Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall

Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen Grünabfalls Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen Grünabfalls

CPV: 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen, 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Frist:
25. Juni 2025 11:00
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
Vergabestelle:
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Vergabenummer:
AWLK-2025-0002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
Beschreibung : Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
Kennung des Verfahrens : 992ee0ba-52ea-49cf-8c96-b896d0da284a
Interne Kennung : AWLK-2025-0002
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 4
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 4

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBv
Entrichtung von Steuern : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Bioabfallverwertung im nördlichen Kreisgebiet
Beschreibung : Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2036

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: - Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung, dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2) zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt werden kann.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung : Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw. Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung : Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/06/2025 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 4 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 25/06/2025 11:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der "Autarkieverordnung" sowie hinsichtlich einer "Grenzüberschreitenden Abfallverbringung" wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Bioabfallverwertung im südlichen Kreisgebiet
Beschreibung : Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2036

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: - Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung, dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2) zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt werden kann.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung : Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw. Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung : Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/06/2025 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 4 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 25/06/2025 11:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der "Autarkieverordnung" sowie hinsichtlich einer "Grenzüberschreitenden Abfallverbringung" wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Grünabfallverwertung im nördlichen Kreisgebiet
Beschreibung : Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen Grünabfalls
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : KarlsruheLandkreis Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2036

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: - Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung, dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2) zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt werden kann.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung : Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw. Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung : Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/06/2025 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 4 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 25/06/2025 11:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der "Autarkieverordnung" sowie hinsichtlich einer "Grenzüberschreitenden Abfallverbringung" wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Grünabfallverwertung im südlichen Kreisgebiet
Beschreibung : Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen Grünabfalls
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2036

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: - Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung, dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2) zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt werden kann.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung : Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw. Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung : Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/06/2025 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 4 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 25/06/2025 11:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der "Autarkieverordnung" sowie hinsichtlich einer "Grenzüberschreitenden Abfallverbringung" wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Werner-von-Siemens-Str. 2-6
Stadt : Bruchsal
Postleitzahl : 76646
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sekretariat
Telefon : +49 725198206408
Fax : +49 725198205110
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 445126ec-73d7-4fa8-a145-5074e26e3d08 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/05/2025 11:30 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00312204-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 93/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/05/2025