Zusätzliche Informationen
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Aus technischen Gründen ist die vorliegende Vergabe auf der Vergabeplattform als Vergabe nach den Bestimmungen der VgV bezeichnet. Tatsächlich gelten in diesem Verfahren ausschließlich die Bestimmungen der KonzVgV. (a) Die vorliegende Beschaffung unterliegt dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB, KonzVgV. (b) Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang auf der in dieser Bekanntmachung angegebenen Vergabeplattform gebührenfrei zur Verfügung; die einschlägige Vergabe-Nr. lautet: BMA-K_2025. Für die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle, als auch für die elektronische Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. (c) Der Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgegeben. Ein Abweichen von den Vergabeunterlagen kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten. Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. (d) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des MiLoG und des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz STFLG-vom 8.12.2021, Amtsbl. I S. 2688) und reicht mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. (e) Der Bieter verpflichtet sich, im Zusammenhang mit den Vergabeunterlagen bekanntwerdende Vorgänge und Inhalte - auch nach Auftragserteilung - geheim zu halten. Der Bieter hat hierzu die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung Geheimhaltung/Vertraulichkeit zu unterzeichnen. (f) Weiterhin verpflichtet sich der Bieter, alle an der ILS tätigen Mitarbeitern seines Unternehmens und Nachunternehmer im Falle einer Auftragserteilung einer Sicherheitsüberprüfung (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Sabotageschutz) zu unterziehen, sofern keine gültige Sicherheitsüberprüfung vorgelegt werden kann. Der Nachweis der erfolgten Sicherheitsüberprüfung ist durch den Konzessionsnehmer unaufgefordert dem Konzessionsgeber vor Leistungsbeginn vorzulegen. (g) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz-WRegG) vornehmen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen. (h) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung (vgl. Formblatt) abzugeben, -in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, -in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, -in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, -in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften -in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient (Eignungsleihe). Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (vgl. Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer). (i) Wir bitten, die Unterlagen frühestmöglich durchzuarbeiten, so dass Bieterfragen fristgerecht gestellt werden können. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert allen Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der letzte Zeitpunkt für Bieterfragen ist der 01/10/2025. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vertragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. (j) Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (k) Es gelten die Datenschutzhinweise zur Durchführung von Verfahren - Informationen nach Art. 13, 14 und 21 DS-GVO.