Beschreibung
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Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-2 reduziert, LPH 3-9 vollumfänglich, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Die Gemeinde Icking plant, gemeinsam mit dem Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen den zweigeschossigen Neubau (UG und EG) einer 2-fach Sporthalle auf dem Schulgrundstück der Grundschule Icking (Flur-Nr. 82/3, Gemarkung Icking). In das Gebäude soll auch eine neue Bibliothek für die Gemeinde und Grundschule integriert werden. Die 2-fach Sporthalle soll die bestehende Sporthalle ersetzen, die aufgrund des baulichen Zustands nicht sanierbar ist. Der Abriss der bestehenden Sporthalle ist ebenfalls Gegenstand der Beauftragung. ----- Die 2-fach Sporthalle soll für die gemeinsame Nutzung durch die Grundschule, das Gymnasium und die ansässigen Sport- und Tennisvereine geplant werden und langfristig im Sinne der Daseinsvorsoge den Bedarf der Grundschule decken, die aktuell 6 Klassen hat und voraussichtlich 2-zügig wird, ebenso wie den Bedarf des Gymnasiums. Die Sporthalle soll u.a. für folgende Sportarten konzipiert werden: Turnen, Skigymnastik, Hallenfußball, Badminton und Volleyball. Die Sporthalle soll mit maximal 199 Zuschauern geplant werden und ist somit keine Versammlungsstätte. ----- Die schulaufsichtliche Genehmigung liegt bereits vor, die Sporthalle ist gem. dem vorliegenden Raumprogramm zu planen und umzusetzen. Die Vorgaben an die Raumlufthygiene gem. den Bauvorschriften bei Schulbauten sind einzuhalten. Die durchschnittliche Kohlendioxidkonzentration während einer Unterrichtseinheit darf den Wert von maximal 1000 ppm Kohlendioxid nicht überschreiten. ----- Im Vorfeld wurden umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durchgeführt, bei der auch verschiedene Varianten beleuchtet wurden. Die Variante 02 wurde beschlossen und genehmigt. Die weitere Planung soll daher auf der vorliegenden Vorentwurfsplanung der Variante 02 aufbauen. Insbesondere die Situierung auf dem Grundstück, Grundriss und Dachform sollen gemäß der beschlossenen Variante 02 umgesetzt werden. Aufgrund dessen wird die Beauftragung der LPH 1 und 2 prozentual reduziert werden, da auf den bisherigen Ergebnissen aufgebaut werden soll. Das Gebäude verfügt gemäß Vorplanung über 1600 m² beheizte Nettogrundfläche. Die BGF beträgt insgesamt 1855,41 m². Der BRI beträgt 12.441,62 m³. ----- Der Entwurf sieht vor, die Sportfläche und Technik- und Nebenräume unter dem Bestandsschulniveau (UG) zu platzieren. Im Erdgeschoss befinden sich die Umkleiden sowie eine Bibliothek von 110 m² mit Nebenraum. Das Untergeschoss wird in Stahlbetonbauweise errichtet, während der oberirdische Teil in Holzrahmenbauweise ausgeführt wird. Das Dach wird begrünt. Durch die vorgehängte Fassade soll mindestens der energetische Standard 55 erreicht werden. ----- Das Baugrundstück befindet sich in einem Gebiet, dass in der Vergangenheit häufiger von Hochwasser betroffen war. Der Auftraggeber hat ein Konzept zum zukünftigen Regenwasser-Management erstellen lassen, dass bei der Planung zu berücksichtigen ist. ------ Die Wärmeversorgung erfolgt über ein Nahwärmenetz. Die Sportanlagen befinden sich nordöstlich der Halle. Die bestehenden 6 Lehrerstellplätze müssen verlegt werden. ----- Die neue Bibliothek ist für die Nutzung durch die Grundschule Icking angedacht. Die Bibliothek soll neben einem separaten Eingang auch über einen Durchgang von der Grundschule aus zugänglich sein. Die aktuell bestehende Bibliothek in der Schule wird zu einem Gruppenraum umfunktioniert. ----- Bei der Kostenberechnung in LPH 3 werden die Kosten für Sporthalle und Bibliothek separat aufzustellen sein, da für die Sporthalle ein Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen besteht während der Kostenträger der Bibliothek nur die Gemeine Icking ist. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel beantragt. Für eine KfW Förderung nach dem Zuschussprogramm 499 wurden bereits entsprechende Voraussetzungen in zwei Varianten ausgearbeitet. Eine Nachhaltigkeitsberechnung ist zu erstellen. Außerdem sollen FAG-Förderungen beantragt werden. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. ----- Die Büros, welche an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie beteiligt waren, sowie das Büro, dass die Vorentwurfsplanung durchgeführt hat, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Zeitschiene: Förderantrag und Bauantrag sollen im Frühjahr 2025 eingereicht werden. Der Baubeginn ist für Ende 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) soll zum 31.12.2026 erfolgen. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.