Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna

Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für die Kindertagesstätte mit Gruppenräumen, Schlafräumen, Garderoben, Mehrzweckraum, Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräumen und Ausgabeküche. Dies für 110 KITA-Plätze (65 Kindergartenplätze und 45 Kinderkrippenplätze). Bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Wyhrafüchse“ im Neubau, der voraussichtlich zum 01.10.2026 …

CPV: 85312100 Betreuung in Tagesstätten
Ausführungsort:
Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
Vergabestelle:
Stadtverwaltung Borna
Vergabenummer:
529/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Borna
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
Beschreibung : Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
Kennung des Verfahrens : 0196edad-da10-41e9-ac25-94a1b4c76c95
Interne Kennung : 529/2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312100 Betreuung in Tagesstätten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : An der Wyhra 1
Stadt : Borna
Postleitzahl : 04552
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Ziel ist die Zuschlagserteilung der Vergabe der Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna, beginnend ab dem 01.01.2026. Dies zunächst für den Betrieb der KITA in der Interimseinrichtung Schulstraße 1 und sodann am endgültigen Standort An der Wyhra 1 in Borna gemäß den vorstehenden Ausführungen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : keine Zusammenarbeit verschiedener Länder im Rahmen des Vergabeverfahrens

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna
Beschreibung : Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für die Kindertagesstätte mit Gruppenräumen, Schlafräumen, Garderoben, Mehrzweckraum, Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräumen und Ausgabeküche. Dies für 110 KITA-Plätze (65 Kindergartenplätze und 45 Kinderkrippenplätze). Bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Wyhrafüchse“ im Neubau, der voraussichtlich zum 01.10.2026 bezogen werden kann, stehen zunächst im Rahmen einer Zwischenlösung lediglich 54 Kindergartenplätze und 15 Kinderkrippenplätze in einer Interims-Einrichtung am Standort Schulstr. 14, 04552 Borna beginnend ab dem 01.01.2026 zu Verfügung. Für den Betrieb dieser KITA (inkl. Interim-Standort) sucht die Stadt einen geeigneten Träger, der den Anforderungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (= SächsKitaG), gerecht wird. Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte wird für die Erbringung dieser besonderen sozialen Dienstleistung keinem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt sein, da ihm dieses nach den einschlägigen Vorschriften des sächsischen Landesrechts abgenommen wird. Die Trägerschaft kann nur an einen Betreiber vergeben werden, der den Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII/§ 19 LJHG führt. Der Beginn der Vertragslaufzeit für den Betrieb der Kindertagesstätte durch den zukünftigen Träger, ist demnach für den 01.01.2026 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit soll zunächst 12 Jahre betragen. Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Die Räumlichkeiten der zweigeschossigen KITA verfügen über eine Gesamtfläche von ca. 1.400 qm. Vorgesehen sind drei Gruppenbereiche Kinderkrippe und vier Gruppenbereiche Kindergarten. Für jeden Gruppenbereich werden Garderoben vorgehalten. Darüber hinaus gibt es Schlafräume, einen Mehrzweckraum, eine Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräume sowie eine Ausgabeküche für 110 Kinder. Die Ausgabeküche wird seitens der Stadt dem Träger der KITA genauso wie das weitere Mobiliar zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich der KITA sind zahlreiche Spielanlagen, z.B. ein Sandspiel mit Matschanlage, vorgesehen. Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna. Für die Anmeldung in der Kindertageseinrichtung steht das digitale Anmeldeportal LITTLE BIRD zur Verfügung. Die Antragsteller erhalten über ihre Registrierung und die Verfügbarkeit des Platzes über das Portal die entsprechende Information. Die Elternbeiträge vereinnahmt der Träger der KITA. Der Träger der Einrichtung zahlt die Nebenkosten selbstständig. Er stellt diese für den Betrieb der Einrichtung notwendigen Kosten - anteilig - der Großen Kreisstadt Borna im Rahmen der jeweiligen Betriebskostenabrechnung in Höhe der nicht gedeckten Aufwendungen in Rechnung. Indessen sind etwaige weitere erforderliche Dienstleistungen für den Betrieb der KITA, wie Schließdienst, Hausmeister und Objektreinigung, selbstständig zu beauftragen. Auch die Verpflegung der Kinder bzw. das Essenscatering liegt im Verantwortungsbereich des zukünftigen Trägers der Einrichtung. Die Öffnungszeiten der KITA sind entsprechend des § 5 der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna an die Öffnungszeiten der Stadt angelehnt. In der Regel wochentags von 06:00 bis 17:00 Uhr, während der Schulzeit und während der Ferien. Schließzeiten und pädagogische Tage legt der Träger selbstständig fest. Weitere Angaben bzw. eine Detaillierung des Vorhabens findet sich in der Anlage A.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312100 Betreuung in Tagesstätten
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf das Vertragsmuster in der Anlage B verwiesen.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : An der Wyhra 1
Stadt : Borna
Postleitzahl : 04552
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna, beginnend ab dem 01.01.2026. Dies zunächst für den Betrieb der KITA in der Interimseinrichtung Schulstraße 1 und sodann am endgültigen Standort An der Wyhra 1 in Borna gemäß den vorstehenden Ausführungen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept
Beschreibung : Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept (30,00 %): Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum pädagogischen Konzept der KITA gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal 16 Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu den folgenden Fragen bzw. Themen enthalten: - Welches Leitbild verfolgt der Bieter mit seinem pädagogischen Konzept?; - Was ist der pädagogische Ansatz?; - Profil der KITA (z.B. in Bezug auf Sprachförderung); - Gestaltung der Integration (in Bezug auf die Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals und Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit); - Qualitätsentwicklung; - Beschreibung der Ernährung, Essenscatering für die Kinder; - Eingewöhnungskonzept; - Raumkonzept; - Angaben zur Kinderschutzkonzeption. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach den Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten
Beschreibung : Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten (20,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Sozialraumorientiertes Arbeiten. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich des sozialraumorientierten Arbeitens verschaffen. Die Bieter möchten erläutern, wie sie Netzwerkarbeit vor Ort mit anderen Institutionen gestalten wollen. - Mit wem möchten die Bieter zusammenarbeiten? Warum?; - Wie soll die Zusammenarbeit aussehen?; - Erläuterung anhand eines konkreten Beispiels. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern
Beschreibung : Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern (20,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, was der Bieter unter Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern versteht. Der Bieter soll konkret erläutern, wie die Einbindung der Eltern in die Arbeit mit dem Kind, der Erfahrungs- und Interessenaustausch zwischen den Eltern und der Einrichtung und der Einbezug von Elternsichtweisen und Interessen in die pädagogische Arbeit erfolgt. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Kriterium 4 – Gesundheitsförderung
Beschreibung : Kriterium 4 – Gesundheitsförderung (15,00 %): Der Auftraggeber möchte dargelegt bekommen, wie die Gesundheitsförderung beim Bieter als Träger des Betriebskindergartens gestaltet ist. Dabei möchte der Bieter sein Konzept erläutern und insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen:  Wie wird die Gesundheitsförderung für die Kinder der KITA gewährleistet?  Wie wird die „Gesundheit am Arbeitsplatz“ für die Fachkräfte der KITA umgesetzt? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 18,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung von 15,00 %) ein. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG
Beschreibung : Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG (15,00 %): Gemäß § 16 SächsKitaG ist ein Träger einer Kindeseinrichtung, der Träger der freien Jugendhilfe ist, verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einen Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Abs. 1 SächsKitaG der Einrichtung aufzubringen. Der Bieter wird aufgefordert, verbindlich zu erklären, in welcher Höhe er, einen Eigenanteil pro Jahr und pro Platz aufbringt. Hierfür wird bei Einleitung der 2. Stufe des Verfahrens den Bietern das Formblatt 3 – Erklärung Höhe Eigenanteil gemäß § 16 SächsKitaG zur Verfügung gestellt. Das Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG geht mit maximal 18 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung 15 %) in die Gesamtwertung ein. Die Höchstpunktzahl von 18 Punkten erhält das Angebot mit dem höchsten Eigenanteil. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Eigenanteils. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fest, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt, welche die Zuschlagskriterien betreffen. Angebote, welche nicht die geforderten Unterlagen hinsichtlich der Zuschlagskriterien enthalten bzw. unvollständig sind, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen; § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Einlegen von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon +49 341 977 3800 E-Mail post@lds.sachsen.de Internet http://www.lds.sachsen.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Borna
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Stadtverwaltung Borna
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Borna

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 4 358 786 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : VOLKSSOLIDARITÄT KV Borna e. V.
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 4 358 786 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : TEN-001
Datum des Vertragsabschlusses : 09/09/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Borna

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Borna
Registrierungsnummer : DE155916172
Postanschrift : An der Wyhra 1
Stadt : Borna
Postleitzahl : 04552
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : die STEG Stadtentwicklung GmbH
Telefon : +49351255180
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : entfällt
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341 977 3800
Internetadresse : http://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0101

Offizielle Bezeichnung : VOLKSSOLIDARITÄT KV Borna e. V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE258399747
Postanschrift : Sachsenallee 2b
Stadt : Borna
Postleitzahl : 04552
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0102

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0199513a-f2a3-4a8c-a774-528cdbb9fe78 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/09/2025 13:01 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00619266-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 181/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/09/2025