Gestellung eines geeigneten Koordinators nach Baustellenverordnung (SiGeKo). Die Leistungen gelten für den gesamten Bauausführungs- und Planungszeitraum. Der Leistungsinhalt ist: • die Koordination gemäß §3 Abs.2 BaustellV sowie Koordinierung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (§4 ArbSchG) gemäß §3 Abs. 3 BaustellV • Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten gemäß RAB 32 …
CPV: 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen