TUR-OP

Lieferung und Installation eines Uroskops für die urologische Abteilung Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach beabsichtigen, für die urologische Abteilung ein neues Uroskop des Herstellers Siemens Healthineers AG (Kontaktdaten: Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, Deutschland, Tel. +49 (89) 9221 0, E-Mail: kontakt@siemens-healthineers.com) zu beschaffen und installieren zu lassen. Das Gerät ersetzt den bisherigen Uroskopie-Arbeitsplatz …

CPV: 33160000 Operationstechnik
Ausführungsort:
TUR-OP
Vergabestelle:
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach AöR
Vergabenummer:
KGK-2025-TUROP

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kreiskliniken Günzburg-Krumbach AöR
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : TUR-OP
Beschreibung : Lieferung und Installation eines Uroskops für die urologische Abteilung
Kennung des Verfahrens : 2e11ea2b-4824-4f3a-94bd-93d4e22acd90
Interne Kennung : KGK-2025-TUROP
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33160000 Operationstechnik

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Lindenallee 1
Stadt : Günzburg
Postleitzahl : 89312
Land, Gliederung (NUTS) : Günzburg ( DE278 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lieferung und Installation eines Uroskops für die urologische Abteilung
Beschreibung : Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach beabsichtigen, für die urologische Abteilung ein neues Uroskop des Herstellers Siemens Healthineers AG (Kontaktdaten: Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, Deutschland, Tel. +49 (89) 9221 0, E-Mail: kontakt@siemens-healthineers.com ) zu beschaffen und installieren zu lassen. Das Gerät ersetzt den bisherigen Uroskopie-Arbeitsplatz desselben Herstellers. Das Uroskop ist für die urologische Abteilung ein zentrales Instrument und wird für folgende Verfahren dauerhaft benötigt: - diagnostische Durchleuchtungen und Interventionen an Niere, Harnleiter, Blase und Harnröhre; - minimalinvasive operative Entfernung von Harnleiter-, Blasen- und Nierensteinen; - Katheterplatzierungen/-wechsel zur Sicherung der Harnableitung; - urologische Notfalleingriffe bei akuten Harnabflussstörungen oder Harntraktverletzungen. Für das derzeit genutzte Gerät droht, ohne dass der Auftraggeber dies vorhersehen konnte, eine technische Havarie, sodass eine umgehende Ersatzbeschaffung notwendig ist. Die Mindestfristen, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind, können nicht eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der Auftraggeber für ein EU-weites Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 der Vergabeverordnung (VgV) entschieden. Die Beauftragung erfolgt somit im Wege der Direktvergabe.
Interne Kennung : KGK-2025-TUROP

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33160000 Operationstechnik

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Günzburg
Postleitzahl : 89312
Land, Gliederung (NUTS) : Günzburg ( DE278 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis

5.1.15 Techniken

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kreiskliniken Günzburg-Krumbach AöR

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung : Äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, lassen es nicht zu, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Die Umstände, die die äußerste Dringlichkeit begründen, sind dem Auftraggeber nicht zuzurechnen. Der Auftraggeber erbringt mit dem Betrieb der Kreisklinik Günzburg Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das zu beschaffende Uroskop wird dauerhaft für die dortige Patientenversorgung benötigt. Für das derzeitige Gerät ist eine umgehende Ersatzbeschaffung erforderlich; andernfalls droht eine technische Havarie. Das genutzte PC-System ist ein älteres, gebrauchtes, inzwischen technisch anfälliges Ersatzgerät; am Bildschirm treten bereits Ausfallerscheinungen (Flackern) auf. Ein Ausfall des Geräts würde zu einer sofortigen Unterbrechung der Durchführbarkeit der medizinischen Leistungserbringung führen und die Versorgungkapazität in der Region spürbar reduzieren. Gerade bei akuten urologischen Notfällen kann jede zeitliche Verzögerung zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen. Bei Bestellung eines Siemens-Gerätes kann die Installation auf die bestehende Infrastruktur aufgesetzt werden, wodurch nur wenige Tage Stillstand entstehen. Im Gegensatz dazu würde ein Systemwechsel zu einem anderen Hersteller (z. B. GE Electronics) eine mehrwöchige Komplettsperrung des urologischen Interventionsraums verursachen, da dies umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich machen würde (Neuinstallation von Tragsystemen, Anpassung der Raumgeometrie, Neuverkabelung, Änderungen an der IT-Anbindung (PACS/KIS) sowie Anpassungen der Strahlenschutzanlagen). Solche Maßnahmen würden zudem zusätzliche Genehmigungsverfahren (Strahlenschutz, Bau) nach sich ziehen. Dies würde zu einem längerfristigen Ausfall der Behandlungen und nicht nur zur Notwendigkeit der Verschiebung geplanter Operationen, sondern auch der nicht zumutbaren Verlegung von Notfallpatienten führen. Darüber hinaus ist das medizinische und technische Personal auf Siemens-Geräte geschult und arbeitet seit Jahren routiniert damit. Ein Herstellerwechsel erfordert umfangreiche Schulungen, in denen das Personal nicht am Patienten arbeiten kann. Diese Zeitverluste würden die Versorgung zusätzlich belasten und die Verfügbarkeit des Geräts nach Installation verzögern. Der dringende Bedarf war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar und stellt damit ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV dar. Das Maß der dem Auftraggeber nicht zuzurechnenden Dringlichkeit ist in Anbetracht der drohenden technischen Havarie vorliegend so hoch, dass selbst auf ein zulässiges Maß verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen zu lang gewesen wären, um den Beschaffungsbedarf rechtzeitig zu decken. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Kreiskliniken Günzburg-Krumbach AöR
Abteilung : Einkauf / Materialwirtschaft
Stadt : Günzburg
Postleitzahl : 89312
Land, Gliederung (NUTS) : Günzburg ( DE278 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : SRS Schüllermann und Partner mbB - Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater - Rechtsabteilung; Herr RA Tim-Niklas Zimmer
Telefon : 06103-605 0
Internetadresse : https://kkh-gz-kru.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : 089 2176-2411
Fax : 089 2176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Siemens Healthineers AG
Postanschrift : Otto-Hahn-Ring 6
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (89) 9221 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f8e6fa00-f012-4a16-a2fb-ad48f4c5bcea - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/09/2025 16:51 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00588908-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 173/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/09/2025