Beschreibung
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Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen: • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen. • Angaben zu Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate). Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung, einen nicht als 3 Monate älterer Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, u.a. dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, keine Eintragung im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Angabe, ob ein Ausschlussgrund gemäß §6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt und/oder ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hegestellt wurde. • Angaben, zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird. • Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot mit abgegeben. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.