Titel
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Neubau Somméquartier Reese-Ost in Augsburg, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff der HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Beschreibung
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Städtebaulicher Entwurf – Quartier Sommeviertel: Als Teil des ehemaligen Reese-Areals soll mit dem Somméviertel, welches östlich an den Reesepark angrenzt, ein Modellquartier geplant werden, welches durch ein multimodales Mobiliätsangebot sowie eine urbane, autoarme Konzeption neue Maßstäbe setzen soll. Dazu hat die Stadt Augsburg in Jahr 2021 einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, bei dem das Büro Hähnig Gemmeke, Architekten und Stadtplaner aus Tübingen den 1. Preis erzielen konnte. Die Leistungsphase 3 ist nun durch dieses Büro abgeschlossen und dient als bindende Grundlage für die weitere Planung. Der Entwurf zeigt vier Höfe, die um eine zentral gestellte Quartiersgarage, „das grüne Herz“ angeordnet sind, in der alle Mobilitätsthemen verankert werden. Die offene Blockstruktur mit einer Vielzahl an Typologien und Gebäudetiefen beherbergt die Funktionsbereiche Wohnen, Schule, Kindergarten, Kulturhaus. Die Freiraumgestaltung zeigt z.B. großzügige Höfe, eine Ringstraße als quartiersinterne Erschließung sowie einen öffentlichen Platz mit Sitzstufen im Zentrum des Quartiers. Die Quartiersgarage im Zentrum des Quartiers erfüllt verschiedenste Funktionen wie PKW- und Fahrradstellplätze, E-Mobility-Hub und Grünraum mit großzügigen Sitzstufen. Derzeit erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das beschriebene Gebiet, welcher in 1-2 Jahren in Kraft treten soll. ----- Auftragsgegenstand: Der Realisierungsbereich der ausgeschriebenen Leistung begrenzt sich auf die im beigefügten Plan benannten Abschnitt 'Reese - Ost' begrenzt vom Kulturhaus Abraxas im Norden, von der Sommestraße im Osten, vom „Am Exerzierplatz“ im Süden sowie dem Reesepark im Westen. Auftragsgegenstand sind die öffentliche Erschließung – Straßen, Plätze, Wege – sowie die Außenfläche der vorgesehenen Kindertagesstätte im Quartier. Die Bauflächen für die Gebäude werden von der Stadt Augsburg verkauft und privat bebaut. Sie sind somit nicht Teil des Auftragsgegenstandes. Besonderes Augenmerk bei der Freianlagenplanung wird auf eine wasser- und klimasensible Freiraumgestaltung gelegt. Entsprechende Kenntnisse in d. Planung u. d. Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips, sowie des Klimaleitfadens Augsburg sind erforderlich. ----- Optionale Ergänzungen zum Auftragsgegenstand: Die KiTa umfasst nach derzeitigem Stand 2 Krippen-, 2 Kiga- und 2 Hortgruppen mit folgenden Mindestaußenspielflächen, die vom Freianlagenplaner optional zu beplanen sind: - Krippe: mindestens 120 m² - Kiga: mindestens 500 m² - Hort: mindestens 1.000 m² Über den aktuellen Planungsstand hinaus gibt es derzeit Überlegungen, das „Märchenzelt“ des Kulturhaus Abraxas an die Somméstraße zu versetzten. Dies gilt als Option in der LPH 2 zum Auftragsgegenstand, und wird zur Angebotsabfrage (also erst in der 2. Verfahrensstufe) ggf. abgefragt werden. ---- Eine Zusammenarbeit mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich, wobei der Freianlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem Verkehrsanlagenpartner als Nachunternehmer) bzw. der Freianlagenplaner trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung; Zuarbeit für die Erstellung eines Gestaltungshandbuches für private Freiflächen. Die Objektplanung Freianlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI 2021 Anlage 11 in die Honorarzone IV, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI 2021 Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft. ----- Die Leistungsphase 1 wird aufgrund der vorliegenden Planung nicht beauftragt. Die Leistungsphase 2 wird mit einem reduziertem Leistungsbild beauftragt (Freianlagen: 2 reduziert auf 6%; Verkehrsanlagen: LPH 2 reduziert auf 14%) ----- Voraussichtliche Planungs- und Bauzeiten (die Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel vorausgesetzt): Planungsbeginn voraussichtlich: Februar 2026 Ausschreibung voraussichtlich: Ende 2027 Nach Abschluss des B-Plans beginnt die Bauausführung voraussichtlich Mitte / Ende 2028. ----- Stufenweise Beauftragung: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung gem. Architektenvertrag: - Stufe 1: LPH 2-3, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021 (mit reduziertem Leistungsbild bei LPH 2), - Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021, - Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021. Hinweis: Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungsphase 4 wird nicht beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. ----- Die Büros, welche an den Ergebnissen des Wettbewerbs bzw. an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.