Beschreibung
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Die BG BAU benötigt für das Verwaltungsgebäude in 39104 Magdeburg, Keplerstr. 12 einen Hausmeister- und Bereitschaftsdienst 24/7. Die Dienstleistungen umfassen unterschiedliche Dimensionen der Hausmeistertätigkeiten, sowie Kontrollgänge, Reinigungsarbeiten und Kleinreparaturen. Das Gebäude muss einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Hausmeistertätigkeiten sind: 1. arbeitstäglich: - Überwachung von Ordnung und Sauberkeit - Überwachung der Betriebsfähigkeit und Bedienung der technischen Anlagen vor Ort - Kontrolle auf Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, der Zugänglichkeit oder Erreichbarkeit notfallrelevanter Anlagen (BMZ, Auslöser/ Brandmelder, Feuerlöscher etc.) sowie von Brandlasten - Kontrolle der Wegesicherheit im Gebäude und im Außenbereich - Kontrolle auf Zugänglichkeit zu den Technikzentralen. Die Räume sollten stets verschlossen sein, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern - Überprüfung der gesamten Beleuchtung, Leuchtmittel und der Not- und Sicherheitsbeleuchtung (Befähigung zum EuP – Elektrisch unterwiesene Person erforderlich) - Kontrolle der Außenanlagen - Entfernung von Grobschmutz - Hilfestellung und Begleitung bei gesetzlich vorgeschriebenen und für den Betrieb sonst notwendigen Abnahmen und Prüfungen - Überwachung und Begleitung von Fremdfirmen bei Wartungen inkl. Abnahme der Leistungen - Kontrolle der Ausführung der Unterhaltsreinigung und sonstiger infrastruktureller Leistungen - Inspektionsrundgang zur Überwachung des Zustands an „Dach und Fach“, mit Dokumentation der Mängel - Aufzugsbefreiung im Notfall, weiterhin sofortige Meldung von Aufzugsstörungen an die mit der Wartung beauftragten Firma (Befähigung zum Aufzugswärter ist erforderlich) - Persönliche Kontaktpflege mit Mietern, Beschwerdeannahme, Entgegennahme von Wünschen und Mieteranforderungen und Weiterleitung an den AG (AG). 2. mehrmals wöchentlich: - Bereitstellung der Abfallbehälter 3. monatlich: - Ablesung der Strom-, Wasser-, Heizungs- und Zwischenzähler und Dokumentation der Verbräuche 4. jährlich: - Außenzapfstellen vor Frostperiode rechtzeitig absperren, entleeren und zum Frühjahr wieder in Betrieb nehmen 5. nach Bedarf und Anfall: - Störungsbeseitigung - Ausführung kleinerer Reparaturen (max.1/2 Std.), für die keine besondere Fachkenntnis erforderlich ist oder die Fachkenntnis eines ordentlichen Hausmeisters hinreichend ist, wie z.B.: - Schmieren von Scharnieren und Reparieren der Beschläge an Fenstern und Türen - Wechseln von Dichtungen - Auswechseln von Beleuchtungsmitteln (Befähigung zum EuP – Elektrisch unterwiesene Person erforderlich) - Dokumentation der festgestellten Mängel oder Störungen und Veranlassung der Beseitigung bzw. Meldung AG - Reinigung von Gullys, Hofeinläufen, Dachabläufen, Dachrinnen, Regenrinnen sowie sonstiger Entwässerungsrinnen - Überprüfung der Dachflächen nach Sturm oder Unwetter inkl. Dokumentation bzw. Meldung an den AG - Terminplanung und Überwachung der Instandsetzungsmaßnahme durch Dritte in Abstimmung mit dem AG - Funktionsprüfung und Abnahme bei durchgeführten Instandsetzungsmaßnamen durch Dritte - Dokumentation im Betriebstagebuch gemäß Vorgaben des AG sowie Ablegen von Prüfberichten und Protokollen von Instandsetzungsmaßnamen durch Dritte - Unterstützung des AG im Rahmen der Sachverständigen Prüfungen - Entrümpelung und kleinere Umzüge innerhalb des Verwaltungsgebäudes - Unterstützung bzw. selbstständige Herrichtung der Konferenz-/ Sitzungsräume für Sitzungen/ Schulungen/ Veranstaltungen (Bestuhlung gemäß Anweisung/ Plan/ Aufbau der Stell- und Pinnwände, Anschluss und Prüfung der „Ausstattungstechnik“ (Beamer) unter Beachtung aktueller Vorgaben/ Vorschriften des AG - Unterstützung beim Abbau des Mobiliars bzw. Räumung der Konferenz-/ Sitzungsräume nach Beendigung der Sitzungen/ Konferenzen/ Veranstaltungen (Stühle, Tische, Ausstattungsmobiliar, technische Geräte) ggf. nach Anweisung - Entgegennahme von Lieferungen wie z.B. Anlieferungen von Hygieneartikeln etc., und einlagern bzw. ggf. verteilen - Unterstützung bei der jährlichen Inventur des AG 6. Stördienst und Rufbereitschaft Bei Notfallmaßnahmen wie z.B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Kanalverstopfung, Stromausfall kann die Regelarbeitszeit überschritten werden. Der AN (AN) ist verantwortlich für die Beseitigung von Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des Gebäudebetriebes. Zu diesem Zweck muss der AN einen Stördienst benennen, der 24 Stunden/365 Tage im Jahr, die von dem AG geforderten Reaktionszeiten im Störungsfall sicherstellt. Als Reaktionszeit gilt dabei die Zeit von der Alarmierung des AN bis zum Eintreffen des Stördienstes an der Anlage vor Ort. Diese (Reaktionszeit) beträgt 1 Stunde.