Rahmenvertrag zur Beschaffung von stationären und mobilen akustischen Durchflussmessverfahren

Das LANUK beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Abrufvertrags für den Betrieb des hydrologischen Messnetzes des Auftraggebers. Die Abrufe aus dem Rahmenvertrag haben das Ziel, langfristig einen einheitlichen Standard an Ausstattung und Messausrüstung und eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Ausstattung des hydrologischen Refe-renzmessnetzes des Landes zu gewährleisten. …

CPV: 31682210 Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Ausführungsort:
Rahmenvertrag zur Beschaffung von stationären und mobilen akustischen Durchflussmessverfahren
Vergabestelle:
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Vergabenummer:
51;1001740429;EUVV

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag zur Beschaffung von stationären und mobilen akustischen Durchflussmessverfahren
Beschreibung : Das LANUK beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Abrufvertrags für den Betrieb des hydrologischen Messnetzes des Auftraggebers. Die Abrufe aus dem Rahmenvertrag haben das Ziel, langfristig einen einheitlichen Standard an Ausstattung und Messausrüstung und eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Ausstattung des hydrologischen Refe-renzmessnetzes des Landes zu gewährleisten. Benötigt wird ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von Materialleistungen als auch Wartungs-/Supportdienstleistungen und Reparaturen sowie Schulungen und Beratungstätigkeiten rund um die Produkte der Fa. Sontek und deren Vertragspartnerfirmen gem. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis.
Kennung des Verfahrens : 653067fe-4535-45f3-b069-0baf40f788dd
Interne Kennung : 51;1001740429;EUVV
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 31682210 Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Mit der Beauftragung des Rahmenvertrages für die Beschaffung, sowie des After Sales Service gem. Leistungsbeschreibung, soll an nachfolgenden Standorten des LANUK eine schnellere Bereitstellung von Ersatzteilen und Schulungen gewährleistet werden: LANUK Minden Büntestraße 1 32547 Minden LANUK Münster Robert-Bosch-Str. 19 48153 Münster LANUK Lippstadt Lipperoder Straße 8 59555 Lippstadt LANUK Kirchhundem-Albaum Heinsberger Straße 53 57399 Kirchhundem-Albaum LANUK Duisburg Wuhanstraße 6 47051 Duisburg LANUK Hagen Schwerter Straße 171a 58099 Hagen LANUK Eschweiler Auf dem Pesch 13 52249 Eschweiler LANUK Recklinghausen Leibnizstraße 10 45696 Recklinghausen Sowie weitere Dienstleistungen: Dienstleistungen Wartungen, Reparaturen, Installationen beim Auftraggeber vor Ort: - Vor-Ort-Termine an den Messstellen zwecks Planungen (Neu-/Umbau, Sanierung) und / oder an Standorten zur Diagnose und Anwendungsoptimierung installierter Software - Wartung, Reparaturen und Instandsetzung an den Messstellen - Einweisungen / Schulungen in die Soft- und Hardware an einem Standort des AG

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTAXZWQQW Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rahmenvertrag zur Beschaffung von stationären und mobilen akustischen Durchflussmessverfahren
Beschreibung : Mit der Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (48 Monaten), beginnend am Tag nach der Zuschlagserteilung, auf Basis dieser Vertragsbedingungen geschlossen.
Interne Kennung : 51;1001740429;EUVV

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 31682210 Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Mit der Beauftragung des Rahmenvertrages für die Beschaffung, sowie des After Sales Service gem. Leistungsbeschreibung, soll an nachfolgenden Standorten des LANUK eine schnellere Bereitstellung von Ersatzteilen und Schulungen gewährleistet werden: LANUK Minden Büntestraße 1 32547 Minden LANUK Münster Robert-Bosch-Str. 19 48153 Münster LANUK Lippstadt Lipperoder Straße 8 59555 Lippstadt LANUK Kirchhundem-Albaum Heinsberger Straße 53 57399 Kirchhundem-Albaum LANUK Duisburg Wuhanstraße 6 47051 Duisburg LANUK Hagen Schwerter Straße 171a 58099 Hagen LANUK Eschweiler Auf dem Pesch 13 52249 Eschweiler LANUK Recklinghausen Leibnizstraße 10 45696 Recklinghausen Sowie weitere Dienstleistungen: Dienstleistungen Wartungen, Reparaturen, Installationen beim Auftraggeber vor Ort: - Vor-Ort-Termine an den Messstellen zwecks Planungen (Neu-/Umbau, Sanierung) und / oder an Standorten zur Diagnose und Anwendungsoptimierung installierter Software - Wartung, Reparaturen und Instandsetzung an den Messstellen - Einweisungen / Schulungen in die Soft- und Hardware an einem Standort des AG

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Peis
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Wertungskriterium wird der Preis (100 %) zugrunde gelegt. Für die Wertung wird der Gesamtpreis aus den Einzelpreisen für Materiallieferung, der Stundensatz für Dienstleistungen und die Kosten für An- und Abfahrt zusammengerechnet herangezogen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen : 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 453 631 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : PNT-Systems GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 453 631 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : PNT-Systems GmbH, 10409 Berlin
Datum des Vertragsabschlusses : 09/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 135 494,18 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 135 494,18 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer : 05113-10001-62
Postanschrift : Leibnizstraße 10
Stadt : Recklinghausen
Postleitzahl : 45659
Land, Gliederung (NUTS) : Recklinghausen ( DEA36 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle - FB 15
Telefon : +49 2361 305-0
Fax : +49 2361 305-59855
Internetadresse : https://www.lanuk.nrw.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer : 0251 4111691
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 251-411-1691
Fax : +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : PNT-Systems GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : DE 814827081
Postanschrift : Ostseestr. 111
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10409
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 030 2759108 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 886c65c7-f8b7-4ff4-9f09-753532b7a5d7 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/09/2025 15:17 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00593936-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 174/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/09/2025