Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial

Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial für die Ämter des Landkreises Leipzig Archivierungsmittel, Ordnen, Registrieren, Zubehör, Etiketten, Papier- und Klebewaren, Haftnotizen / Haftmarker / Post-it, Karteikarten / Blöcke, Klebeband, Verpackung, Versendung, Briefumschläge, Schreiben, Zeichnen, Korrigieren, Rund um den Schreibtisch, Rund um den PC, Moderationszubehör Rahmenvertrag vom 01.01.2026 - 31.12.2026 mit der …

CPV: 30192000 Bürobedarf, 30193000 Ordnungssysteme und Zubehör, 30197000 Kleinere Bürobedarfsartikel, 30199000 Bürobedarf aus Papier und andere Artikel
Ausführungsort:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
Vergabestelle:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vergabenummer:
LKL-HPA-2025-0095

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Landkreis Leipzig
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
Beschreibung : Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial für die Ämter des Landkreises Leipzig
Kennung des Verfahrens : fb662749-4f0b-4180-8602-59075f1978e1
Interne Kennung : LKL-HPA-2025-0095
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30192000 Bürobedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30193000 Ordnungssysteme und Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30197000 Kleinere Bürobedarfsartikel
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30199000 Bürobedarf aus Papier und andere Artikel

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Stauffenbergstraße 4
Stadt : Borna
Postleitzahl : 04552
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 22.08.2024, 24:00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge: Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de ) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per EMail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer 1.4 verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI-Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
Beschreibung : Archivierungsmittel, Ordnen, Registrieren, Zubehör, Etiketten, Papier- und Klebewaren, Haftnotizen / Haftmarker / Post-it, Karteikarten / Blöcke, Klebeband, Verpackung, Versendung, Briefumschläge, Schreiben, Zeichnen, Korrigieren, Rund um den Schreibtisch, Rund um den PC, Moderationszubehör Rahmenvertrag vom 01.01.2026 - 31.12.2026 mit der 3-maligen Option der Verlängerung um je 1 weiteres Jahr (2027, 2028, 2029)
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30192000 Bürobedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30193000 Ordnungssysteme und Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30197000 Kleinere Bürobedarfsartikel
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30199000 Bürobedarf aus Papier und andere Artikel
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Gemäß § 132 GWB.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr automatisch, wenn durch den Auftraggeber nicht vier Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 22.08.2024, 24:00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge: Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de ) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per EMail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer 1.4 verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI-Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Beschaffung möglichst nachhaltiger Produkte
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ökologie/Nachhaltigkeit
Beschreibung : Das Wertungskriterium Ökologie/ Nachhaltigkeit bestimmt sich nach den angebotenen nachhaltigen Produkten (siehe Punkt 4, Mindestanforderungen bzw. nachfolgend). Sofern alle Fragen und damit alle ausgewählten Produkte mit der Antwort ja, nachhaltiges Produkt angeboten wurden, erhält der Bieter 100 Punkte. Sofern alle Fragen und damit alle Produkt mit der Antwort nein, kein nachhaltiges Produkt angeboten wurden, so erhält der Bieter 0 Punkte. Alle dazwischen liegenden Werte werden linear interpoliert. Eine Gewichtung der einzelnen Produkte zueinander erfolgt nicht. Bei ausgewählten Produkten erfolgt die Abfrage der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Produkte erhalten im Rahmen der Auswertung einen Bonus. Ein Produkt erfüllt diese Anforderung, wenn das Produkt aus mindestens 65 % recycelten Material bzw. biobasierten Rohstoffen besteht, eine FSC-Zertifizierung, den Blauen Engel, eine PEFC-Zertifizierung oder das Eco-Label oder gleichwertige Zertifikate im Rahmen der Ökologie besitzt. Die Nachhaltigkeit ist für jedes Produkt entsprechend nachzuweisen. LV-Positionen: 2.1.1 bis 2.1.6, 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.4 bis 2.2.9, 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1 bis 2.4.5, 2.4.7 bis 2.4.9, 2.5.3 bis 2.5.7, 2.5.25, Gruppe 3, Gruppe 4, Gruppe 5, Gruppe 7, Gruppe 8, 9.1 bis 9.2, 10.28, Gruppe 12
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Webshop
Beschreibung : Das Wertungskriterium Webshop wird anhand des von Ihnen einzureichenden, leistungsbezogenen Konzeptes bewertet. Webshops welche ausschließlich die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen erhalten 0 Punkte. Besserstellungen werden jeweils bewertet. Dabei findet besondere Berücksichtigung: - Anwenderfreundlichkeit (bis zu 45 Punkte): > übersichtliche/intuitive Darstellung 10 Punkte > Besteller können Favoritenartikel festlegen 15 Punkte > Festlegung von Budgets 20 Punkte - Rollenmanagement/Administration (bis zu 35 Punkte): >individuelle Administration der jeweiligen Nutzer 15 Punkte > individuelle Zuordnung der Rahmenvertragspositionen je Nutzer 20 Punkte - Statistikfunktion (bis zu 20 Punkte): > 3 zusätzliche Statistikfunktionen 10 Punkte > individuell einstellbare Statistikfunktionen 10 Punkte Pro Konzept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Allgemeine Anforderungen an das Konzept: Mit diesem individuellen und auftragsbezogenen Konzept, welches mit Angebotsabgabe vorzulegen ist, wird eine detaillierte Erläuterung/Darstellung gefordert, wie die Abwicklung mittels Webshop auf Basis der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (und Anlagen) erfolgen soll. Für den Auftraggeber soll sich hierdurch ein eindeutiges Bild der Abwicklungsprozesse und angebotenen Leistungen ergeben. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass ein unkompliziertes, jederzeit abgestimmtes, verständliches und kurzweiliges Prozedere sowie eine hohe Leistungsqualität in der Abwicklung erreicht wird. Das Konzept sollte maximal 10 DIN A4-Seiten (inkl. Grafiken, Workflowdarstellung etc.) umfassen und in Form einer PDF oder Präsentation (PowerPoint) eingereicht werden (Textform). Das Konzept wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil, d.h. der Auftragnehmer ist an seine inhaltlichen Ausführungen gebunden. Der Auftraggeber übt den ihm zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage aus, ob und inwieweit die Ausführungen der Bieter insbesondere auch im Vergleich mit den von den anderen Bietern eingereichten Ausführungen eine möglichst anforderungsgerechte Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität erwarten lassen. Vom Auftraggeber werden im Rahmen einer Gesamtschau diejenigen Aspekte für das jeweilige Konzept berücksichtigt, die die Bieter laut der formulierten Inhalte und Erwartungen an die Konzepte bei der Erstellung des jeweiligen Konzeptes zu berücksichtigen haben. In diesem Rahmen fließt in die Bewertung insbesondere auch die Beurteilung der Frage ein, wie vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret auftragsbezogen die Ausführungen der Bieter sind. Demnach werden lediglich allgemeine Ausführungen ("inhaltsleere Prosa") ohne konkreten Auftragsbezug mit deutlichen Punktabzügen belegt. Eine Nachforderung dieser leistungsbezogenen Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand des Wertungskriteriums betrifft, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Das Angebot ist in diesem Fall zwingend auszuschließen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i.V.m. § 53 Abs. 7 VgV).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis Brutto
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Landkreis Leipzig

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 143 579,51 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : H. Kreller GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 13/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Landkreis Leipzig
Registrierungsnummer : 14729-LK01-78
Postanschrift : Stauffenbergstraße 4
Stadt : Borna
Postleitzahl : 04552
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
Telefon : +49 3433241-1151
Fax : +49 3437984-7047
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer : -
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : H. Kreller GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE811834083
Postanschrift : Chemnitzer Str. 3
Stadt : Augustusburg
Postleitzahl : 09573
Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8c4f92f4-9f1b-42e3-bccc-604ee3e07b53 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/10/2025 08:09 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00692830-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 202/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/10/2025