Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde

Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Maßnahme: Anschaffung der Software OK. Verkehr für die Fahrzeugzulassung und Betrieb im Rechenzentrum für Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § …

CPV: 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Ausführungsort:
Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde
Vergabestelle:
Bereich Landrat/Vergabestelle
Vergabenummer:
O/VgV/32/30-25/we

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bereich Landrat/Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde
Beschreibung : Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Maßnahme: Anschaffung der Software OK. Verkehr für die Fahrzeugzulassung und Betrieb im Rechenzentrum für Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da hier gem. §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV aus technischen Gründen nur ein Unternehmen für den Auftrag in Betracht kommt.
Interne Kennung : O/VgV/32/30-25/we

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Flugplatz 1
Stadt : Köthen
Postleitzahl : 06366
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 379 788 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

3. Teil

3.1 Technische ID des Teils : PAR-0000

Titel : Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde
Beschreibung : Begründung: Es soll das Nachfolgeprodukt für IKOL-Kfz aufgrund von Abkündigung seitens des Verfahrensherstellers angeschafft werden inklusive der für die Implementierung notwendigen Dienstleistungen, Hosting, Schulungen und anschließenden Softwarewartung. Aufgrund der Abkündigung der Fachverfahren IKOL-Kfz und IKOL-FS zum Ende des Jahres 2027 benötigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein Nachfolgeprodukt. Die Firma kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH hat den bisherigen Verfahrensanbieter Telecomputer übernommen. Das vom Landkreis bisher eingesetzte Verfahren IKOL-Kfz wird in der Folge nicht weiterbetrieben. Die kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH bietet mit OK.Verkehr ein von ihr entwickeltes Nachfolgeprodukt an, welches mit der Software IKOL-Kfz verschmolzen wurde. Da beide Produkte aufeinander aufbauen kann nur auf diese weise eine vollständige Datenübernahme auf das neue Produkt sichergestellt werden. Mit dieser Vorgehensweise wird eine zwingende Aufrechterhaltung des täglichen Geschäftsbetriebes gewährleistet und mögliche Migrationsprobleme oder technische Ausfälle ausgeschlossen. Eine Reduzierung dieser Gefahrenquellen auf null ist für den Landkreis unerlässlich. Weiterhin unterstützt das Land Sachsen-Anhalt finanziell i.H.v. 59.653,37 € nur die Migration in ein Rechenzentrum und somit den Ausbau sowie die Nutzung der iKfz Stufe 4. Die Firma kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH vertreibt die Software exklusiv und bietet den Support und die Wartung dafür ausschließlich selbst an. Die Umstellung auf das Produkt OK.Verkehr mit den beschriebenen Dienstleistungen kann somit nur durch kommiT Gesellschaft für Informationstechnik mbH angeboten und durchgeführt werden. Bezeichung des Auftragnehmer: kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH Peter-Hubbertz-Str. 7 51063 Köln Auftragswert: 379.788,18 €

3.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

3.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Flugplatz 1
Stadt : Köthen
Postleitzahl : 06366
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland

3.1.5 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

3.1.7 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein

3.1.8 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bereich Landrat/Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bereich Landrat/Vergabestelle

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bereich Landrat/Vergabestelle
Registrierungsnummer : keine vorhanden
Postanschrift : Am Flugplatz 1
Stadt : Köthen
Postleitzahl : 06366
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bereich Landrat/Vergabestelle
Telefon : +49 349660-1194
Fax : +49 349660-1193
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer : t:03455141536
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3455141529
Fax : +49 3455141115
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 11ab559a-a52a-4799-9b80-79d17800127f - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/10/2025 09:52 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00686440-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 201/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/10/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens : 20/10/2025