Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Korruption
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Betrug
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Es gelten die Vorgaben zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Hierzu ist eine Eigenerklärungen abzugeben, dass der Bieter/ die Bieterin/ die Bietergemeinschaft nicht unter dieses Verbot fallen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Hierzu ist eine Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§123, 124 Abs. 1 GWB abzugeben.