Beschreibung
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Mit Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, welche • vergleichbar sind und • nach dem Stichtag (d.h. in den letzten drei Jahren gerechnet ab dem bzw. bis zum Angebotsfristende, siehe Zeitplan) • erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Referenzprojekt ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Dafür gelten folgende Mindestanforderungen: • Alle Referenzprojekte müssen die Erbringung von IT-User-Help-Desk-Leistungen belegen. • Die Leistungen müssen vollständig in deutscher Sprache erbracht worden sein. • Zudem ist folgende Erfahrung nachzuweisen: o Mindestens ein Referenzauftrag muss Erfahrung mit einer vergleichbaren Kundenstruktur belegen. Dafür muss IT-Support in einer komplexen IT-Landschaft geleistet worden sein und es müssen hohe Anforderungen an Datensicherheit geherrscht haben. o Mindestens ein Referenzauftrag belegt Erfahrung mit der Sicherheitsüberprüfung der eingesetzten Leistenden. Während der gesamten Vertragslaufzeit des Referenzprojekts müssen mindestens 50 sicherheitsüberprüfte Leistende nach den in Deutschland geltenden Sicherheitsüberprüfungsregeln überprüft worden sein. o Es muss Erfahrung mit vergleichbar großen Clientzahlen belegt werden. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn die gleichzeitige Betreuung von mindestens 25.000 Full-Managed-Clients oder Managed-Clients nachgewiesen wird. Diese Summe darf über bis zu 3 Referenzaufträge verteilt nachgewiesen werden. o Mindestens drei Referenzaufträge belegen Erfahrung in der Arbeit mit vereinbarten SLAs. Dazu muss die Einhaltung vereinbarter SLAs in mindestens 10 von 12 Monaten eines Kalenderjahres nachgewiesen werden. Für mindestens 3 Referenzaufträge muss gezeigt werden, dass je 2 oder mehr beliebige SLAs eingehalten wurden. Mögliche SLAs könnten beispielsweise sein: Erreichbarkeit; Erstlösungsquote; Fehlerquote. o Mindestens ein Referenzauftrag muss Erfahrung mit der Nutzung von IT-Service-Management-Tools zur Incident-Bearbeitung in elektronischer Form nachweisen. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens für 12 Monate erbracht wurde und mittlerweile erfolgreich ab-geschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens seit 12 Monaten erbracht wird und über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • Referenzen, die vor dem Stichtag begonnen wurden, können berücksichtigt werden, sofern gleichzeitig eine der beiden vorstehenden Bedingungen erfüllt wird. • wenn er dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter aber, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.09.2012, Verg 108/11, in dem der Senat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht sie davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist aber keine zwingende Vorgabe, sodass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst nur 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer hohen Anzahl von Referenzen eine übermäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGEN "Referenzbeschreibung" und "Eignungsmatrix" die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur berücksichtigt werden, was explizit in den Formularen ANLAGEN "Referenzbeschreibung" und "Eignungsmatrix" beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu muss der Bewerber auf Anforderung des Auftraggebers eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen ohne Angabe des Referenzauftraggebers nicht bei der Bewertung zu berücksichtigen, da solche Referenzen nicht ausgewertet oder überprüft werden können. Ergeben sich bei der Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Die Referenzprojekte von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern i.S.v. Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 gem. Teil A werden insgesamt betrachtet.