung. *** Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Problem- und Aufgabenverständnis *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2. Projektmanagement
Beschreibung : Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der weiteren relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden. *** Bewertungsaspekte: - Strukturierung/Darstellungsweise - Effektivität und Effizienz der Arbeitsplanung - Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : 3. Angebotspreis (inkl. Ust.)
Beschreibung : Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. Bewertung: Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z. B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160. html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__135. html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z. B. unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung AöR
Angebot :
Kennung des Angebots : FÖV
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2522/G10
Datum der Auswahl des Gewinners : 31/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 12/08/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer : USt-ID: DE235213079
Postanschrift : Invalidenstr.44
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Fax : +4930183008071490
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : +49 228 9499 0
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Fax : +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung AöR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE231732699
Postanschrift : Freiherr-vom-Stein-Str. 2
Stadt : Speyer
Postleitzahl : 67346
Land, Gliederung (NUTS) : Speyer, Kreisfreie Stadt ( DEB38 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 50d26cfa-5723-49f4-9400-f974ac2ce654 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/08/2025 14:43 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00555113-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 162/2025
Datum der Veröffentlichung : 26/08/2025