Beschreibung
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Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2. Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen. Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Eine im September 2021 durch den Auftraggeber veranlasste Baugrunduntersuchung wurde von der Firma IGU durchgeführt. Die Untersuchung zeigte für den gesamten Projektbereich mit Ziegelbruch durchsetzte Auffüllschichten von unterschiedlicher Mächtigkeit, die zwischen 1,8 und 3,3 m, vereinzelt bis 4,1 m u. GOK lag. Mittels archäologischer Sondagen wurde hier im Vorfeld geprüft, inwiefern die bei einer Baugrunduntersuchung festgestellten mit Ziegelbruch durchsetzten Auffüllschichten archäologisch relevante Funde darstellen bzw. enthalten. Die Prospektion wurde dem Auftraggeber BIG Städtebau GmbH durch die untere Denkmalschutzbehörde (Herr Baehr) sowie das LAKD (Herr Dr. Saalow) empfohlen, um im Vorfeld der Baumaßnahmen abzuklären inwiefern archäologische Substanz gefährdet ist und bei der geplanten weiträumigen Unterkellerung unwiederbringlich zerstört werden würde. Es ist davon auszugehen, dass im Projektbereich Bodendenkmale gemäß des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Land Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) vom 06. Januar 1998 (GVObl. M-V 1998, S. 12) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVObl. M-V S. 383, 392) vorhanden sind. Die Ergebnisse der Suchschachtungen sind Grundlage für alle weiteren, von LAKD und UD zu treffenden Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens der archäologischen Untersuchungen. Projektstand Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftragt. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen. Die Bergung und Dokumentation der zu erwartenden Bodendenkmale erfolgt gemäß der Richtlinie für archäologische Ausgrabungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021. Alle bauseits bedingten Erdarbeiten werden unter Anwesenheit des unter Punkt 4 (Personaleinsatz) genannten Personals durchgeführt. Auftretende Befunde werden zunächst bis auf 1 Tiefe u. GOK, ggf. (in Absprache mit der Denkmalfachbehörde) vollständig freigelegt und fotografisch wie photogrammetrisch (1:20, 1:10) dokumentiert. Es erfolgt eine schicht- und befundgerechte Bergung von Funden sowie ggf. naturwissenschaftlicher Proben (14C-, Dendroproben) sowie eine exakte Vermessung und Beschreibung der Befunde. Alle Befundstrukturen, wie z. B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, werden vor ihrer Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt. Eine jeweilige Freigabe der betroffenen Untersuchungsabschnitte erfolgt erst nach Sichtung und Dokumentation der möglicherweise auftretenden Befunde. Angetroffene Schichtbefunde werden im Profil dokumentiert. Bei schwacher oder negativer Befundlage werden beispielhaft geologische Belegprofile dokumentiert. Bei bedeutenden Befunden oder Funden wird, in Abstimmung mit dem AG sowie dem LAKD, umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor eventuellen Raubgräbern gesorgt werden.