2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung der Breitbandförderprogramme. Sie beziehen sich im …

CPV: 66161000 Trust services
Place of execution:
2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme
Awarding body:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Award number:
2489/DK13

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme
Beschreibung : Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung der Breitbandförderprogramme. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben nach den §§ 7, 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der vom BMDV als Auftraggeber (AG) beauftragte Projektträger als Auftragnehmer (AN) führt die Förderverfahren zur Breitbandförderung in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den AG in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Breitbandförderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben. Der AN hat alle laufenden Vorgänge und Projekte der bisherigen Breitbandförderprogramme sukzessive zu übernehmen und weiterzuführen. Bisherige Breitbandförderprogramme sind das Weiße-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) das Graue-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) und die Gigabitförderung 2.0 sowie ihre erste Änderung („Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0). Die Weiterentwicklungen dieser Programme sind vom Auftrag umfasst, soweit der AG die Administration dem AN überträgt. Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AN für die selbstständige Betreuung aller Förderprojekte in seinem Leistungsgebiet verantwortlich und unterliegt gemäß § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Aufsicht des BMDV. Die in der Leistungsbeschreibung exemplarisch genannten Rechte des AG zur Überwachung der Tätigkeit des AN bleiben hiervon unberührt. ***** Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : fd5c438e-e3fc-433f-98f3-8c4117e8f988
Interne Kennung : 2489/DK13
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66161000 Treuhandverwaltung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosA)
Beschreibung : Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : 2489/DK13-Los A

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66161000 Treuhandverwaltung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption kann der AG insgesamt bis zu dreimal Gebrauch machen. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch neue Regelungen im Rahmen der Breitbandförderung, neue Sonderprogramme oder neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der Breitbandförderung erforderlich werden. Außerdem kann die Anzahl der Projekte maßgeblich, insbesondere in Abhängigkeit der durchschnittlichen Projektgrößen/-volumina und der bereitgestellten und gebundenen Mittel, variieren. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neue Vorgaben durch den Bund kann sich die Anzahl der Projekte oder auch der Aufwand verändern. Umfangreiche Sonderprogramme, die neue Bereiche für die Breitbandförderung erfassen, wie beispielsweise ein Lückenschlussprogramm, können, abhängig von ihrer Größe, den Aufwand gleichfalls verändern. Dies gilt ebenso für im Fall neuer Fördervorhaben bzw. Förderverfahren im Bereich der Breitbandförderung, wie beispielsweise die Etablierung eines Voucher-Programms. Die entstehenden unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der zu administrierenden Projektanzahl wurden exemplarisch im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hergeleitet (vgl. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). 2. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Nr. 1 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen. Dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten, Pauschalen) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 6 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 290 724 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. ***** WEITERE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN: Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Teilnahmeanträge sind möglich sowohl für ein Los als auch beide Lose. Für die später einzureichenden Angebote gilt: Angebote können für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, welches nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist (§ 127 Abs. 1 S. 1 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches in Anwendung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung die höchste Punktzahlt erhält. Die Bieter können Angebote auf eines der Lose oder auf beide Lose (Hauptangebote) abgeben. Ungeachtet dessen können auch Angebote auf eine Kombination von Losen, d.h. beider Regionallose A und B, abgegeben werden (zweites Hauptangebot je Los). Auf diese Loskombination kann nur gemeinsam der Zuschlag erteilt werden. Die Wertung erfolgt folgendermaßen: Die Angebote auf eine solche Loskombination werden genau wie alle anderen Angebote zunächst losweise nach Maßgabe der Zuschlagskriterien, einschließlich ihrer Gewichtung und der dargestellten Wertungsmethode gewertet. Liegt mindestens ein Angebot auf die Loskombination vor, erfolgt die Prüfung, ob der Zuschlag auf eine Loskombination zu erfolgen hat. Ein Angebot auf eine solche Loskombination erhält dann den Zuschlag, wenn die Summe der Punktzahlen in beiden Losen in dem Loskombinationsangebot höher ist als die Summe der Punktzahlen bei einer Vergabe der Einzellose ohne Berücksichtigung der Loskombination. Liegen mehrere Angebote auf eine Loskombination vorn, so erhält das Angebot auf eine Loskombination mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Mit dieser Vorgehensweise macht der Auftraggeber von der in § 30 Abs. 3 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 79 zur Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch, wonach im Fall einer solchen Loskombination die Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes maßgeblich ist. ***** Ergänzende Information zu den Zuschlagskriterien - Bewertungsmaßstab: Für die vergleichende Wertung der Bieterkonzepte im Kriterium „1. Leistungskonzept“ und den drei zur Anwendung gelangenden Unterkriterien 1.1. Aufnahme der Förderprojekte, 1.2 Effiziente Projektadministration sowie 1.3. Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Das bei dem Unterkriterium beste Angebot (Konzept) erhält die höchste Punktzahl (4 Punkte). Das beste Angebot ist dasjenige, welches, gemessen an den anderen Angeboten, das Unterkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten einen gemessen am Erfüllungsgrad des Unterkriteriums im Vergleich zum jeweils besten Angebot entsprechend niedrigeren Punktwert. Es ist denkbar, dass auch mehrere Angebote die volle Punktzahl erhalten können. Im Einzelnen gilt: – Gemessen an den anderen Angeboten erfüllt das Angebot das Unterkriterium am besten und lässt hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine sehr gute Qualität/ein sehr hohes Niveau der Auftragsausführung schließen = 4 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ zwar ab, aber noch nicht in erheblichem Maße, so dass es im Ergebnis noch überdurchschnittlich ist und daher vollumfänglich den Anforderungen entspricht und hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine gute Qualität/ein hohes Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 3 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ in erheblichem Maße ab und ist deshalb lediglich durchschnittlich zu bewerten, so dass es hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine befriedigende Qualität/ein mittleres Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 2 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ in so erheblichem Maße ab, dass es deutlich unterdurchschnittlich ist und hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine ausreichende Qualität/ein niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 1 Bewertungspunkt – Gemessen am besten Angebot enthält das Angebot keine oder keine verwertbaren Aussagen und lässt folglich hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine mangelhafte Qualität/ein sehr niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen = 0 Bewertungspunkte Bewertungsmethode: Das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten (s. Bewertungsmaßstab) ergibt die Leistungspunkte pro Kriterium. Die in den einzelnen Kriterien errechneten Leistungspunkte werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Leistungspunkte erreicht werden. Weitere Hinweise s. Bewerbungsbedingungen. ***** Die administrative Durchführung der Breitbandförderprogramme des Bundes erfolgt bei Vertragsbeginn noch durch zwei beliehene Projektträger, von denen die Projekte zu übernehmen sind. Diese Übernahme muss möglichst frühzeitig durch den AN sichergestellt werden. Im Rahmen der Qualitätskriterien haben die Bieter unter anderem ein Konzept zur Übernahme der Förderprojekte einzureichen, wobei die Angabe des Übernahmezeitraumes erforderlich ist. Diese Angabe wird aufgrund ihrer Bedeutung gem. § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 des Vertragsentwurfs unter Vertragsstrafe gestellt. ***** Die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Regierungsentwurf für den Haushaltsplan 2025 veranschlagt . Allerdings ist das Haushaltsgesetz 2025 zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens noch nicht in Kraft getreten. Ein Zuwarten ist aus Termingründen ausnahmsweise nicht möglich. Die Zuschlagserteilung steht daher unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der Förderprojekte
Beschreibung : Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit der Sie gewährleisten, dass zum Übernahmezeitpunkt sämtliche Förderprojekte unter Ihrer Projektträgerschaft stehen und bearbeitet werden können. Geben Sie dabei an, wieviele Monate ab Vertragsschluss Sie hierfür benötigen (s. § 3 Abs. 3 Satz 3 des Vertragsentwurfs). Beschreiben Sie dabei den Aufbau personeller, räumlicher, sachlicher, organisatorischer und informationstechnischer Strukturen. Machen Sie in Bezug auf personelle Strukturen Angaben zur Auswahl des Personals und zum Aufbau sowie zur Steuerung der Personalressourcen. Gehen Sie darauf ein, wie schnell Personalkapazitäten (Angabe in Vollzeitäquivalenten) mit einschlägigen Qualifikationen aufgebaut werden können, um die Förderprojekte zu übernehmen. Sofern personelle, räumliche, sachliche, organisatorische und informationstechnische Strukturen bereits bestehen und nicht erst aufgebaut werden müssen, kann auch dies Teil des Konzepts sein.Stellen Sie dabei auch dar, wie Sie mit hohen Lastspitzen und Zeiten mit geringen Aufwänden umgehen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die vollständige Übernahme der Förderprojekte, wobei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere: - Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Projektübernahme - die Sicherstellung der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung auch bei Bedarfsspitzen, insbes. durch Flexibilität bei der Personalbereitstellung - die Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit - die effiziente Organisation - ein zügiger Personalaufbau, auch zu einer ggf. früheren Projektübernahme - die Gewinnung und Vorhaltung qualifizierten Personals für die interdisziplinären Anforderungen - die Bereitstellung räumlicher, sachlicher und informationstechnischer Strukturen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente Projektadministration
Beschreibung : Beschreiben Sie, wie Sie ein effizientes Projektmanagement in Bezug auf die Administration der Förderprojekte sicherstellen. Gehen Sie dabei auch auf Ihre Freigabeprozesse und Teamstrukturen sowie die Implementierung von Innovationen (z. B. automatisierte Software-Anwendungen, KI) ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick verschiedene, insgesamt zu einem effizienten Verwaltungshandeln und einer effizienten Projektorganisation führende Aspekte, insbesondere: - die Beschleunigung der Verwaltungspraxis - die Verringerung der Aufwände je Projekt - Zweckmäßigkeit Gegenstand der Bewertung ist dabei jeweils auch die nach den Ausführungen des Bieters zu erwartende Umsetzbarkeit des Konzepts. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)
Beschreibung : Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise, wenn Sie im Zuge der Förderverfahren VNP nach Projektrealisierung durchführen. Gehen Sie auf die vertiefte VNP ein. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie Sie die ZWE bezüglich der einzureichenden Unterlagen beraten. Stellen Sie auch dar, wie Sie die Qualität mit der Quantität in Einklang bringen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) insbesondere unter den Aspekten - eines effizienten Verwaltungshandeln bei der VNP einerseits - und der Berücksichtigung der Zuwendungsempfängerbedürfnisse andererseits. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)
Beschreibung : Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosB)
Beschreibung : Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : 2489/DK13-Los B

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66161000 Treuhandverwaltung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption kann der AG insgesamt bis zu dreimal Gebrauch machen. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch neue Regelungen im Rahmen der Breitbandförderung, neue Sonderprogramme oder neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der Breitbandförderung erforderlich werden. Außerdem kann die Anzahl der Projekte maßgeblich, insbesondere in Abhängigkeit der durchschnittlichen Projektgrößen/-volumina und der bereitgestellten und gebundenen Mittel, variieren. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neue Vorgaben durch den Bund kann sich die Anzahl der Projekte oder auch der Aufwand verändern. Umfangreiche Sonderprogramme, die neue Bereiche für die Breitbandförderung erfassen, wie beispielsweise ein Lückenschlussprogramm, können, abhängig von ihrer Größe, den Aufwand gleichfalls verändern. Dies gilt ebenso für im Fall neuer Fördervorhaben bzw. Förderverfahren im Bereich der Breitbandförderung, wie beispielsweise die Etablierung eines Voucher-Programms. Die entstehenden unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der zu administrierenden Projektanzahl wurden exemplarisch im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hergeleitet (vgl. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). 2. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Nr. 1 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen. Dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten, Pauschalen) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 6 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 139 684 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. ***** WEITERE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN: Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Teilnahmeanträge sind möglich sowohl für ein Los als auch beide Lose. Für die später einzureichenden Angebote gilt: Angebote können für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, welches nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist (§ 127 Abs. 1 S. 1 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches in Anwendung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung die höchste Punktzahlt erhält. Die Bieter können Angebote auf eines der Lose oder auf beide Lose (Hauptangebote) abgeben. Ungeachtet dessen können auch Angebote auf eine Kombination von Losen, d.h. beider Regionallose A und B, abgegeben werden (zweites Hauptangebot je Los). Auf diese Loskombination kann nur gemeinsam der Zuschlag erteilt werden. Die Wertung erfolgt folgendermaßen: Die Angebote auf eine solche Loskombination werden genau wie alle anderen Angebote zunächst losweise nach Maßgabe der Zuschlagskriterien, einschließlich ihrer Gewichtung und der dargestellten Wertungsmethode gewertet. Liegt mindestens ein Angebot auf die Loskombination vor, erfolgt die Prüfung, ob der Zuschlag auf eine Loskombination zu erfolgen hat. Ein Angebot auf eine solche Loskombination erhält dann den Zuschlag, wenn die Summe der Punktzahlen in beiden Losen in dem Loskombinationsangebot höher ist als die Summe der Punktzahlen bei einer Vergabe der Einzellose ohne Berücksichtigung der Loskombination. Liegen mehrere Angebote auf eine Loskombination vorn, so erhält das Angebot auf eine Loskombination mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Mit dieser Vorgehensweise macht der Auftraggeber von der in § 30 Abs. 3 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 79 zur Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch, wonach im Fall einer solchen Loskombination die Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes maßgeblich ist. ***** Ergänzende Information zu den Zuschlagskriterien - Bewertungsmaßstab: Für die vergleichende Wertung der Bieterkonzepte im Kriterium „1. Leistungskonzept“ und den drei zur Anwendung gelangenden Unterkriterien 1.1. Aufnahme der Förderprojekte, 1.2 Effiziente Projektadministration sowie 1.3. Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Das bei dem Unterkriterium beste Angebot (Konzept) erhält die höchste Punktzahl (4 Punkte). Das beste Angebot ist dasjenige, welches, gemessen an den anderen Angeboten, das Unterkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten einen gemessen am Erfüllungsgrad des Unterkriteriums im Vergleich zum jeweils besten Angebot entsprechend niedrigeren Punktwert. Es ist denkbar, dass auch mehrere Angebote die volle Punktzahl erhalten können. Im Einzelnen gilt: – Gemessen an den anderen Angeboten erfüllt das Angebot das Unterkriterium am besten und lässt hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine sehr gute Qualität/ein sehr hohes Niveau der Auftragsausführung schließen = 4 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ zwar ab, aber noch nicht in erheblichem Maße, so dass es im Ergebnis noch überdurchschnittlich ist und daher vollumfänglich den Anforderungen entspricht und hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine gute Qualität/ein hohes Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 3 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ in erheblichem Maße ab und ist deshalb lediglich durchschnittlich zu bewerten, so dass es hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine befriedigende Qualität/ein mittleres Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 2 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ in so erheblichem Maße ab, dass es deutlich unterdurchschnittlich ist und hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine ausreichende Qualität/ein niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 1 Bewertungspunkt – Gemessen am besten Angebot enthält das Angebot keine oder keine verwertbaren Aussagen und lässt folglich hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine mangelhafte Qualität/ein sehr niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen = 0 Bewertungspunkte Bewertungsmethode: Das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten (s. Bewertungsmaßstab) ergibt die Leistungspunkte pro Kriterium. Die in den einzelnen Kriterien errechneten Leistungspunkte werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Leistungspunkte erreicht werden. Weitere Hinweise s. Bewerbungsbedingungen. ***** Die administrative Durchführung der Breitbandförderprogramme des Bundes erfolgt bei Vertragsbeginn noch durch zwei beliehene Projektträger, von denen die Projekte zu übernehmen sind. Diese Übernahme muss möglichst frühzeitig durch den AN sichergestellt werden. Im Rahmen der Qualitätskriterien haben die Bieter unter anderem ein Konzept zur Übernahme der Förderprojekte einzureichen, wobei die Angabe des Übernahmezeitraumes erforderlich ist. Diese Angabe wird aufgrund ihrer Bedeutung gem. § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 des Vertragsentwurfs unter Vertragsstrafe gestellt. ***** Die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Regierungsentwurf für den Haushaltsplan 2025 veranschlagt . Allerdings ist das Haushaltsgesetz 2025 zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens noch nicht in Kraft getreten. Ein Zuwarten ist aus Termingründen ausnahmsweise nicht möglich. Die Zuschlagserteilung steht daher unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der Förderprojekte
Beschreibung : Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit der Sie gewährleisten, dass zum Übernahmezeitpunkt sämtliche Förderprojekte unter Ihrer Projektträgerschaft stehen und bearbeitet werden können. Geben Sie dabei an, wieviele Monate ab Vertragsschluss Sie hierfür benötigen (s. § 3 Abs. 3 Satz 3 des Vertragsentwurfs). Beschreiben Sie dabei den Aufbau personeller, räumlicher, sachlicher, organisatorischer und informationstechnischer Strukturen. Machen Sie in Bezug auf personelle Strukturen Angaben zur Auswahl des Personals und zum Aufbau sowie zur Steuerung der Personalressourcen. Gehen Sie darauf ein, wie schnell Personalkapazitäten (Angabe in Vollzeitäquivalenten) mit einschlägigen Qualifikationen aufgebaut werden können, um die Förderprojekte zu übernehmen. Sofern personelle, räumliche, sachliche, organisatorische und informationstechnische Strukturen bereits bestehen und nicht erst aufgebaut werden müssen, kann auch dies Teil des Konzepts sein.Stellen Sie dabei auch dar, wie Sie mit hohen Lastspitzen und Zeiten mit geringen Aufwänden umgehen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die vollständige Übernahme der Förderprojekte, wobei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere: - Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Projektübernahme - die Sicherstellung der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung auch bei Bedarfsspitzen, insbes. durch Flexibilität bei der Personalbereitstellung - die Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit - die effiziente Organisation - ein zügiger Personalaufbau, auch zu einer ggf. früheren Projektübernahme - die Gewinnung und Vorhaltung qualifizierten Personals für die interdisziplinären Anforderungen - die Bereitstellung räumlicher, sachlicher und informationstechnischer Strukturen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente Projektadministration
Beschreibung : Beschreiben Sie, wie Sie ein effizientes Projektmanagement in Bezug auf die Administration der Förderprojekte sicherstellen. Gehen Sie dabei auch auf Ihre Freigabeprozesse und Teamstrukturen sowie die Implementierung von Innovationen (z. B. automatisierte Software-Anwendungen, KI) ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick verschiedene, insgesamt zu einem effizienten Verwaltungshandeln und einer effizienten Projektorganisation führende Aspekte, insbesondere: - die Beschleunigung der Verwaltungspraxis - die Verringerung der Aufwände je Projekt - Zweckmäßigkeit Gegenstand der Bewertung ist dabei jeweils auch die nach den Ausführungen des Bieters zu erwartende Umsetzbarkeit des Konzepts. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)
Beschreibung : Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise, wenn Sie im Zuge der Förderverfahren VNP nach Projektrealisierung durchführen. Gehen Sie auf die vertiefte VNP ein. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie Sie die ZWE bezüglich der einzureichenden Unterlagen beraten. Stellen Sie auch dar, wie Sie die Qualität mit der Quantität in Einklang bringen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) insbesondere unter den Aspekten - eines effizienten Verwaltungshandeln bei der VNP einerseits - und der Berücksichtigung der Zuwendungsempfängerbedürfnisse andererseits. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)
Beschreibung : Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 404 958 953 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : aconium GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los A
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 273 534 401 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los A
Datum des Vertragsabschlusses : 17/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : aconium GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los B
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 131 424 552 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los B
Datum des Vertragsabschlusses : 17/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer : USt-ID: DE235213079
Postanschrift : Invalidenstr.44
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Fax : +4930183008071490
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : +49 228 9499 0
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Fax : +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : aconium GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 259091767
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30 22183-0
Fax : +49 30 22183-1199
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c78f7f52-645e-442e-bcc5-ffff7b1ac8a2 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/09/2025 08:34 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00640679-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 188/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/10/2025