Rahmenvertrag über Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung der Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung der Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3.

CPV: 42140000 Zahnräder, Getriebe- und Antriebselemente, 42142000 Teile für Getriebe und Antriebselemente, 34326000 Wagenheber, Kupplungen und zugehörige Teile
Ausführungsort:
Rahmenvertrag über Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3
Vergabestelle:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Vergabenummer:
004-25-EK9

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag über Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3
Beschreibung : Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung der Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3.
Kennung des Verfahrens : 7921b95d-6642-4d7f-beaf-b2eb0a7808b1
Interne Kennung : 004-25-EK9
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42140000 Zahnräder, Getriebe- und Antriebselemente
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 42142000 Teile für Getriebe und Antriebselemente
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34326000 Wagenheber, Kupplungen und zugehörige Teile

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvertrag über Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3
Beschreibung : Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung der Reparatursets für Sphärolager 70 BA und Kupplungstypen GKG370 Teil 1 bis 3.
Interne Kennung : 004-25-EK9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42140000 Zahnräder, Getriebe- und Antriebselemente
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 42142000 Teile für Getriebe und Antriebselemente

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Firma Flender ist der Hersteller dieser Baugruppe, welche sicherheitsrelevanten Vorschriften unterliegt. Daher können Reparatur- und Ersatzteile nur durch den Hersteller bereit gestellt werden um die Gewährleistung und Sicherheit der Teile zu gewährleisten. Daher ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE213122348
Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +496214651730
Fax : +496214653214
Internetadresse : https://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721 9268730
Fax : +721 9263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Flender GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE336502656
Postanschrift : Alfred-Flender-Str. 77
Stadt : Bocholt
Postleitzahl : 46395
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Internetadresse : https://www.flender.com
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3a3b9e23-c980-44cc-a03e-85df186d1fd9 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/04/2025 10:59 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00232491-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 71/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/04/2025