Titel
:
Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln-Klettenberg
Beschreibung
:
Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2021 für den Neubau von 4 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstraße 47-53, 50939 Köln-Klettenberg. Leistungsphasen 1- 6, 8 und 9, teilweise 7, Besondere Leistungen. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3, optionale Weiterbeauftragung / Abruf Leistungsphase 4 bis 9. Auf der städtischen Liegenschaft Geisbergstraße 47-53, 50939 Köln, wird die Bestandsbebauung, bestehend aus vier Mehrfamilienhäusern für Obdachlose und einem Kita-Pavillon, abgerissen. (Die Abbruchplanung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung). Auf demselben Grundstück sollen drei neue Mehrfamilienhäuser für Obdachlose und eine neue 2-geschossige, 6-zügige Kita als Solitär entstehen. Das Planungsgebiet liegt in einem Wohnviertel, das vorwiegend aus 2- bis 3-geschossigen Mehr- sowie Einfamilienhäusern besteht. Ausnahme stellt das direkt gegenüberliegende 5-geschossige Altenheim da. Südlich liegt eine historische Hofanlage und südwestlich liegen Bahngleise. Planungsrecht gemäß § 34 BauGB. Die 3-geschossige, unterkellerte Bestandsbebauung und der 1-geschossige, nichtunterkellerte Kita-Solitärbau aus den 1960er Jahren werden schrittweise abgerissen. Es ist eine bauliche Interimslösung zur Unterbringung des bestehenden Kita-Betriebes in einem der drei neuen Wohngebäude zu planen. Der Kita-Betrieb soll während der Bauphase mit nur 3-4 Gruppen (circa 580 qm BGF) zeitweise im Erdgeschoss in einem der drei neuen fertiggestellten Wohnhäuser untergebracht werden. Für die temporäre Nutzung sollen möglichst wenige genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen erfolgen. Nach Fertigstellung des Kita-Neubaus muss die temporäre Kita zu Wohneinheiten rückgebaut werden. Die Planungsleistung beinhalten somit die Neubauplanung und Neubaugenehmigung sowie Planung der Interimslösung und deren Baugenehmigung. Die neu geplanten Gebäude sollen im energetischen Passivhausstandard mit Photovoltaik geplant werden, und sollen möglichst auf dem Standort des beigefügten Bauablaufschemas und somit auf dem Fußabdruck der Bestandsbebauung entstehen (Neubau unter maximaler Berücksichtigung des Baumbestandes, sowie gegebenenfalls extensive Dachbegrünung). Die Gebäude sollen in konventioneller Bauweise errichtet werden. Eine Tiefgarage sowie Stellplätze nach Stellplatzverordnung müssen nicht berücksichtigt werden. Die bestehenden Stellplätze für Mitarbeiter, Besucher und den Hol- und Bringverkehr der Kita sind zu erhalten. Gemäß Grobkostenannahme betragen die Gesamtkosten circa 8,5 Millionen Euro netto für die Kostengruppe 300 nach DIN 276, sowie circa 2,6 Millionen Euro netto für die Kostengruppe 400 nach DIN 276. Die Kosten gliedern sich in 3 Bereiche. 1.) Obdachlosenwohnungen: circa 5,7 Millionen Euro netto 300-er Kosten, 1,8 Millionen Euro 400er-Kosten. 2.) Interimslösung temporäre Unterbringung Kita im Wohnblock der Obdachlosenunterkunft: circa 200.000 € netto 300-er Kosten, 70.000 Euro 400er- Kosten. 3.) Neubau Kita: circa 2,6 Millionen Euro 300er Kosten, 700.000 Euro 400er-Kosten. In der zweiten Stufe des Verfahren ist mit dem Angebot ein Stegreifentwurf/ Entwurfskonzept einzureichen. Dieser Stegreifentwurf/ Entwurfskonzept wird bei der Wertung des Angebots berücksichtigt. Einzelheiten der Bewertung siehe Anlage 1, Zuschlagskriterien Punkt 3.). Dieses Entwurfskonzept wird bei Vollständigkeit der geforderten Unterlagen mit jeweils 3.900 Euro (brutto) vergütet. Die Anlage 1 zu dieser Auftragsbekanntmachung beinhaltet die detaillierte Maßnahmen und Aufgabenbeschreibung. Ein Luftbild, eine Flurkarte mit Prüfvermerk/Amtsblatt, Lagepläne, Auflistung kartierter Baumbestand, ein Bauphasenablaufschema, das Raumprogramm mit dem beabsichtigten Nutzungskonzept (3 Tabellen), Schadstoffgutachten (Bestandsgebäude) sind beigefügt. Anlage 1 ist zwingend zu beachten. Die Leistungsbilder (Neubau WHS, Neubau und Interim Kita) sind in dem beigefügten Honorarvertragsentwurf beschrieben. Für den Teilnahmeantrag (erste Stufe des Verfahrens) ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 Teilnahmeantrag/ Bewerbungsbogen zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden.