Beschreibung
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Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen. (1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss als DiätassistentIn oder AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat "Ernährungsberater VDOE", VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung) oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen "indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik" sowie "Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation" einer/s anerkannten In-stitution/Fachverbandes oder (b) Ärztin/Arzt mit gültigem Fortbildungsnachweis "Ernährungsmedizin" nach dem Curriculum der Bundesärztekammer; (2) weitere Anforderungen: mind. ein Jahr Praxiserfahrung nach Beruf- oder Studienabschluss in Ernäh-rungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen, Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung und Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen. ErnährungsberaterInnen, die zu speziellen Indikationen der Essstörungen (F 50.-) beraten, müssen folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen: - Zusatzqualifikation "Essstörungen" durch Fachverbände, Berufsverbände oder Fachgesellschaften mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE); - mind. 2-jährige Berufserfahrung in der Ernährungsberatung von Menschen mit Essstörungen, - fachlicher Austausch, z.B. durch Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft/-verband, Zusammenarbeit mit einer psychotherapeutischen/ärztlichen Praxis, Klinik. (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Minderjährigen oder Menschen mit einem Behinderungsgrad, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Der Beratungsraum sollte eine angemessene entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Beratungsraum für Einzelberatungen mit Tisch und geeigneten Sitzmöglichkeiten, - Sanitärräume. Der Beratungsraum sollte eine angenehme und entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Angebotsdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen. - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker, - Software für Ernährungsanalyse und -auswertung; basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B. NutriGuide, PRODI, DGExpert,OptiDiet, ernährungsmanager professional,BodyCaP Vital - Die Ernährungssoftware, - schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Arbeitsblätter und Informationsmaterialien (Quellen: z.B. ernährungsrelevante Fachgesellschaften/-verbände, Ernährungssoftware), - Anschauungstafeln und/oder Modelle (DGE-Lebensmittelpyramide, -Ernährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittelmoulagen), - Messgeräte: Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Küchenwaage, Maßband. Die Geräte und Materialien sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.