Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Zwingende Ausschlusgründe gemäß § 123 GWB (siehe auch Vordruck "B3 - Erklärung zu Ausschlussgründen OS AN") - Bildung krimineller Vereinigungen - Bildung terroristischer Vereinigungen - Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland - Terrorismusfinanzierung oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen - Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte - Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - festgestellte Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung Fakultative Ausschlusgründe gemäß § 124 GWB (siehe auch Vordruck "B3 - Erklärung zu Ausschlussgründen OS AN") - Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge - Zahlungsunfähigkeit, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren Verfahrens, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgelehnt - das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird - Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann - Wettbewerbsverzerrung infolge der vorherigen Einbeziehung in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, - wesentliche Anforderung sind bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt worden und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt - schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien oder Zurückhalten von diesbezüglichen Auskünften - Versuch die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen - Versuch vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt werden können - fahrlässige oder vorsätzliche Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder der Versuch, solche Informationen zu übermitteln